Frau Helms (GRÜNE) eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Teilnehmenden.
Die Tagesordnung wird ohne Änderungen bestätigt.
Es liegen keine Bürgerfragen vor.
Jochumsen
Köhler
Hosemann
Jochumsen
Köhler
Boltres
Jochumsen
Köhler
Ernsing
Jochumsen
Talleur
Jochumsen
Kranz
Jochumsen
Buck
Jochumsen
Bürger >> Will was schicken
Boltres
Jochumsen
Bürger
Finkbeiner
Jochumsen
Bürger
Herr Jochumsen, Landes- und Stadtentwicklung, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), und Frau Köhler, Landes- und Stadtentwicklung, BSW, stellen anhand einer Präsentation die Entwicklung des Masterplans Magistralen vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Herr Hosemann (DIE LINKE) hält die Nachverdichtung entlang der Magistralen für die bessere Lösung, als Grünflächen zu versiegeln. Jedoch seien viele Flächen Privatgrundstücke, weshalb es schwierig werden könne, diese Pläne umzusetzen. Ein Vorkaufsrecht entlang der Magistralen sei wünschenswert. In den Magistralen 5 und 11 gebe es schraffierte Flächen, welche als Räume für städtebauliches Entwicklungspotenzial bezeichnet würden, z.B. südlich vom Ring 2 oder Nähe Eppendorfer Moor. Herr Hosemann fragt, was sich auf diesen Flächen befinde. Er vermute hier Kleingartenflächen, welche schützenswerte Grünflächen seien.
Herr Jochumsen antwortet, es sei rechtlich tatsächlich nicht möglich flächendeckend Vorkaufsrechte zu erlassen, weil immer ortspezifische Begründungen hierfür notwendig seien. Man arbeite aber daran Stück für Stück möglichst weitreichende Vorkaufsrechte entlang der Magistralen zu erlangen. Die Ausübung der Vorkaufsrechte seien allerdings auch immer eine finanzielle Frage. Die Darstellungen im Masterplan seien grob und ließen daher keine unmittelbaren Rückschlüsse auf einzelne Parzellen und Flurstücke zu.
Frau Köhler ergänzt, eine große Fläche mit Entwicklungspotenzial sei die City Nord. Es könne jedoch nicht zu jeder einzelnen Fläche spontan Auskunft erteilt werden.
Herr Boltres, Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt des Bezirksamtes Hamburg-Nord ergänzt, eine erwähnte Fläche könne das Pergolenviertel sein, was man der gezeigten Karte aber nicht genau entnehmen könne. Für die erwähnten Flächen gebe es Bebauungspläne, welche hierüber detaillierter Auskunft geben würden.
Herr Jochumsen stimmt zu, dass die genannte Fläche das Pergolenviertel sein könne, und sagt, dass in die gezeigten Karten auch Flächen mit aufgenommen worden seien, welche ohnehin Entwicklungsflächen seien und hier keine gänzlich neuen Planungen getroffen würden. Die Flächen seien Modellräume.
Frau Köhler verweist auf die Legenden der Karten und bestätigt, dass die gegenständliche Fläche eine sei, die sich bereits in der Entwicklung befunden habe, also vermutlich das Pergolenviertel sei.
Frau Ernsing, Fachamtsleitung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vom Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, ergänzt die Flächen Nähe Eppendorfer Moor könnten Gewerbegebiete sein, welche an die Magistralen angebunden werden sollen.
Herr Talleur (Volt) fragt, da die Planung für 20 Jahre im Voraus gelte, mit was für Annahmen, z.B. was Bevölkerung, Verkehr, usw. anbetrifft, hier gerechnet worden sei und wer diese wie entwickelt habe.
Herr Jochumsen antwortet, man arbeite mit verschiedenen Szenarien. In die Szenarien würde die Erfahrung aus anderen Großprojekten, verschiedene Modelle und Varianten sowie Prognosen und Statistiken des Statistikamtes mit einfließen. Die Szenarien würden nach regelmäßigen Abständen evaluiert und ggf. nachjustiert werden. Derzeit gehe man im Hauptszenario von einem weiteren Bevölkerungswachstum aus.
