21-5396.1

Neues Lehrschwimmbecken Eberhofweg Stellungnahme der Finanzbehörde

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.07.2024
Ö 5.4
Sachverhalt

 

Nach dem Abklingen der Corona-Pandemie hat Schwimmen in Hamburg eine besonders hohe Priorität. Viele Kinder konnten durch die verstärkten Bemühungen des Senats durch Angebote von Bäderland Hamburg, der DLRG oder der Schwimmvereine eines der ersten beiden Schwimmabzeichen erreichen. Die Zielzahlen von 95 Prozent Schüler*innen mit Seepferdchen und 70 Prozent Schüler*innen mit dem Deutschen Schwimmabzeichen Bronze am Ende der Grundschulzeit konnten dennoch nicht erreicht werden. Die Schwimmlern-Offensive muss daher fortgeführt werden.

Umso wichtiger ist es daher, die Infrastruktur aus wohnortnahen Lehrschwimmbecken zu erhalten und zu modernisieren. Am bisherigen Standort Eberhofweg soll das bestehende Schwimmbecken im Zuge des Neubaus der Grundschule abgerissen werden. Die am Bau beteiligten Behörden und Dienststellen sowie der Hamburger Schwimmverband haben sich bereits im Grundsatz auf einen Neubau verständigt. Noch ist aber unklar, wann der Baubeginn erfolgt. Es droht eine mehrjährige Versorgungslücke, in der Familien und Kinder weite Wege zurücklegen müssen, um in anderen Bädern das Schwimmen zu erlernen.

Angesichts der Klimakrise sollte der Neubau allen Anforderungen an einen energieoptimierten Betrieb erfüllen inklusive Fassaden- und Dachbegrünung sowie PV-Technik. Die zum Betrieb des Lehrschwimmbeckens benötigte Energie und Wärme soll durch ein gemeinsames Konzept mit der Schule hinsichtlich des damit verbundenen CO2-Ausstoßes optimiert werden.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

  1. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für einen Neubau des Lehrschwimmbeckens Eberhofweg einzusetzen.
  2. Der Bau soll mit einem nachhaltigen Energie- und Wärmekonzept gemeinsam mit Schule sowie Fassaden- und Dachbegrünung ausgestattet sein.
  3. Das Gebäude bzw. der Gebäudeteil mit dem Lehrschwimmbecken soll über einen direkten Zugang zur Straße Eberhofweg erschlossen werden.
  4. Der Neubau soll schnellstmöglich begonnen werden, damit die Langenhorner Kinder keine langen Wege zu einer Schwimmgelegenheit in Kauf nehmen müssen.

 

 

r die GRÜNE Fraktion r die SPD-Fraktion 
Timo B. Kranz Lena Otto

Oliver Camp      Martina Schenkewitz

 

Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.

 

Die Finanzbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1. bis 4.:

Das Schwimmbad Eberhofweg befindet sich auf einem eigenen Flurstück auf dem Gelände der Schule Eberhofweg und ist im Eigentum des Hamburger Schwimmverbandes. Das Bad wird für das Schulschwimmen nicht genutzt.

 

Die Medienanbindung und der Zugang erfolgen über das Schulgrundstück. Die Bewirtschaftung erfolgt nicht durch SBH | Schulbau Hamburg, sondern durch den Betreiber.

 

In diesem Zusammenhang liegen die Entscheidung und die Verantwortung für alle Neubau- und Instandhaltungsmaßnahmen beim Eigentümer. Bei SBH | Schulbau Hamburg liegen keine Informationen über konkrete Planungen des Eigentümers vor.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isael Permien

 

Anhänge

 

Keine