Haushaltsvoranschlag 2025/2026; Beschluss der Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen gem. § 41 Abs. 2 BezVG
In den Einzelplänen der zuständigen Fachbehörden werden gem. § 37 BezVG Rahmenzuweisungen für die vom Senat den Bezirksämtern übertragenen Aufgaben veranschlagt, für die nach Entscheidung des Senats ein Gestaltungsspielraum besteht. Dies sind Aufgaben, bei denen die Bezirksämter den Mitteleinsatz überwiegend selbst bestimmen können. Die Rahmenzuweisungen werden vom Senat im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt und im Vorbericht zu den Einzelplänen der Bezirksämter ausgewiesen.
Über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen entscheidet gem. § 41 Abs. 2 BezVG die Bezirksversammlung. Das Bezirksamt legt hiermit die mit den bezirklichen Fachbereichen abgestimmten Aufteilungsvorschläge für die nachfolgend aufgeführten Rahmenzuweisungen vor.
Über die Vorlagen, die in Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses stehen, beschließt dieser abschließend anstelle der Bezirksversammlung. Sie sind hier nur zur Kenntnisnahme beigefügt.
Rahmenzuweisung 2025/2026 |
Plan 2025 |
Plan 2026 |
+/- 2025 gegenüber 2024 |
+/- 2026 gegenüber 2024 |
Seniorenarbeit |
534 |
534 |
-4 |
-4 |
Stadtteilkultur |
1.685 |
1.705 |
+175 |
+195 |
Kinder- und Jugendarbeit – Betriebsausgaben |
3.472 |
3.575 |
+316 |
+419 |
Förderung der Erziehung in der Familie - Betriebsausgaben |
569 |
586 |
+52 |
+69 |
Sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe - Betriebsausgaben |
677 |
697 |
+62 |
+82 |
Investitionen Kinder- und Jugendarbeit |
726 |
926 |
+458 |
+658 |
Gesundheitsschutz |
39 |
39 |
0 |
0 |
Stadtplanung |
170 |
170 |
0 |
0 |
Gewässer |
189 |
176 |
-11 |
-24 |
kl. Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen (investiv) |
36 |
36 |
0 |
0 |
Naturschutz |
17 |
17 |
0 |
0 |
Grün MR |
2.190 |
2.190 |
-334 |
-334 |
Investitionen Öffentliche Grünanlagen |
126 |
126 |
0 |
0 |
Betriebsmittel Straße, sonstige Ingenieur-Bauwerke |
3.556 |
3.556 |
+51 |
+51 |
Neu- und Ausbau, Grundinstandsetzung Straße (investiv) |
1.905 |
1.905 |
+30 |
+30
|
Die Bezirksversammlung wird gebeten, über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen zu entscheiden.
Es wird ergänzend der Beschluss folgender Bewirtschaftungsregelung empfohlen: Eine Überschreitung der Budgetaufteilung ist bis zu 10 % des Planwertes zulässig – soweit die Mehrkosten innerhalb der Rahmenzuweisung gedeckt sind. Mehrbedarfe ab 10 % sind der Bezirksversammlung unter Angabe eines Deckungsangebotes innerhalb der Rahmenzuweisung und Begründung des Mehrbedarfes zur Entscheidung vorzulegen.
Die Verwaltung darf die Ermächtigungen erst verwenden, wenn ein Beschluss der Bezirksversammlung zur Aufteilung vorliegt. Sollte bis zum 2.1.2025 kein Beschluss vorliegen, wird zwecks Handlungsfähigkeit der Verwaltung empfohlen, die Verwaltung zu ermächtigen, 75 % des Planwertes 2024 (bzw. des Planwertes 2025, sofern dieser geringer ist) verwenden zu dürfen.
Es wird empfohlen, die Vorlagen direkt in die zuständigen Fachausschüsse zu überweisen.
Michael Werner-Boelz
Rahmenzuweisungen