Herr Kranz (GRÜNE) fragt, wie die Fortschreibung des Masterplans Magistralen angesichts des langen Zeitraums ablaufen soll und ob es Möglichkeiten gebe, Detailkarten und aktuelle Entwicklungen digital einzusehen.
Herr Jochumsen antwortet, dass der Masterplan online einsehbar sei und über das Geoportal der Stadt Hamburg einzelne Karten abgerufen werden können. Intern evaluiere man alle drei Jahre die gesamte Planung, wenngleich Zeiträume für die Fortschreibung bewusst offengelassen worden seien, u.a. aufgrund möglicher Veränderungen der Rahmenbedingungen oder Vorstellungen für Stadtentwicklung durch die Politik. In der Vergangenheit habe man beobachten können, wie sich z.B. aufgrund globaler Veränderungen, auch Veränderungen in der Stadtentwicklung ergeben können.
Herr Buck (AfD) äußert ebenfalls seine Befürchtung, dass die schraffierten Flächen Kleingartenflächen seien. An Kleingartenflächen, wie der am Goldbekufer, könne man beobachten, wie mit diesen umgegangen werde. Herr Buck fragt daher, inwiefern man Menschen, die zukünftig von Maßnahmen betroffen sein könnten, miteinbeziehen wolle.
Herr Jochumsen sagt, detailliertere Darstellungen könnten hierzu weiter aufklären. Als BSW wolle man sich nicht der Verantwortung entziehen, die Bürgerbeteiligung erfolge aber auf bezirklicher Ebene. Bei wesentlichen und gesamtstädtischen Planungen versuche man die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig zu beteiligen.
Ein Bürger trägt vor, er sei vom Stadtteilrat Barmbek-Süd und dort begrüße man die Pläne zu den Magistralen grundsätzlich. Viele der geplanten Maßnahmen würden aber erst in mehreren Jahren oder Jahrzehnten umgesetzt werden können. Die Lärm- und Luftbelastung rund um die Magistralen erfordere jedoch ein schnelles Handeln. Durch ein einfach umzusetzendes Tempolimit könne man die Belastung für die Bewohner ab sofort reduzieren. Das Schaffen von 10.000 neuen Wohnungen entlang der Magistralen werden ebenfalls befürwortet, sofern es sich um bezahlbaren Wohnraum handle. Zudem werde gebeten, Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität Schritt für Schritt umzusetzen und bereits umsetzbare Maßnahmen möglichst schnell zu realisieren. Auch wünsche sich der Stadtteilrat, dass Neuigkeiten und Informationen zu den Magistralen im Stadtteil an diesen weitergeleitet werden und biete sich für lokale Verbesserungsvorschläge und Fragen an.
Herr Boltres erwähnt, die Zahl 10.000 Wohnungen entlang der Magistralen stamme seines Wissens aus Altona und in Hamburg-Nord habe man stets Wert daraufgelegt, keine konkrete Zahl zu nennen, weil genaue Bezifferungen auf dieser Maßstabsebene nicht realistisch seien. Der Masterplan Magistralen gleiche einem Stadtentwicklungskonzept und könne daher keine Detailschärfe entfalten. Der Grad der Abstraktion sei hoch und der Masterplan diene vielmehr als Leitlinie. Sobald Projekte konkreter werden, würden Stadtteilräte und Bürger stets beteiligt werden. Für das Thema Tempo 30 sei die Innenbehörde zuständig.
Herr Jochumsen ergänzt, man kombiniere gleichzeitig konkrete Projekte im Nahfeld und die langfristige Ausrichtung. Fragen der Luft- und Lärmbelastung würden in konkreten Bauverfahren abgewogen werden. Bei allen Beratungen werde auch die Umweltbehörde stets mit einbezogen.
Der Bürger betont, es fehle an Maßnahmen, die konkret und zeitnah eine Verbesserung für die Bewohner herbeiführen können. Bereits seit Mitte 2017 versuche man beispielsweise eine Messstation einzurichten, um die Belastung konkret zu bemessen und entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Aus Sicht der Bewohner fehle es hier aber teilweise an der Bereitschaft sich diesen Problemen ernsthaft und zeitnah zu widmen.
