Referentenanforderung zum Naturcent
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
GUWV (Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN) |
22.02.2017 |
4.1 |
20-2132 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Mit dem sogenannten Naturcent hat der Hamburger Senat einen Finanzausgleich für die Inanspruchnahme zuvor unbebauter Flächen für den Wohnungsbau geschaffen. Vorgesehen sind die Mittel, die sich an der zusätzlich eingenommenen Grundsteuer bemessen, laut Mitteilung des Senats „für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, mit denen Grün- und Erholungsanlagen sowie Naturschutzgebiete in ihrem ökologischen Wert gesteigert und gleichzeitig in ihrer Funktion und Leistungsfähigkeit als Flächen für die Erholung gestärkt werden“.
Die Behörde für Umwelt und Energie hat zum Naturcent einen Kriterienkatalog aufgestellt, nach dem die Bezirksämter rückwirkend zum 1. Januar 2016 Mittel aus dem Sondervermögen „Naturschutz und Landschaftspflege“ beantragen können. Die genauen Kriterien bedürfen einer näheren Erläuterung.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie und in welchem Umfang die Verwaltung beabsichtigt, Mittel aus dem Naturcent für die Pflege der Grünflächen im Bezirk Eimsbüttel einzusetzen und ob dadurch bisher verwendete Mittel frei werden.
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