Gemeinsamer Antrag der FDP-, SPD- und CDU-Fraktion: Ausgewogene Verkehrsführung für Klein Borstel - Lebensqualität, Erreichbarkeit und Sicherheit erhalten
Letzte Beratung: 28.09.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.1
Klein Borstel ist ein Stadtteil, in dem Nachbarschaft, Zusammenhalt und Gemeinschaft täglich gelebt werden. Es ist weit mehr als nur ein Ort zum Einkaufen - es schafft Begegnungen, stärkt das Miteinander und ist zugleich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, nicht nur für die „Klein Borsteler“, sondern auch für Kunden aus anderen Stadtteilen. Hinweisschilder an der Wellingsbütteler Landstraße weisen auf das „Einkaufsdorf Klein Borstel“ in der Stübeheide hin – jenes ist als Zentrum über den Stadtteil hinaus von Bedeutung.
Dieses lebendige Zentrum gilt es zu bewahren, zu schützen und mit Blick auf die Zukunft weiter zu stärken. Dies betrifft insbesondere die Belange des Fuß- und Radverkehrs, des motorisierten Individualverkehrs, des Wirtschafts- und Lieferverkehrs, der Schulwegsicherheit sowie der Barrierefreiheit entlang der Stübeheide.
Wichtig für die Stübeheide ist eine Verkehrsführung, die die benannten Belange in einen Ausgleich zueinander bringt und insbesondere die Bedürfnisse vor Ort berücksichtigt.
Ziel aller Maßnahmen muss eine pragmatische, sichere und ausgewogene Verkehrsführung sein, die die Lebensqualität in Klein Borstel stärkt und das zentrale „Einkaufsdorf“ schützt. Über die Stübeheide soll zukünftig standardmäßig der Radverkehr geführt werden, da für diesen in dem parallel verlaufenden Stück der Wellingsbüttler Landstraße nur unzureichende Maßnahmen zur Verbesserung vorgesehen sind.
Die bisher vorgelegte 1. Planverschickung, welche unter Drucksachennummer 22-2004 über den Ausbau der Stübeheide zu einer Fahrradstraße informiert, entspricht derzeit noch nicht diesem Ziel. Die Belange von Anwohnenden, Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmenden sollten besser berücksichtigt werden als derzeit vorgesehen. In diesem Zusammenhang wird dennoch ausdrücklich die klare Notwendigkeit einer adäquaten und alternativen Radverkehrsverbindung zur Wellingsbütteler Landstraße betont, da dort keine ausreichende Fahrradinfrastruktur entstehen wird.
Daher werden vorliegend Maßnahmen benannt, um Möglichkeiten zu schaffen, die weniger eingriffsintensiv, günstiger und verträglicher für die Betroffenen vor Ort zu realisieren sein werden im Vergleich zu derzeit vorgeschlagenen Planungen. Eine nachhaltige Verkehrslösung für Klein Borstel muss alle Interessen mit einbeziehen und sollte weder die Erreichbarkeit des Einkaufsortes noch das funktionierende nachbarschaftliche Zusammenleben beeinträchtigen.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
1) Das Bezirksamt wird gebeten, folgende Maßnahmen in die Wege zu leiten, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der jeweils zuständigen Fachbehörden:
a) Die Einrichtung einer Fahrradstraße mit Zusatzzeichen „KFZ frei“ in der Stübeheide für den Abschnitt zwischen Wellingsbütteler Landstraße und Kornweg durch die zuständigen Fachbehörden auf Landesebene prüfen zu lassen.
b) In diesem Zusammenhang soll ebenfalls - als kleinere Lösung - die Aufstellung des Verkehrszeichen 277.1 („Überholverbot für einspurige Fahrzeuge“) geprüft werden, um als Alternative zur Verbreiterung der Fahrbahn zu fungieren, sodass auf diesem Wege die dringend benötigten Parkstände erhalten bleiben. Mit dieser Maßnahme kann sowohl die gegenwärtig vorhandene Fahrbahnbreite, als auch die bestehenden Parkstände auf beiden Seiten erhalten bleiben, ohne den Fahrradverkehr einzuschränken. Gleichermaßen wird § 5 Abs. 4 StVO gewahrt.
c) Im Abschnitt Wellingsbütteler Landstraße bis zum Kreisverkehr ist zu prüfen, ob und wie die Radverkehrssicherheit durch Maßnahmen gegen das stellenweise unübersichtliche einseitige Parken erhöht werden kann - beispielsweise durch Parkstandmarkierungen/-eingrenzungen sowie durch eine klarere Erkennbarkeit von Grundstückseinmündungen.