Herr Finkbeiner (CDU) fragt, inwiefern die Umsetzung der Flächensicherung durch das Vorkaufrecht verwaltungsrechtlich gesichert sei und ob eine Verdrängung des Individualverkehrs durch Einführung der Einspurigkeit entlang der Magistralen geplant sei.
Herr Jochumsen antwortet, eine detaillierte juristische Auseinandersetzung mit dem Vorkaufsrecht sei spontan nicht möglich. Das Vorkaufsrecht werde aber als ein Baustein von vielen gesehen, der langfristig zur Umsetzung herangezogen werden kann. Ggf. würden hierzu im Voraus Verordnungen erlassen werden. Es gehe aber auch darum, bei Grundstückseigentümern Ideen anzuregen und eine andere Nutzung von Grundstücken zu ermöglichen. Unter der Voraussetzung des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs, z.B. durch Ausbau des Schienen- und Busnetzes, setze man in Zukunft auf eine Reduzierung des Individualverkehrs. Sollten sich Prognosen diesbezüglich nicht bewahrheiten, könnten Anpassungen getroffen werden.
Ein Bürger betont erneut, dass Tempo 30 sofort eingeführt werden könnte und bittet insbesondere die SPD, die Umsetzung bei den zuständigen Behörden und Parteikollegen anzuregen.
Die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.3 werden zusammen aufgerufen werden.
Frau Ernsing stellt anhand einer Präsentation den neusten Planungssachstand zum Louis-Braille-Platz vor.
Protokollnotiz:
Die Präsentation ist als Anhang zur Sitzung in Allris hochgeladen.
Herr Albers (SPD) fragt, warum die nicht barrierefreie Rampe erhalten bleiben soll und ob jeder Aspekt der Planung so umgesetzt werden müsse. Beim Bestehenbleiben der Rampe könne, man hinterfragen, ob die Umgestaltung überhaupt lohne, zumal für die Umsetzung viel Steuergeld aufgewendet werden soll. Man wolle alle Verkehrsteilnehmer, wie auch Autofahrer in den Blick nehmen und daher den Antrag unter TOP 5.3 um folgende Punkte unter 3.) im Petitum ergänzen: „Das Bezirksamt wird gebeten, noch folgende Punkte zu prüfen und die Ergebnisse im RegA BUHD am 17.02.2025 vorzustellen, wo dann abschließend über die Realisierung des Projekts entschieden werden soll, mit dem Ziel das Projekt wie geplant im Jahr 2025 zu realisieren: a) Die Möglichkeit an Nettoverlust von Parkplätzen innerhalb der bestehenden Planung noch zu reduzieren, ggf. unter Verzicht auf einzelne Fahrradbügel. b) Die Möglichkeit durch entsprechende Beschilderung auf die benachbarten Parkmöglichkeiten zu verweisen.“
Herr Dickow (FDP) wiederholt der Erhalt der Rampe sei zu bedauern und ein Aufzug wäre eine gute Lösung gewesen. Zudem halte er die Positionierung der geplanten Tischtennisplatten für fraglich, weil die Gefahr bestehe, dass Tischtennisbälle auf die Straße fliegen. Herr Dickow fragt, ob sich die Position der Tischtennisplatten noch verändern ließe.
Herr Hosemann (DIE LINKE) äußert den Verdacht, dass es den Antragsstellern nur um den Erhalt von Parkplätzen gehe und alle anderen vorgebrachten Bedenken Vorwände seien. Das Anbringen eines Hinweisschildes sei angesichts der Diskussionen um den „Schilderwald“ verwunderlich und Autofahrer könnten auch ohne ein solches einen Parkplatz finden. Bis die Situation der umliegenden Straßen sich nicht verändere, müsse die Rampe erhalten bleiben.
