21-3471

Naturwaldfläche im Klövensteen ausweisen – natürliche Waldentwicklung fördern und Ökosystemleistungen stärken! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.08.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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Gremium
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01.11.2022
27.10.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.08.2022 anliegende Drucksache 21-3308B beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 16.09.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Die Ausweisung von Naturwäldern obliegt einzig der Fachbehörde Wald (BUKEA) und erfolgt auf Grundlage hamburgweit abgestimmter Kriterien (Drs. 21-19402 – hier Bannwälder Seite 11). 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat mit Schreiben vom 07.10.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Hamburger Senat hat mit Drs. 21/19402 ein Naturwaldstrukturprojekt aufgelegt, mit dem die waldfachlichen Festlegungen aus dem Regierungsprogramm umgesetzt und die Naturschutzfunktion des Waldes im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, einschließlich des Arten- und Biotopschutzes, verbessert werden sollen. Als wesentlicher Teil des Naturwaldstrukturprojektes wurden acht Einzelflächen mit einer Größe zwischen 18 und 197 Hektar und mit einer Gesamtfläche von 513 Hektar ausgewiesen, auf denen sich der Wald künftig ungestört natürlich entwickeln können soll (Bannwälder). Die Entwicklung dieser Flächen soll, mit Ausnahme der Jagd, nicht mehr durch direkte menschliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Holzgewinnung beeinflusst werden. Damit hat Hamburg 10 % seiner Waldfläche für die Entwicklung von Alters- und Zerfallsphasen von Waldbeständen und den dauerhaft ungestörten Ablauf von ökosystemaren Prozessen aus der Nutzung genommen. Die Auswahl der Flächen war nicht beliebig, sondern sie erfolgte nach waldfachlichen Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der Biotopwertigkeit und des Entwicklungspotenzials der Flächen für den Natur- und Artenschutz. Die Flächen sollten hinreichend groß sein, wenig Störungslinien aufweisen und arrondiert liegen, und es sollte sich überwiegend um an den Standort angepasste Klimax- (Schlusswald-) Gesellschaften handeln. Die wichtigsten häufigeren Waldlebensraumtypen sollten in den Bannwäldern vertreten sein. Für die Auswahl wurden folgende Kriterien auf die Auswahl der kleinsten homogenen forstlichen Behandlungseinheiten (Unterabteilungen) angewendet:

 

  1. Die Hauptbaumart ist eine Laubholzart.
  2. Das durchschnittliche Alter beträgt unter Berücksichtigung der vergangenen Jahre bei den ALn-Baumarten (Baumarten mit niedriger Umtriebszeit) mindestens 55 Jahre, bei den übrigen Laubholzarten mindestens 115 Jahre (zum Zeitpunkt der Beschlussfassung also über 60 bzw. über 120 Jahre).
  3. Die zusammenhängende Fläche einer oder mehrerer Unterabteilungen beträgt mindestens 15 Hektar, in der Regel 30 bis 50 Hektar.

 

Vor diesem Hintergrund werden für den Bereich des Klövensteen in der aktuellen Entwicklungsphase des vornehmlich nadelholzgeprägten Waldes aus fachlicher Sicht keine Waldflächen als Naturwaldentwicklungsflächen gesehen. Im Klövensteen stellt sich vielmehr die waldfachliche Aufgabe, die standortfremden Nadelholzbestände, die dem Klimawandel nur bedingt standhalten, in naturnahe und klimastabile Laubmischwälder umzubauen, die weiterhin alle Waldfunktionen erfüllen können, mit dem besonderem Fokus auf der Erholungsfunktion. Eine Ausweisung von Naturwaldflächen im Klövensteen würde diese Zielsetzung in der aktuellen Waldentwicklungsphase mehr gefährden als fördern. Somit ist auf den Waldflächen im Klövensteen mit verschiedenen waldbaulichen Maßnahmen der Waldumbau weiter voranzubringen, wobei beim naturnahen Waldbau natürliche Entwicklungsprozesse immer einbezogen und genutzt werden. Es wird aber noch über einen langen Zeitraum der waldbaulichen Maßnahmen bedürfen, um die genannten Ziele zu erreichen.

 

Aus diesen Gründen kann aus Sicht der BUKEA der Beschlussempfehlung nicht nachgekommen werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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