Arbeit der Wegewarte in Hamburg-Nord Kleine Anfrage nach §24 BezVG von Herrn Claus-Joachim Dickow und Herrn Ralf Lindenberg (FDP)
Die Wegewarte leisten eine wichtige Arbeit beim Erkennen und Abstellen von Mängeln im öffentlichen Raum. Es gibt jedoch in der Bevölkerung den Eindruck, dass die Wegewarte einerseits überlastet sind und andererseits eine Ungleichverteilung auf die Stadtteile des Bezirks vorliegt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Es bestehen 14 Planstellen im Bezirksamt Hamburg-Nord, die derzeit in Vollzeit besetzt sind.
Die Angabe von VZÄ kann nicht nach Stadtteilen erfolgen, da die Gebietszuschnitte nicht deckungsgleich mit den Stadtteilgrenzen sind.
2016: 14,5 %
2017: 9,9 %
2018: *12,2 % (bis 06/2018)
* Differenzierte Übersichten zur Fehlzeitenquote in den Fachämtern der Bezirksämter sind voraussichtlich erst wieder mit der Inbetriebnahme eines separaten Auswertemoduls von KoPers möglich. Bis dahin liegen die Daten nicht oder nur eingeschränkt vor. Für Ihre Abfrage ist derzeit keine Auswertung der Krankenquote ab 07/2018 möglich.
Im Bezirk Hamburg-Nord befinden sich ca. 500 km Wegestrecke. Die Begehung erfolgt gemäß Dienstanweisung für die Aufsicht über öffentliche Wege mit folgenden hamburgweit einheitlich festgelegten Begehungsintervallen:
Hauptverkehrsstraße 2 x monatlich
Fußgängerzonen 1 x wöchentlich
Verkehrsstraße 2 x monatlich
Sammelstraße 1x monatlich
Anliegerstraße 1 x monatlich
Wege ohne Fahrbahn 1 x vierteljährlich
Aus der Wegstrecke und den dazugehörigen Begehungsintervallen ergibt sich für den Bezirk Hamburg-Nord im Mittel eine monatliche Begehungslänge von insgesamt rd. 815 km
Die beiliegende Tabelle enthält die Meldungen für den Bezirk Hamburg-Nord aus den Jahren 2016, 2017 und 2018.
Darin enthalten sind auch Meldungen innerhalb der Bezirksgrenzen für die Stadtreinigung Hamburg, Hamburg Wasser und Hamburger Verkehrsanlagen. Diese Meldungen werden direkt an die externen Betriebe weitergeleitet und im Melde-Michel abgeschlossen, ohne dass der Bezirk tätig werden muss.
Die Angaben in den Spalten „abgeschlossene Meldungen“ und „durchschnittliche Bearbeitungszeit“ beziehen sich lediglich auf die Bearbeitung der Meldung im System Melde-Michel. Der Abschluss einer Meldung im Melde-Michel bedeutet, dass die Meldung gesehen und geprüft wurde sowie über die weitere Bearbeitung entschieden wurde. Hieraus können daher keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Zeitaufwand für die Behebung der gemeldeten Mängel gezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Staack 20.12.2019
Anhang:
Tabelle
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