Leerstand zu Wohnraum! Ermittlung wegen illegaler Zweckentfremdung von Wohnraum am Hofweg einleiten und wohnraumschutzrechtliche Maßnahmen prüfen! Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Ö 7.6
In den Häusern Hofweg 87, 88 und 89 stehen zum Teil bereits seit mehreren Jahren eine größere Zahl von Wohnungen leer. Die Initiative „Wir sind Winterhude“ macht schon länger darauf aufmerksam. Eine Kleine Anfrage von Die Linke (Drucksache 22-0367) hat vor Kurzem ergeben, dass dem Bezirksamt dort nur der Leerstand einer Wohnung bekannt ist.
Dem Bezirksamt wurde die leerstehende Wohnung im Hofweg 87 im September 2023 gemeldet und so wie es aussieht, ist es seitdem nicht in dieser Sache tätig geworden. Das wirft die Fragen auf, wozu es die Möglichkeit für Bürger*innen gibt, Leerstand von Wohnraum zu melden, wenn das Bezirksamt diesen nicht verfolgt oder überprüft, ob bei gemeldeten Fällen weitere Wohnungen leer stehen?
Laut § 9 Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) liegt eine Zweckentfremdung von Wohnraum vor, wenn dieser länger als vier Monate leer stehen gelassen wird und muss genehmigt werden. Länger als vier Monate andauernder und nicht genehmigter Wohnungsleerstand stellt eine Ordnungswidrigkeit da und kann gemäß § 15 HmbWoSchG mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro bestraft werden. Zudem sieht das Hamburgische Wohnraumschutzgesetzt Möglichkeiten wie das Wohnnutzungsgebot oder den Einsatz eines Treuhänders vor, die den Wohnraum wieder seinem Zweck zuführen.
Wohnraum wird dringend gebraucht und deshalb muss das Bezirksamt Hamburg-Nord Leerstand effektiver bekämpfen. Eine konsequentere Verfolgung würde auch andere Vermieter abschrecken.
Beschluss:
Die Bezirksamtsleitung wird vor diesem Hintergrund dazu aufgefordert,
1. Die Ermittlungen wegen illegaler Zweckentfremdung gegen den Eigentümer der Häuser am Hofweg 87, 88, 89 einzuleiten
2. alle möglichen Maßnahmen zu nutzen, die das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz bietet, um den illegalen Leerstand zu ahnden und die die Wohnungen wieder ihren Zweck zuführen
3. der Bezirksversammlung bei der Sitzung am 13. Februar 2025 ausführlich darüber zu informieren, welche Maßnahmen zu dem Zeitpunkt bereits eingeleitet wurden bzw. werden sollen.
Fraktion DIE LINKE
Marco Hosemann, Dino Ramm, Wiebke Fuchs, Bjørn Knutzen
Keine
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