Herr Kranz (GRÜNE) kritisiert die Ernsthaftigkeit der Politik einiger Fraktionen angesichts der langen Vorlaufzeit der Planung. Zu Parkplätzen oder den anderen Punkten sei an keiner Stelle etwas von den Antragsstellern vorgebracht worden. Das hindere die Verwaltung an ihrer Arbeit und sei eine Verschwendung von Steuergeldern. Herr Kranz fragt die Antragssteller warum nicht schon vor zwei, drei Jahren Bedenken angemeldet oder Anträge gestellt worden seien. Herr Kranz fragt sodann die Verwaltung, was die Konsequenzen der Verzögerung der Planung wären.
Frau Ernsing antwortet, die Aufschiebung bis zum 17. Februar und Veränderung von allem, was nicht in den Boden gehe, sei für die Ausschreibung nicht allzu dramatisch. Hier könne man jederzeit noch kleine Veränderungen vornehmen, z.B. bezüglich der Tischtennisplatten oder eines Hinweisschildes. Wenn das Projekt allerdings am 17. Februar nicht beschlossen werde, sei das Projekt tot. Es gebe festgelegte Zeitfenster, weshalb bis Ende Februar die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet werden müsse. Danach sei der Zeitplan eng getaktet um den abgestimmten Baubeginn nicht zu gefährden. Veränderungen, die in den Boden gingen, würden die gesamte Planung daher kippen. In dem Fall müsste die Planung größtenteils neu aufgezogen werden, und die Finanzierung sei ebenfalls nicht mehr gesichert.
Herr Boltres ergänzt, die Frage der künstlerischen Gestaltung der Brücke etc. könne im Nachgang noch geklärt werden. Eine detailliierte Einschätzung zu den Auswirkungen des Antrags könne aufgrund der Kurzfristigkeit nicht gegeben werden. Herr Boltres bittet eindringlich darum, bei Unklarheiten bezüglich Projekten frühzeitig auf die Verwaltung zuzukommen und Fragen zu stellen. Man sei jederzeit auskunftsbereit. Es helfe jedoch niemandem, wenn kurzfristig Anträge eingereicht würden, die die Arbeit der Verwaltung aufhalten.
Frau Germer, Fachplanung, Projektentwicklung und -begleitung, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Bezirksamt Hamburg-Nord, führt ergänzend aus, dass die künstlerische Gestaltung bei einer notwendigen Sanierung des Brückenbauwerks möglich sei. Der LSBG hat einer farblichen Gestaltung grundsätzlich zugestimmt. Diese Gestaltung kann unabhängig von der Umgestaltung des Platzes erfolgen, ist jedoch nicht kurzfristig zu realisieren.
Frau Ernsing sagt, man könne den Punkt der künstlerischen Gestaltung aus dem Antrag herausnehmen und vielleicht als gesonderten Antrag ohne kurze Frist einreichen.
Herr Baumann (CDU) widerspricht den Ausführungen von Herrn Kranz und sagt, seitens der CDU-Fraktion sei in der Vergangenheit Kritik geäußert worden. In Anbetracht des Vorgehens einiger Fraktionen in der Vergangenheit sei es nur angebracht, als neue Fraktionsgemeinschaft Dinge zu hinterfragen und Anträge zu stellen. Es sei fraglich, ob das Ziel der Umgestaltung, einen ansprechenden Aufenthaltsort zu schaffen, an dieser Stelle überhaupt erreicht werden könne, zumal der Elsapark direkt um die Ecke sei.
Herr Albers (SPD) führt aus, es gehe nicht darum, Parkplätze pauschal zu retten, sondern die Reduzierung des Parkplatzverlusts genauer zu überprüfen angesichts dessen, dass es insgesamt wenig Parkmöglichkeiten in der Umgebung gebe und davon wiederum wenige kostenfrei seien. In der Schlussverschickung sei die Angabe von 28 verloren gehenden Parkplätzen gemacht worden, inzwischen seien es 31 verloren gehende Parkplätze. Es gehöre zum demokratischen Betrieb, dass es eine Anpassungsphase gebe, wenn sich neue Mehrheiten bilden. Im Petitum des Antrags werde auf die künstlerische Gestaltung verzichtet.
