Mechanismus für ökologischen Finanzausgleich im Wohnungsbau - Naturcent-Regelung auch für Hamburg-Nord? Kleine Anfrage Nr. 87/2018 von Herrn Martin Fischer, CDU
Im Dezember 2016 hat der Rot-Grüne Senat mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit einen bundesweit einmaligen Mechanismus für ökologischen Finanzausgleich im Wohnungsbau beschlossen. Diese Regelung ist rückwirkend zum 1. Januar 2016 eingeführt worden. Die Einnahmen aus dem sog. Naturcent fließen dabei dem Sondervermögen "Naturschutz und Landschaftspflege" zu. Aus diesem Sondervermögen können die Bezirke für geplante Projekte Geld abrufen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Mit der Naturcent Regelung sollen in erster Linie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Steigerung des ökologischen Wertes bestehender Grün- und Erholungsanlagen finanziert werden.
Im Bereich der öffentlichen Grünflächen weisen die Projekte der Fachbehörde „Naturcent“ und „Natürlich Hamburg“ große Überschneidungsbereiche in der Zielsetzung auf. Dies war für den Bezirk Hamburg-Nord Anlass im Winterhalbjahr 2017/18 eine interne Arbeitsgruppe einzurichten, die sich neben dem „Tagesgeschäft“, inhaltlich und strukturell mit der Steigerung der Biodiversität in Grünanlagen befasst. Für den Fachbereich Stadtgrün ist das Projekt nicht abgeschlossen, sondern ein offener Prozess.
Bisher wurden die in der Anlage 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Maßnahmen definiert.
Siehe Anlage 3.
Eine detaillierte Kostenaufteilung ist nicht möglich. Beauftragt wurden die 2018 bewilligten Beträge.
Siehe Anlage 3.
Zu Frage 4 – 6:
Siehe Anlage 3.
Eine detaillierte Kostenaufteilung ist nicht möglich. Beauftragt wurden die 2018 bewilligten Beträge.
Entfällt.
Siehe Anlage 3.
Die Mittel werden durch die Fachbehörde verwaltet. Das Bezirksamt Hamburg-Nord kann dazu keine Auskunft erteilen
01.10.2018
Tom Oelrichs
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