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Kinder schützen: Tempo 30 vor den Kindergärten in der Sierichstraße - Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 05.05.2026 Hauptausschuss Ö 7.3

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 20.04.2026 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig, bei Enthaltung der AfD, folgende Beschlussempfehlung formuliert:

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport dafür einzusetzen, dass im Bereich der Kindergärten Sierichstraße 177 und 183 eine Tempo 30-Strecke eingerichtet wird.

Begründung:

Die Sierichstraße ist eine vielbefahrene Durchgangsstraße mit erheblichem Verkehrsaufkommen, insbesondere im morgendlichen und nachmittäglichen Berufsverkehr. Hinzu kommt die wechselnde Fahrtrichtung, die für alle Verkehrsteilnehmenden eine zusätzliche Herausforderung darstellt – für Kinder gilt dies ganz besonders.

Erschwerend kommt hinzu, dass die ohnehin oft rudimentären für den Fuß- und Radverkehr verfügbaren Flächen durch parkende Autos zusätzlich beschränkt werden und diese die Sichtbarkeit gerade der kleinsten unserer Verkehrsteilnehmenden reduzieren.

In der Sierichstraße 177 (Montessori-Kinderhaus an der Alster e.V.) und Sierichstraße 183 (Hamburger Kinderhafen GmbH) befinden sich dicht nebeneinander zwei Kindergärten mit insgesamt über 100 Kindern. Dabei queren hier täglich zahlreiche Kinder gemeinsam mit Eltern oder anderen Betreuungspersonen die Straße. Dazu kommen Hol- und Bringverkehr (Elterntaxis) und der auf der Seite der Kitas noch vorhandene Radweg. Es kommt entsprechend immer wieder zu gefährlichen Situationen. Durch eine geringere Fahrgeschwindigkeit ließe sich dieser Bereich für Kinder sicherer gestalten.

Gemäß § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es zulässig, aus Gründen der Verkehrssicherheit – insbesondere für besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Kinder – eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten anzuordnen. In den novellierten Hamburgischen Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Tempo 30 (HRVV) ist geregelt, dass „bei mehrstreifiger Verkehrsführung mit mindestens zwei Fahrstreifen“ eine Anordnung gesondert zu prüfen ist. Hierfür „bedarf dies stets der Zustimmung der Obersten Landesbehörde. Die Voraussetzungen für die Anordnung sind also seitens der Landesbehörde geschaffen worden. Quelle: HRVV T30 Abs.2 I. Ziffer 4 und 5

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

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Datum/Gremium
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Lokalisation Beta
An der Alster Sierichstraße

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