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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Othmarschen 46 Zustimmung zur erneuten Öffentlichen Auslegung Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Der Bebauungsplan-Entwurf Othmarschen 46 lag vom 16. Mai bis 14. Juni 2018 öffentlich aus. Im Rahmen der Auslegung gingen 22 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit fristgerecht ein.  Ausschlaggebend für eine erneute öffentliche Auslegung ist ein zu korrigierender Darstellungsfehler im Vorhaben- und Erschließungsplan:

r den in der nordöstlichen Ecke gelegenen Gebäudeteil war die Gebäudehöhe im Vorhaben- und Erschließungsplan fälschlicherweise mit 42,24 m ü. NHN anstatt 45,24 m ü. NHN angegeben und entsprach damit nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans mit 45,5 m ü. NHN. Die Angabe im Vorhaben- und Erschließungsplan wird in den erneut auszulegenden Planunterlagen auf 45,24 m ü. NHN korrigiert.

Anlässlich der erneuten Auslegung sind weitere Änderungen vorgenommen worden:

1)      Darstellung Freiflächennachweis Kinderspiel im Vorhaben- und Erschließungsplan: Diese Flächen waren im ausgehängten Entwurf zwar in der Legende enthalten, aber der entsprechende Darstellungs-Layer ausgeblendet.

2)      Anpassung der Lärmschutzfestsetzung: Im Vorfeld der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs hat sich aufgrund einer erforderlichen Anpassung der lärmtechnischen Untersuchung ergeben, dass die getroffene Festsetzung nach § 2 Nr. 11 der Verordnung ein Übermaß darstellt. Es war nicht mehr möglich, die Unterlagen rechtzeitig zur ersten Auslegung zu überarbeiten. Die nun nachzuholenden Änderungen betreffen die Verordnung, die Begründung, die Planzeichnung sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan.

Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB, dem ein Vorhaben- und Erschließungsplan einer privaten Vorhabenträgerin zu Grunde liegt, und es wird ein Durchführungsvertrag erarbeitet.

Das Vorhaben und die wesentlichen Inhalte des Durchführungsvertrags wurden bereits vor der ersten öffentlichen Auslegung ausverhandelt. Änderungen haben sich seitdem nicht ergeben. In ihm sind unter anderem folgende Regelungen/Verpflichtungen enthalten:

        Bindung an den Vorhaben- und Erschließungsplan

        Umsetzung des Vorhabens in einem bestimmten Zeitraum (Baugebot)

        Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten (einschließlich Gutachten) durch die Vorhabenträgerin

        Vertragsstrafen

Mit Verwirklichung des Vorhabens werden folgende Inhalte entstehen:

a)ein Gebäude mit insgesamt rund 159 Wohneinheiten und eine Kindertagesstätte (Bruttogeschossfläche insgesamt ca. 16.500 qm),

b) eine Tiefgarage mit 64 Stellplätzen,

c)Maßnahmen zur Grundstückerschließung, Freiflächengestaltung und Bepflanzung der privaten und öffentlichen Freiflächen sowie der öffentlichen Verkehrsflächen,

d)Kinderspielflächen,

e)Anlagen zur Oberflächenentwässerung,

f)Nisthilfen,

g)Begrünung Nordseite Parkhaus,

h)Maßnahmen zum Blendschutz und zur Begrünung der Nordseite des Parkhauses auf bzw. vor dem Nachbargrundstück sowie

i)sämtlichen sonstigen im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellten Maßnahmen und Baukörpern.

 

Die erneute Öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Othmarschen 46 gem. § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB wird sich voraussichtlich über einen Zeitraum von vier Wochen im Juli/August erstrecken.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurden Gutachten zu Lärm, Erschütterung, Artenschutz, Blendschutz, Erschließung und zur Entwässerung angefertigt, welche im Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg unter www.transparenz.hamburg.de eingesehen werden können.

Dem Planungsausschuss wird empfohlen, Folgendes zu beschließen:

Der erneuten öffentlichen Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Othmarschen 46 wird zugestimmt.

 

Anhänge

Planzeichnung

Vorhaben- und Erschließungsplan

Verordnung

Begründung