Naturcent Kleine Anfrage Nr. 42/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU
Im Dezember 2016 hat der Rot-Grüne Senat mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit einen bundesweit einmaligen Mechanismus für ökologischen Finanzausgleich im Wohnungsbau beschlossen. Diese Regelung ist rückwirkend zum 1. Januar 2016 eingeführt worden.
Die Einnahmen aus dem sog. Naturcent fließen dabei dem Sondervermögen "Naturschutz und Landschaftspflege" zu.
Aus diesem Sondervermögen können die Bezirke für geplante Projekte Geld abrufen.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Zu 1.-3.:
Keine.
Siehe Anlage 1.
Zeitpunkt der Beantragung:Az. 18/01 und 18/02 : April 2018
Az. 19/01: September 2018
Az. 19/02 und 19/03: Oktober 2018
Dem Bezirk wurden die Mittel der angemeldeten Maßnahmen niemals zu Verfügung gestellt, dies ist der Projektstruktur Naturcent geschuldet. Der BUE werden die im Bezirk geprüften Rechnungen zu Anweisung weitergeleitet.
Zu 6a:
Siehe Anlage 1.
Zu 6b:
Geplant ist bisher die weiterführende Entwicklungspflege der 2019 angelegten Wildblumenwiesen. Da der Stichtag für die Anmeldung von förderfähigen Maßnahmen für 2020 der 15. Oktober ist, kann die Frage zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit beantwortet werden. Der Umfang weiterer Projekte wird auf die Fördersumme entsprechend ausgerichtet.
Zu 7. und 8.:
Siehe Anlage 2. Desweiteren:
Zu 9. und 10.:
Die im Jahr 2018 beantragte Geophytenpflanzung wurde im Herbst 2018 in geplantem Umfang umgesetzt.
15.04.2019
Ralf Staack
Anlage 1: Übersicht Anträge
Anlage 2: Wildblumen
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