2) Das gewachsene Quartiersbild der gesamten Stübeheide soll größtmöglich erhalten bleiben, soweit dem keine zwingenden straßenverkehrsrechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen. In diesem Zusammenhang sollen insbesondere die Parkstände für Lieferverkehre und mobil eingeschränkte Personen Berücksichtigung finden.
3) Die Glas- und Papiercontainer an den zwei Standorten Stübeheide 168 sowie an der Albert-Schweitzer-Schule sollen jeweils dort verbleiben, um den Verlust von Parkständen am neuen Standort des Trogbauwerks zu vermeiden sowie zur dortigen Verkehrssicherheit beizutragen, welche durch den Straßenverlauf im Kurvenbereich besondere Beachtung verdient. Auf diesem Wege wird gleichermaßen verhindert, dass die Container auf einem dort vorhandenen Hydranten abgestellt werden.
4) Zudem wird angeregt, die Parkplätze auf öffentlichem Grund vor der Albert-Schweitzer-Schule entfallen zu fallen, um einen Rückstau bis in den Kreisverkehr zu verhindern, da dieser eine unübersichtliche verkehrliche Situation hervorruft. Als mögliche Alternative ist die Öffnung des Lehrerparkplatzes für die Öffentlichkeit ab 16 Uhr denkbar. In diesem Zusammenhang könnten die Anwohnenden die Möglichkeit erhalten, auf den Parkplätzen der Schule zu parken.
5) Es wird ferner angeregt, die Gehwege sowie - falls möglich - die bestehenden Radwege im Bereich zwischen Albert-Schweitzer-Schule und Tornberg entlang der betroffenen Straßenabschnitte unter Berücksichtigung der geltenden Anforderungen an Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit zu sanieren, um auf diesem Wege die Nutzung durch Kinder auf dem Fahrrad bis zum zulässigen Höchstalter zu unterstützen.
6) Im Bereich des Einkaufsdorfes ist darauf zu achten, dass Standorte öffentlicher E- Ladeinfrastruktur zukünftig nur außerhalb der Stübeheide eingerichtet werden, um den Wegfall von Parkplätzen zu vermeiden.
7) Die Einrichtung einer Ladezone im Tornberg (Stübeheide bis zur S-Bahnstation Kornweg) soll geprüft, obgleich die Straße nicht Teil des Planungsgebietes ist.
8) Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht soll eine zeitlich begrenzte Durchfahrtsbeschränkung in der Stübeheide rechtlich zulässig und praktisch umsetzbar geprüft werden. Lieferverkehre für den örtlichen Einzelhandel sollen hierbei angemessen berücksichtigt werden.
9) Zusätzliche bauliche Fahrbahnverengungen im Bereich von Kirche, Kindertagesstätte und Gemeindehaus Stübeheide sind hinsichtlich ihrer verkehrlichen Erforderlichkeit und ihrer Auswirkungen auf Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit zu überprüfen, um die Querung weiter zu vereinfachen. Hierbei sollten Bewertung und Rückmeldung der Behörde für Inneres und Sport berücksichtigt werden.
10) Es soll sichergestellt werden, dass die bestehende Bordsteinabsenkung im Bereich der Müllübergabeplätze der Reihenhauszeilen 76 - 82 unter Berücksichtigung der Regelungen des § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO erhalten bleibt.
11) Es soll seitens der zuständigen Fachbehörde geprüft werden, ob für die Straßenverkehrsbaumaßnahme eine CO2-Einsparschätzbilanz ausgewiesen werden kann. Diese sollte in Relation zu den mit Planung und Bau aufgewandten Kosten stehen.
12) Es soll seitens der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende geprüft werden, ob für die Straßenverkehrsbaumaßnahme eine CO2-Einsparschätzbilanz ausgewiesen werden kann. Diese sollte in Relation zu den mit Planung und Bau aufgewandten Kosten stehen.
Für die FDP-Fraktion: Jan Peter Döhne, Robert Bläsing
Für die SPD-Fraktion: Martina Schenkewitz, Angelina Timm, Eric Schabow
Für die CDU-Fraktion: Corinna Mieth-Gurke, Martina Lütjens
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