Herr Reiffert (GRÜNE) fragt, was genau Maßnahmen seien, die in den Boden gehen würden und ob es die Parkplätze bzw. Fahrradbügel betreffe. Zudem sagt Herr Reiffert, die Aussage, der Louis-Braille-Platz sei kein Ort zum Verweilen, müsse differenzierter betrachtet werden und es gehe ja gerade darum, einen solchen Ort zu schaffen. Wenn der Antrag beschlossen werde, sollten die Antragssteller fristgerecht und schriftlich eine entsprechende Stellungnahme zur näheren Erläuterung abgeben.
Herr Layer (Volt) betont, es sei unvernünftig, wenn wegen zwei Parkplätzen die gesamte Planung gekippt werde.
Ein Bürger trägt vor, der Platz werde vom Autoverkehr dominiert und lade daher nicht zum Verweilen ein. Dass der Autoverkehr dort dominiere, entstamme den Wiederaufbauplänen der Nachkriegszeit, die sich wiederum an nationalsozialistischen Plänen orientiert hätten. Eine andere Gestaltung sei denkbar, wenn der Wille hierzu bestehe.
Eine Bürgerin sagt, sie habe die Planung von Anfang an verfolgt und sie habe keine Stellungnahme oder Kritiken zu den diskutierten Punkten wahrgenommen. Es sei empörend, dass die Planung jetzt wegen Parkplätzen gekippt werde. Viele Parkplätze seien zuletzt aufgrund von Bauarbeiten als Lagerplatz für Baumaterialien genutzt worden und dort habe es auch keine Proteste wegen nicht vorhandener Parkplätze gegeben.
Eine Bürgerin führt zum Thema Verkehrswende aus, dass die Fahrradbügel im Quartier dringend gebraucht würden, und spricht sich gegen einen Abbau zugunsten von PKW-Parkplätzen aus.
Eine Bürgerin erinnert daran, dass das Beteiligungsverfahren im Jahre 2019 begonnen habe und dass eine Wiederholung nach jeder Bezirksversammlungswahl nicht sinnvoll sei. Der Abbau von Fahrradbügeln könne auch kein Beitrag im Sinne einer Verkehrswende sein. Von der Politik werden vertrauensbildende Maßnahmen eingefordert.
Ein Bürger zeigt sich erschüttert über Ausführungen von politischen Akteuren, dass diese seinerzeit zu Beginn des Prozesses nicht dabei gewesen seien.
Ein Bürger verweist auf die Position des Stadtteilbeirats Barmbek-Süd, welche eine Umsetzung des Vorhabens unterstütze. Aus der Diskussion entnehme er, dass es Gegnern des Vorhabens um die Rettung von 2 Parkplätzen gehe, das sei unverhältnismäßig. Wenn die SPD das Vorhaben - das sie zuvor unterstützt habe - hätte verhindern wollen, müsse sie dafür Sorge tragen, dass der Holsteinische Kamp vor dem Bahnhof zur Sackgasse werde.
Frau Ernsing sagt, es gehe um die Frage, wie tief die Fundamente zur Aufstellung von Fahrradbügeln in den Boden gehen würden und sehe dies als Teil des Prüfauftrags an. Das Schaffen von Parkplätzen auf Grünflächen, also der Versieglung bedürfe etwas mehr Zeit.
Frau Meermann (Seniorenbeirat) merkt an, dass sich Seniorinnen und Senioren über jeden erhaltenden Zebrastreifen freuen würden.
Herr Reiffert begründet, dass das Thema in den STEKA eingebracht werde, da bekannt sei, dass auf der Fläche, wo der Taubenschlag jetzt stehe, gebaut werden solle. Nachdem klar sei, dass es vor Ort keinen anderen Standort gebe, soll sichergestellt werden, dass es auch künftig in der Nähe des Barmbeker Bahnhofes ein Taubenschlag geben werde.
