Fake News oder Fakt - Baumfällungen auf Ausgleichsflächen in Hamburg-Nord? Kleine Anfrage Nr. 30/2017 von Herrn Müller, CDU-Fraktion
Nach vorliegenden Informationen soll es zu massenhaften Baumfällungen auf Ausgleichsflächen im Ortsteil Ochsenzoll gekommen sein. Da das Kompensationskataster für Ausgleichsflächen der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt wenig aussagekräftig ist,
frage ich vor diesem Hintergrund den Bezirksamtsleiter:
Eingriff geahndet? Welche Kosten sind entstanden? Wer übernimmt diese?
Ja. Auf der Fläche wurde junger Gehölzaufwuchs aus Birken, Pappeln und Kiefern zur Freistellung der Fläche für die Regeneration und Entwicklung eines vorhandenen Trockenrasenbiotops gerodet. Es handelt sich dabei nicht um einen Eingriff im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sondern um eine Pflegemaßnahme.
Die Fläche ist im Bebauungsplan – Entwurf Langenhorn 68 als „Private Grünfläche“ und „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ - geplant, da die hier vorhandenen Standortverhältnisse und die natürlich entstandene Trockenrasenvegetation erhalten und entwickelt bzw. wiederhergestellt werden soll. Für die Pflegemaßnahme gibt es keine Ersatzpflanzung.
3. Hat sich auf dem Areal der Ausgleichsfläche ein Biotop entwickelt?
Wenn ja, werden Maßnahmen ergriffen, um dieses Biotop wieder anzusiedeln?
Wer übernimmt die Kosten?
Die betreffende Fläche ist eine gesetzlich geschützte Biotopfläche. Die Rodungsmaßnahmen dienen der Regeneration und Entwicklung des Biotoptyps Trockenrasen. Die Kosten der Pflegemaßnahme trägt der private Grundeigentümer der Fläche.
4. Gibt es entlang der U1-Bahntrasse weitere Baumfällungen?
Wenn ja, warum und wie viele Bäume sind zwischen den Bahnstationen
Ochsenzoll und Alsterdorf im Zeitraum Oktober 2016 bis Februar 2017 gerodet
worden?
Für den angegebenen Zeitraum wurde eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 der Baumschutzverordnung für die Fällung von 86 Bäumen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit auf dem Bahngelände erteilt. Da es sich hier um eine Ausnahmegenehmigung handelt, die der Empfänger des Bescheids in Anspruch nehmen kann, können keine Angaben hinsichtlich der tatsächlich durchgeführten Fällungen gemacht werden.
01.03.2017
Harald Rösler
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