20-4528.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Begehung der Bezirksstraßen durch Wegewarte

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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20.11.2019
13.11.2019
17.04.2019
Sachverhalt
 

Aus einer Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation auf ein Schreiben des Fachverbandes Fußverkehr Deutschland, Landesgruppe Hamburg vom Dezember 2014 geht hervor, dass es „abhängig von der verkehrlichen Bedeutung der Straßen unterschiedliche Begehungsfrequenzen gibt. So werden z.B. Hauptverkehrsstraßen zweimal monatlich und Anliegerstraßen einmal monatlich durch die Bezirksämter begangen.“

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Verwaltung wird gebeten, in den Regionalausschüssen darzulegen, über wie viel Personal das Bezirksamt Harburg zur Begehung von Straßen verfügt, in welchen Begehungsfrequenzen die Bezirksstraßen von Wegewarten und anderem Personal in den Jahren 2015 bis 2018 tatsächlich begangen wurden und in welchem Umfang derzeit die Begehungen erfolgen. Zudem möge erläutert werden, wie sich die Anzahl der Bürgerhinweise über den ‚Melde-Michel‘ in den Bezirksamtsbereichen Harburg und Süderelbe entwickelt hat und wie schnell die erkannten Schäden behoben werden bzw. wie die Rückmeldung anderer Dienststellen an das Bezirksamt bei den Beschwerdelagen erfolgt, die nicht durch das Bezirksamt abgearbeitet werden können.  

   

Hamburg, am 08.02.2019

  

Ralf-Dieter Fischer                                                    Martin Hoschützky

Fraktionsvorsitzender                                                Lars Frommann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        8. April 2019

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-4528) wie folgt Stellung:

 

Begehungen erfolgen in Harburg durch 8 Wegewarte. Es gibt nach Dienstanweisung Wegeaufsicht eine vorgeschriebene Begehungsfrequenz:

  • Stark frequentierte Fußgängerzonen: 1x wöchentlich
  • Hauptverkehrs- und Haupteinfallstraßen: 2x monatlich
  • Sammel- und Anliegerstraßen: 1x monatlich
  • Wege ohne Fahrbahn: 1x vierteljährlich

 

Diese Begehungsfrequenzen wurden festgelegt unter der Annahme, dass jeder Wegewart Begehungslängen zwischen 30-50 km hat. In Harburg betragen aber die Begehungslängen mittlerweile zwischen 90-110 km pro Wegewart. Des Weiteren hat auch die Verwaltungsstätigkeit der Wegeaufsicht stark zugenommen. Daraus ergibt sich zwangsweise, dass für Begehungen im vorgeschriebenen Sinn nicht immer die Zeit bleibt, daher werden bestimmte Strecken abwechselnd befahren und begangen.

 

 

Die Anzahl der Bürgerhinweise über den „Melde-Michel“ hat sich wie folgt entwickelt:

 

2015

2016

2017

2018

74

205

418

493

 

Die Rückmeldung erfolgte im Schnitt nach 7,91 Tagen. Daten zur Dauer des Behebens von Schäden werden von der Fachlichen Leitstelle Melde-Michel in der Senatskanzlei nicht erhoben. Ebenso wird nicht nach Meldungen für Harburg und Süderelbe differenziert.

 

Hinweise, für die der Bezirk Harburg nicht zuständig ist, werden vom Bezirk nicht verfolgt, sondern an die Fachliche Leitstelle zurückgegeben. (Daten zu Rückmeldungen von anderen Dienststellen als Bezirke, LSBG und HPA werden von der Fachlichen Leitstelle nicht erhoben.)

 

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.

 

 

 

 

i.V. Schleiden