Herr Baumann (CDU) pflichtet den Ausführungen von Herrn Reiffert bei; dem Antrag werde gerne zugestimmt.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Für-Stimmen |
: 14 |
Gegenstimmen |
: 0 |
Stimmenthaltungen |
: 1 |
Herr Albers (SPD) wiederholt die Änderung des Petitums (siehe TOP 5.1 „Louis-Braille-Platz, hier: Vorstellung Planungssachstand“)
Bei 9 Für-Stimmen (SPD, CDU, FDP, AfD), 6 Gegen-Stimmen DIE LINKE, GRÜNE, Volt und keinen Enthaltungen wird der Antrag mehrheitlich beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Für-Stimmen |
: 9 (SPD, CDU, FDP, AfD) |
Gegenstimmen |
: 6 (GRÜNE, DIE LINKE, Volt) |
Stimmenthaltungen |
: 0 |
Herr Hosemann (DIE LINKE) sagt, dass es sich um den dritten Anlauf für dieses Thema handele. In der letzten Sitzung sei vom Antragsteller um Vertagung gebeten worden, um für sachdienliche Informationen einen Vertreter des Amts für Verbraucherschutz in den Ausschuss einzuladen. Im September 2023 sei dem Bezirksamt eine leerstehende Wohnung gemeldet worden. In der Zwischenzeit seien durch Zeugenaussagen neun leerstehende Wohnungen gemeldet worden, die zum Teil seit Jahren unbewohnt seien. Vom Bezirksamt habe es in der Vergangenheit widersprüchliche Aussagen hierzu gegeben. Herr Hosemann erwarte daher eine Auskunft über den Leerstand und die zukünftigen Pläne mit den Gebäuden.
Herr Landbeck führt aus, über die Verweisung oder Behandlung des Themas in anderen Ausschüssen könne er keine Auskunft geben. Es sei aber nicht zutreffend, dass das Bezirksamt nicht tätig gewesen sei. Zum Zeitpunkt der besagten Anfrage sei dem bezirklichen Wohnraumschutz nur der Leerstand von einer Wohnung bekannt gewesen. Daraufhin sei ein wohnraumschutzrechtliches Verfahren aufgenommen worden und drei Tage nach der Meldung ein Mitarbeiter vor Ort gewesen. Kurz darauf habe es eine Anhörung des Grundeigentümers gegeben. Der Grundeigentümer habe einen rohbauähnlichen Zustand der leerstehenden Wohnung geltend gemacht, was von einem Mitarbeiter des Bezirksamts überprüft und bestätigt worden sei. Der Eigentümer habe bauliche Veränderungen an der Wohnung angekündigt, weshalb aus Sicht des Wohnraumschutzes eine weitere Verfolgung aufgrund einer leerstehenden Wohnung zunächst nicht gegeben habe. Nachdem dem Wohnraumschutz mehrere leerstehende Wohnungen gemeldet worden seien, habe man die Ermittlungen erneut aufgenommen. Herr Landbeck schildert die Grundzüge des Verfahrens. Der Grundeigentümer habe derweil fünf leerstehende Wohnungen genannt, wohingegen die Mitarbeiter vor Ort mit Hilfe der Nachbarn inzwischen acht leerstehende Wohnungen identifiziert hätten, weshalb der Grundeigentümer sich nun hierzu äußern müsse. Im wohnraumschutzrechtlichen Verfahren würde der Sachverhalt weiterhin geklärt werden und es gebe per Gesetz je nach Sachlage verschiedene Handlungsoptionen.
Herr Hosemann (DIE LINKE) äußert seinen Unmut zum bezirklichen Umgang mit Wohnraumvermietern. Wenn er als Abgeordneter eine Anfrage an das Bezirksamt stelle, erwarte er, dass hierzu alle Informationen des Bezirksamts zusammengetragen werden und nicht nur eine einzelne Stelle - hier der Wohnraumschutz - befragt werde. Er könne das Verhalten des Bezirksamts nicht verstehen und vermute Spekulation mit Wohnraum, welche sich das Bezirksamt gefallen ließe.
Herr Landbeck weist die Aussagen in Bezug auf das Agieren des Bezirksamtes zurück. Wenn wohnraumschutzrechtliche Ermittlungen abgeschlossen worden seien, könnten Maßnahmen ergriffen werden. Dieses könne man aber nicht schon während des Verfahrens bestimmen. Man sei als Verwaltung an rechtsstaatliche Grundsätze gebunden.
