Leerstand in der Gustav-Leo-Str. 2-4 Kleine Anfrage Nr. 27/2019 von Karin Haas, Melanie Mayer, Rachid Messaoudi, Herbert Schulz, Angelika Traversin, DIE LINKE-Fraktion
In der Gustav-Leo-Str. 2-4 stehen mindestens 7 Wohnungen leer, z.T. schon seit 2017, ein klarer Fall von Zweckentfremdung. Zweckentfremdung lt. Hamburger Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) liegt vor, wenn Wohnraum länger als 4 Monate leer steht. Der Leerstand ist dem Bezirksamt bekannt und nach Aussagen von Bewohnern ist das Bezirksamt vor Ort gewesen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Hamburg-Nord:
Vorbemerkung:
Der Leerstand ist dem Bezirksamt seit November 2017 durch Hinweise Dritter bekannt, so dass daraufhin ein Besichtigungstermin erfolgte und Sanierungsbedarf festgestellt wurde. Dieser Sanierungsbedarf betrifft 8 Wohneinheiten. Der Bereich Wohnraumschutz steht im Kontakt zum Eigentümer der Wohnungen.
Zu 1.-3.:
Siehe Vorbemerkung.
Zu 4.-5.:
Ja, im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Zu 6.-8.:
Der Bereich Wohnraumschutz steht bezüglich der notwendigen Sanierungsarbeiten im Kontakt mit dem Eigentümer. Diese Arbeiten schreiten voran, weshalb eine Zwischenvermietung nicht erforderlich ist. In die Abwägung floss auch ein, dass die leerstehenden Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt bereits jetzt zur Miete angeboten werden, wobei bei sanierungsbedürftigen Wohneinheiten die notwendigen Arbeiten unverzüglich vorgenommen werden. Eine Genehmigung des Leerstandes erfolgte deshalb auch im Wege der sog. Genehmigungsfiktion.
11.03.2019
Ralf Staack
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.