Reinigung der Nebenflächen der Fuhlsbüttler Straße Anfrage gem. § 27 BezVG
Dieser Anfrage gem. §27 BezVG geht eine Kleine Anfrage an das Bezirksamt Hamburg-Nord (Drs.Nr.: 20-6085) voraus.
Auf diverse Anfragen zum Reinigungsintervall auf den Nebenflächen der Fuhlsbüttler Straße – insbesondere wegen des hellen Pflasters – wurde immer wieder auf die hohen Reinigungskosten für dieses Pflaster hingewiesen. Ähnlich intensive Maßnahmen wie auf dem Hamburger Jungfernstieg seien daher nicht vorgesehen.
Dennoch konnten diese Maßnahmen unlängst auch auf den Nebenflächen der Wandsbeker Chaussee zwischen den Haltestellen „Wandsbeker Chaussee“ und „Wandsbek Markt“ beobachtet werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantwortet auf Grundlage einer Auskunft der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Fragen wie folgt:
Zu 1.a) und 1.b):
Der gesamte Bereich ist im Wegereinigungsverzeichnis mit einer Reinigungsfrequenz von 7 x pro Woche aufgeführt. Das bedeutet, dass die SRH täglich reinigt. Montags bis sonnabends werden die Gehwege mit einer Kleinkehrmaschine gereinigt. Sonntags werden die Papierkörbe geleert und grobe Verunreinigungen abgesammelt.
Zu 2.:
Nein, es gibt seitens der SRH keine Überlegungen, den Bereich mit einer Nasskehrmaschine zu reinigen. Dies gehört nicht zu den Aufgaben der gebührenpflichtigen öffentlichen Gehwegeinigung, wie sie im Hamburgischen Wegegesetz definiert ist. Im März 2017 wurde die SRH vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beauftragt, eine Nassreinigung durchzuführen. Diese Nassreinigung wurde als gewerblicher Auftrag vom LSBG an die SRH gegeben.
Zu 3.:
Die Nebenflächen der Wandsbeker Chaussee wurden in den Jahren 2017 und 2018 einmal jährlich mit Spezialmaschinen gereinigt.
Zu 4.:
Da es sich in diesem Fall um einen gewerblichen Auftrag handelt, der dem Wettbewerb unterliegt, kann die SRH zu dieser Frage keine Auskunft geben, um keinen Wettbewerbsnachteil zu erleiden.
Zu 5.:
Die SRH reinigt die Gehwege der Wandsbeker Chaussee für die Anlieger im Rahmen des Wegereinigungsverzeichnisses 6 x wöchentlich. Diese Leistung ist gebührenpflichtig (vgl. Gebührenordnung für die Reinigung öffentlicher Wege laut Landesrecht Hamburg, unter dem Link
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=6540BE583928C7B6A6F22D3CABC84E49.jp25?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-WegeReinGebOHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs).
Die Mittelinseln werden durch die SRH bedarfsgerecht gereinigt. Die Reinigung der Fahrbahn erfolgt einmal wöchentlich durch die SRH. Die Kosten für diese Reinigungsleistungen werden durch den Haushalt der FHH erstattet. Eine Ausweisung von Reinigungskosten für einzelne Straßen findet nicht statt.
Zu 6.:
Die SRH hat in diesem Bereich 27 Papierkörbe unterschiedlicher Größen installiert. Die Papierkörbe werden analog zur Reinigungsfrequenz 7 x pro Woche geleert. Aus Sicht der SRH ist die Anzahl der Papierkörbe für diesen Bereich ausreichend.
Dr. Andreas SchottEkkehart Wersich
FraktionsvorsitzenderStefan Baumann
keine
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