22-2418

Unterstützung der von der Räumung Holstenstraße 197 betroffenen Mieterinnen und Mieter Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 13.08.2026 Hauptausschuss Ö 8

Sachverhalt

Am 23.07.2026 wurde das fünfgeschossige, 1894 errichtete Mehrfamilienhaus Holstenstraße 197 wegen akuter Einsturzgefahr fristlos geräumt. Ein von der Eigentümerseite beauftragter Fachmann hatte massive statische Schäden festgestellt; die Feuerwehr brachte 14 Bewohnerinnen und Bewohner in Sicherheit, ein angrenzendes Nachbargebäude musste ebenfalls vorübergehend geräumt werden. Die Betroffenen stehen damit von einem Tag auf den anderen ohne Wohnung da und sehen sich zugleich weiteren Unsicherheiten gegenüber etwa hinsichtlich Mietvertrag, Ersatzunterkunft, persönlichem Eigentum im Haus und dem weiteren Umgang der Eigentümerseite mit ihnen.

I. Der Hauptausschuss möge nach § 19 Abs. 2 BezVG beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, den betroffenen Mieterinnen und Mietern unbürokratisch rechtlichen Beistand zu vermitteln, indem es den Verein "Mieter helfen Mietern", den „Mieterverein zu Hamburg“ oder eine vergleichbare Interessenvertretung mit der rechtlichen Beratung und Vertretung der Betroffenen beauftragt und die dafür anfallenden Kosten übernimmt unabhängig von einer individuellen Vereinsmitgliedschaft.
  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, den betroffenen Personen bei der Suche nach einer angemessenen Ersatzwohnung im Quartier jede erforderliche Unterstützung zukommen zu lassen, insbesondere durch Vermittlung städtischer und genossenschaftlicher Wohnungsangebote sowie ggf. durch Übernahme oder Bezuschussung von Umzugs- und Unterbringungskosten für eine angemessene Übergangszeit, soweit der Vermieter diese nicht oder nicht unverzüglich leistet.
  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit "Mieter helfen Mietern", dem „Mieterverein zu Hamburg“ oder einer vergleichbaren Interessenvertretung eine niedrigschwellige Beratungsstelle für Mieterinnen und Mieter einzurichten oder eine bestehende entsprechend auszubauen, die sich an Menschen richtet, die von Vermieterseite schikaniert, mit Kündigung bedroht oder wie im vorliegenden Fall durch eine plötzliche Notlage aus ihrer Wohnung verdrängt werden.
  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Kooperation mit den im Bezirk tätigen Wohnungsgenossenschaften im Rahmen dieser Beratungsstelle gezielt über die Möglichkeiten der Gründung und des Beitritts zu Genossenschaften zu informieren, um Betroffenen eine langfristig sichere Wohnperspektive zu eröffnen.
  1. Das Bezirksamt wird gebeten, der Bezirksversammlung bzw. dem zuständigen Fachausschuss innerhalb von drei Monaten schriftlich über den Stand der Unterstützungsmaßnahmen sowie über die Verantwortlichkeiten und den Sachstand bei der Wiederherstellung bzw. dem Abriss des Gebäudes zu berichten.

II. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Senat nach § 27 Abs. 1 BezVG:

  1. Der Senat wird gebeten, bei der Vergabe städtischen Grund und Bodens für Wohnbebauung im Bezirk Altona Genossenschaften und andere Formen gemeinwohlorientierten Bauens (Erbbaurecht, Konzeptausschreibungen) vorrangig zu berücksichtigen.
Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.08.2026
Ö 8
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Holstenstraße

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