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Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 10 (2. Änderung) hier: Kenntnisnahme der zweiten öffentlichen Auslegung und Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung zur Feststellung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.02.2024
Sachverhalt

 

Durch den Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 10 (2. Änderung) sollen im Bereich der Gewerbe- und Industriegebiete die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um insbesondere die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben, aber auch von Vergnügungsstätten und Bordellen zu unterbinden. Damit sollen die als Industrie und Gewerbegebiet ausgewiesenen Flächen für das produzierende Gewerbe, beziehungsweise für gewerbegebietstypische Nutzungen verfügbar bleiben und vor einer Verdrängung geschützt werden. Aus den gleichen Gründen sollen des Weiteren Lagerhäuser und -plätze, Anlagen für sportliche Zwecke / gewerbliche Freizeiteinrichtungen und Festhallen teilweise eingeschränkt werden.

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

Grobabstimmung      12.11.2020 04.12.2020

Aufstellungsbeschluss     16.09.2020

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss im AA  25.09.2020

Frühzeitige TöB-Beteiligung     15.12.2020 13.01.2021

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung    15.03.2021 15.04.2021

B-Beteiligung      29.04.2021 01.06.2021

Kenntnisnahme erste öffentliche Auslegung (StekA) 09.12.2021

Erste öffentliche Auslegung     21.02.2022 25.03.2022

 

Kenntnisnahme zweite öffentliche Auslegung (StekA) 02.11.2023

Zweite öffentliche Auslegung     10.01.2024 24.01.2024

 

Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung vom 24.10.2023 an die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind vorrangig redaktionelle Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden Anpassungen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet/entsprechend berücksichtigt und mit den Dienststellen abgestimmt. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).

 

Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan-Entwurf Groß Borstel 10 (2. Änderung) hat es bürgerseits keine Einwendungen gegeben.

 

Abwägung

Aufgrund fehlender Einwendungen haben sich aus der öffentlichen Auslegung keine Änderungen ergeben.

 

mtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 02.02.2024 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll. Im Rahmen der Verschickung zum Verzicht auf den Arbeitskreis II vom 02.02.2024 bis 15.02.2024 sind keine Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen.

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, das Ergebnis der zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 10 (2. Änderung) zur Kenntnis zu nehmen und der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Groß Borstel 10 (2. Änderung) zu empfehlen.

 

Anhänge

Verordnung

Anlage zur Verordnung

Begründung

Abwägungstabelle