Herr Kranz (GRÜNE) bittet um eine punktweise Abstimmung des Antrags, da Punkt 1 aus seiner Sicht sei durch die begonnene Ermittlung erledigt sei und unter Punkt 3 die Frist zum 13. Februar sehr kurz sei. Punkt 2 könne man politisch unterstützen.
Herr Albers (SPD) merkt an, dass Punkt 2 von „illegalem Leerstand“ spricht und fragt die Verwaltung zur Darstellung.
Herr Landbeck erwidert, dass man von leerstehenden Wohnungen sprechen könne. Ob es sich um einen illegalen Leerstand handele, werde im aktuellen wohnraumschutzrechtlichen Verfahren geprüft, welches noch nicht abgeschlossen sei.
Herr Hosemann (SPD) erklärt sich bereit, den Ausdruck „illegal“ unter Punkt 2 des Antrags zu streichen.
Herr Kranz betont, dass Punkt 2 des Antrags so zu verstehen sei, dass Maßnahmen erfolgen sollen, wenn das wohnraumschutzrechtliche Verfahren zu dem Ergebnis komme, dass ein illegaler Leerstand vorliege.
Über den Antrag wird punktweise wie folgt abgestimmt.
1) Vom Antragssteller zurückgezogen.
2) Bei 6 Für-Stimmen (GRÜNE, DIE LINKE, Volt), 9 Gegen-Stimmen (SPD, CDU, FDP, AfD) und keinen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
3) Bei einer Für-Stimme (DIE LINKE), 14 Gegen-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, AfD, Volt) und keinen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Bei punktweiser Abstimmung mehrheitlich abgelehnt
1) Zurückgezogen
2) abgelehnt bei 4 Für-Stimmen (DIE LINKE, GRÜNE), 11 Gegen-Stimmen (SPD, CDU, FDP, AfD, Volt), keinen Enthaltungen
3) abgelehnt bei 1 Für-Stimmen (DIE LINKE), 14 Gegen-Stimmen (GRÜNE, SPD, CDU, FDP, AfD, Volt), keinen Enthaltungen
Herr Gröhn informiert, dass der Sitzungssaal für die kommende Sitzung wegen der anstehenden Wahlen nicht verfügbar ist und informiert über die Alternativräume: Zur Verfügung stünden das Technische Rathaus, der Sitzungssaal des FOLAG in Langenhorn und das Stavenhagenhaus.
Nach kurzem Austausch einigt sich der Ausschuss auf den Sitzungssaal in Langenhorn.
Herr Baumann (CDU) merkt an, dass an der Kreuzung Oberaltenallee / Leo-Leistikow-Allee Betonquader aufgestellt worden seien. Im B-Plan sei ausgeführt, dass hier die Fläche neugestaltet und versiegelt werden solle und bittet um Erläuterung.
Herr Boltres kündigt eine Antwort zu Protokoll an.
Protokollnotiz:
Bei dem B-Plan Uh17 handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für GFG-Bauherren. Hier wurde auf dem eigenen Grundstück des Vorhabenträgers eine Anlieferfläche eingerichtet, die durch Betonblöcke zum öffentlichen Grund abgegrenzt wurde. Die von Herrn Baumann erwähnte Freifläche in der Mitte der beiden Fahrbahnen Leo-Leistikow-Allee, ist Bestandteil des ursprünglichen B-Plans Uh13. Diese wurde bzw. wird durch N/MR3 (Fachbereich Stadtgrün des Bezirksamtes Hamburg-Nord) ausgebaut, da sie laut B-Plan als Grünfläche ausgewiesen ist. Die Betonblöcke wurden durch N/MR3 in der Grünfläche als Abgrenzung zum Straßenraum und zur Vermeidung widerrechtlichen Parkens eingebaut. Die Fläche wird nicht versiegelt, da sie als Parkanlage dient. Auf der Fläche wird der Baumbestand erhalten, Rasenflächen und eine Blühwiese angelegt. Es sind zwei wassergebundene Wege vorgesehen, die die Parkanlage queren. An diesen werden Sitzbänke aufgestellt. Am südlichen Ende (zum Hochbahnviadukt hin) werden zwei Säuleneichen mit einer niedrigen Strauchunterpflanzung gepflanzt.