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Dauerbaustelle Wohnhaus im Abendrothsweg: Wie schützt das Bezirksamt die Mieter*innen? Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der GRÜNE-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt


Das Mehrfamilienhaus am Abendrothsweg in Hoheluft-Ost ist seit Mai 2025 eine Baustelle. Eine Immobilienfirma hatte das Haus Ende 2022 gekauft. Geplant waren der Einbau eines Aufzugs, eine energetische Sanierung und der Umbau der Balkone. Nach Angaben des Bezirksamtes liegen dafür zwei Genehmigungen vor. Einen Aufzug gibt es bis heute nicht, und an den Balkonen fehlen noch immer die Brüstungen.

Wie das Hamburger Abendblatt[1] berichtet, leiden die Mieter*innen seit Monaten unter den Bauarbeiten. Die Folgen: Von Herbst 2025 bis Mitte Mai 2026 waren die Wohnungen nur bis zu 17 Grad warm. Ein Mieter hat seit über sieben Monaten keine Küche mehr, weil sie beim Einbau der neuen Fenster entfernt wurde. Außerdem wurden Wände, Böden und Mauerwerk beschädigt und Wasser ist in die Wohnungen eingedrungen. Wer ins Haus oder hinaus will, muss über Bauschutt, unebenen Boden und eine provisorische Metallbrücke mit Stufen. Eine 87-jährige gehbehinderte Mieterin, die seit 62 Jahren im Haus lebt, kann ihre Wohnung deshalb seit Monaten nicht mehr verlassen.

Gegen den Vermieter wurde inzwischen privatrechtlich eine einstweilige Verfügung erwirkt. Das Bezirksamt sieht laut dem Bericht trotzdem keinen Handlungsbedarf. Die Beschwerden seien überprüft und Verbesserungen mit Bauherrn und Bauleitung besprochen und durchgesetzt worden. Der Mieterverein zu Hamburg sieht das anders. Aus seiner Sicht ist das ein Fall für den Wohnraumschutz, und es stelle sich die Frage, „ob das Haus überhaupt bewohnbar ist“ [1].

Daher fragen wir das Bezirksamt:

  1. Welche Genehmigungen wurden wann für das Bauvorhaben am Abendrothsweg erteilt? Welche Auflagen (z.B. zu Bauzeit, Zugang, Rettungswegen, Barrierefreiheit oder Schutz der Bewohner*innen) sind damit verbunden?
  2. Wann und wie viele Beschwerden von Bewohner*innen oder Dritten sind beim Bezirksamt zu dem Bauvorhaben eingegangen (bitte nach Datum und Inhalt auflisten)?
  3. Wann haben Ortstermine des Bezirksamtes stattgefunden? Welche Dienststellen (z.B. Bauprüfung, Wohnraumschutz) waren jeweils vertreten, und was wurde jeweils konkret festgestellt?
  4. Welche Maßnahmen, die dem Schutz der Bewohnenden dienen, hat das Bezirksamt mit Bauherrn und Bauleitung jeweils wann vereinbart oder durchgesetzt (bitte auflisten)? Wie und wann wurde kontrolliert, ob sie umgesetzt wurden, und mit welchem Ergebnis?
  5. War die Dienststelle Wohnraumschutz und Wohnungspflege des Bezirksamtes vor Ort?
    1. Falls ja, wann und mit welchem Ergebnis?
    2. Falls nein, warum nicht? Ist eine Überprüfung geplant, und wenn ja, wann?
  6. Hat das Bezirksamt geprüft, ob die Wohnungen die Mindestanforderungen des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes erfüllen, vor allem bei Heizung, Küche und Feuchtigkeit? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
  7. Wie bewertet das Bezirksamt die Sicherheit des derzeitigen Zugangs zum Haus, der Rettungswege sowie der Balkone ohne Brüstungen?
  8. Was unternimmt das Bezirksamt, damit ältere und gehbehinderte Bewohner*innen sicher in ihre Wohnungen hinein und wieder hinaus kommen?
  9. Bis wann sollen die Arbeiten abgeschlossen sein, vor allem der Einbau des Aufzugs und der Küchen? Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass dieser Zeitplan eingehalten wird?
  10. Hat das Bezirksamt den betroffenen Mieter*innen Beratung oder Unterstützung angeboten? Wenn ja, welche? Wenn nein, ist das geplant?

[1] https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-nord/article413529900/sanierung-in-hoheluft-mieterin-87-kommt-seit-monaten-nicht-aus-ihrer-wohnung-1.html

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