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Mechanismus für ökologischen Finanzausgleich im Wohnungsbau - Naturcent-Regelung auch für Hamburg-Nord? Kleine Anfrage Nr. 87/2018 von Herrn Martin Fischer, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Im Dezember 2016 hat der Rot-Grüne Senat mit großer Öffentlichkeitswirksamkeit einen bundesweit einmaligen Mechanismus für ökologischen Finanzausgleich im Wohnungsbau beschlossen. Diese Regelung ist rückwirkend zum 1. Januar 2016 eingeführt worden. Die Einnahmen aus dem sog. Naturcent fließen dabei dem Sondervermögen "Naturschutz und Landschaftspflege" zu. Aus diesem Sondervermögen können die Bezirke für geplante Projekte Geld abrufen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

Mit der Naturcent Regelung sollen in erster Linie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Steigerung des ökologischen Wertes bestehender Grün- und Erholungsanlagen finanziert werden.

Im Bereich der öffentlichen Grünflächen weisen die Projekte der Fachbehörde „Naturcent“ und „Natürlich Hamburg“ große Überschneidungsbereiche in der Zielsetzung auf. Dies war für den Bezirk Hamburg-Nord Anlass im Winterhalbjahr 2017/18 eine interne Arbeitsgruppe einzurichten, die sich neben dem „Tagesgeschäft“, inhaltlich und strukturell mit der Steigerung der Biodiversität in Grünanlagen befasst. Für den Fachbereich Stadtgrün ist das Projekt nicht abgeschlossen, sondern ein offener Prozess.

 

  1. Wie viele Flächen wurden im Bezirksamtsbereich Hamburg-Nord seit Januar 2016 gem. den Regelungen zum Naturcent neu erschlossen? Bitte in absoluter Anzahl und in Quadratmeter je Fläche angeben.

 

Bisher wurden die in der Anlage 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Maßnahmen definiert.

 

  1. Wie viele finanzielle Zuführungen hat es für die unter 1. aufgeführten von diesen Flächen in Hamburg-Nord zum Sondervermögen "Naturschutz und Landschafts-pflege" jeweils gegeben? Bitte in absoluter Summe und jeweils nach einzelnen neu erschlossenen Flächen angeben.
     

 

Siehe Anlage 3.

Eine detaillierte Kostenaufteilung ist nicht möglich. Beauftragt wurden die 2018 bewilligten Beträge.
 

 

  1. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord seit Dezember 2016 im Bereich der Park- und Landschaftspflege jeweils vergeben?

 

Siehe Anlage 3.
 

 

  1. Mit welchem Auftragsvolumen sind die einzelnen Maßnahmen jeweils geplant worden?
     

 

  1. Wie viel Gelder hat das Bezirksamt Hamburg-Nord für die einzelnen Maßnahmen aus dem Sondervermögen "Naturschutz und Landschaftspflege" für die einzelnen Projekte jeweils beantragt?

 

 

  1. In welcher Höhe wurden die Gelder durch die zuständige Behörde jeweils genehmigt und flossen den jeweiligen Maßnahmen zu?

 

Zu Frage 4 – 6:
 

Siehe Anlage 3.

Eine detaillierte Kostenaufteilung ist nicht möglich. Beauftragt wurden die 2018 bewilligten Beträge.
 

 

  1. Sofern es keine Anträge an das Sondervermögen gegeben hat, aus welchen Gründen hat das Bezirksamt Hamburg-Nord von der Beantragung der Mittel jeweils Abstand genommen und wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden und wann wurden die politischen Gremien hierüber informiert?

 

Entfällt.
 

 

  1. Welche weiteren Maßnahmen im Bereich der Park- und Landschaftspflege sind für das Jahr 2018 bzw. das Jahr 2019 durch das Bezirksamt in welchem finanziellen Umfang geplant?

 

Siehe Anlage 3.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Wie viele Gelder sind derzeit im Sondervermögen "Naturschutz und Landschaftspflege" verfügbar?

 

Die Mittel werden durch die Fachbehörde verwaltet. Das Bezirksamt Hamburg-Nord kann dazu keine Auskunft erteilen

 

 

01.10.2018

Tom Oelrichs

 

 

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