Referent:innenanforderung zu Leerstand und Verhinderung der Sanierung in der Roonstraße 30
Letzte Beratung: 24.02.2022 Bezirksversammlung Ö 10.17
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
GNUVWDi (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
16.02.2022 |
8.3 |
Empfehlung einstimmig |
Laut Hamburger Abendblatt vom 24. November 2021 stehen in der Roonstr. 30 mehrere Wohnungen seit Jahren leer. Die zuletzt verbliebenen Mieter:innen mussten demzufolge Ende 2020 in Übergangswohnungen ziehen, da das Gebäude vom Bezirksamt Eimsbüttel für unbewohnbar erklärt wurde. Seitdem stehe das Haus komplett leer, auch eine geplante Sanierung des Gebäudes habe nicht begonnen. Der Grund dafür sei, dass der Antrag der Hausverwaltung auf Ausbau und Modernisierung des Hauses, einschließlich seiner Trockenlegung und Stabilisierung seitens des Eimsbütteler Fachamtes für Stadt- und Landschaftsplanung abgelehnt worden sei, obwohl z.B. das Denkmalschutzamt zugestimmt habe. Inzwischen soll das Verwaltungsgericht aufgrund einer Untätigkeitsklage der Hausverwaltung das Amt zu einer Teilgenehmigung aufgefordert haben, die aber bisher nicht erteilt wurde.
Unabhängig von den im Zeitungsartikel beschriebenen Auseinandersetzungen zwischen Mieter:innen und Vermieter scheint aber das Bezirksamt Eimsbüttel auf eine Weise in den Vorgang involviert, der Fragen offenlässt. Ein Mieter spricht hier sogar von „Behördenversagen“ und kritisiert, dass die Stadt offenbar nicht in der Lage sei, Wohnraum zu schützen.
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Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, im ersten Quartal 2022 eine:n Vertreter:in in den Ausschuss für Grün, Nachhaltigkeit, Umwelt, Verbraucherschutz, Wirtschaft und Digitalisierung (GNUVWDi) zu entsenden, um über den Sachstand in der Roonstr. 30 zu berichten. Insbesondere sollte er/sie erläutern,
Artikel aus dem Hamburger Abendblatt vom 24.11.2021
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