Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 19 (2. Änderung) hier: Kenntnisnahme der zweiten öffentlichen Auslegung und Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung zur Feststellung
Durch den Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 19 (2. Änderung) sollen im Bereich der Gewerbegebiete die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Ansiedlung von weiteren Beherbergungsbetrieben, aber auch von Vergnügungsstätten und Bordellen zu unterbinden. Damit sollen die als Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen für das produzierende Gewerbe, beziehungsweise für gewerbegebietstypische Nutzungen verfügbar bleiben und vor einer Verdrängung geschützt werden. Aus den gleichen Gründen sollen des Weiteren Lagerhäuser und -plätze, Anlagen für sportliche Zwecke/gewerbliche Freizeiteinrichtungen und Festhallen teilweise eingeschränkt werden.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
Grobabstimmung 12.11.2020 – 04.12.2020
Aufstellungsbeschluss 16.09.2020
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss im AA 25.09.2020
Frühzeitige TöB-Beteiligung 15.12.2020 – 13.01.2021
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 15.03.2021 – 15.04.2021
TÖB-Beteiligung 29.04.2021 – 01.06.2021
Kenntnisnahme erste öffentliche Auslegung (StekA) 09.12.2021
Erste öffentliche Auslegung 21.02.2022 – 25.03.2022
Kenntnisnahme zweite öffentliche Auslegung (StekA) 02.11.2023
Zweite öffentliche Auslegung 10.01.2024 – 24.01.2024
Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung vom 24.10.2023 an die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind vorrangig redaktionelle Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden Anpassungen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet/entsprechend berücksichtigt und mit den Dienststellen abgestimmt. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 19 (2. Änderung) hat es bürgerseits eine positive Stellungnahme gegeben. Die in der Stellungnahme vorgebrachte Äußerung ist der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Abwägung
Da lediglich eine die Planung befürwortende Stellungnahme eingegangen ist, haben sich aus der öffentlichen Auslegung keine Änderungen ergeben.
Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 02.02.2024 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll. Im Rahmen der Verschickung zum Verzicht auf den Arbeitskreis II vom 02.02.2024 bis 15.02.2024 sind keine Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 19 (2. Änderung) zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 19 (2. Änderung) zu empfehlen.