21-4420

Straßenbaustellen im Bezirk Hamburg-Nord, Konkretisierung XXXV

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord sah sich nicht in der Lage, in Beantwortung der vorherigen kleinen Anfrage (Drs. 21-3072) Auskunft zu allen Straßenbaustellen im Bezirk zu geben. Um die oft sehr unbefriedigenden Situationen betreffend diesen Baustellen aufzuklären, sollen daher einzelne, konkrete Baustellen mit getrennten kleinen Anfragen beleuchtet werden.

Auf dem linken Parkstreifen in der Güntherstraße kurz vor der Einmündung in die Lübecker Straße - gegenüber den Hausnummern 102 und 104 - blockieren seit Wochen mehrere Abfallsäcke ein Stück des Parkstreifens.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1)     Ist dem Bezirksamt Hamburg-Nord bekannt, ob bezüglich der im Sachverhalt genannten Angelegenheit eine Sondernutzung beantragt wurde?

 

Antwort der Verwaltung:

Fehlanzeige – Es liegt kein Antrag auf Sondernutzungserlaubnis vor.

 

 

2)     Wenn ja - ist bekannt, wann diese beantragt wurde, für welchen Zeitraum diese gilt und welche Gebühren dafür erhoben wurden?

Antwort der Verwaltung:

Fehlanzeige (siehe Antwort zur Frage 1)

 

 

3)     Wenn nein - sind die Gründe bekannt, warum bisher nicht für die Beseitigung gesorgt wurde?

 

Antwort der Verwaltung:

Fehlanzeige. Der Zustand war MR nicht bekannt bzw. nicht angezeigt und konnte daher nicht verfolgt oder beseitigt werden. 

 

 

4)     Wenn nein - wurde dem Verursacher durch die zuständige Stelle ein Ordnungsgeld auferlegt? Falls nicht - sind dem Bezirksamt die Gründe bekannt?

 

Antwort der Verwaltung:

Siehe Antwort 3.

 

 

5)     Wie viele Planstellen (Vollzeitäquivalente) für Wegewarte bestehen derzeit (Stand April 2023) im Bezirk Hamburg-Nord? Wie viele Personen sind für das Bezirksamt tatsächlich im Einsatz und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Bezirk Hamburg Nord verfügt im Bereich der Wegewarte über 14 VZÄ. Die Stellen sind vollständig besetzt.

 

 

6)     Hat sich der Umfang der Wegestrecke, welche durch die Wegewarte im Bezirk Hamburg-Nord inspiziert werden, im Vergleich zum letzten Jahr (vgl. hierzu Drs. 21-3082) signifikant verändert? Wenn ja - welche Gründe haben zu dieser Veränderung geführt?

 

Antwort der Verwaltung:

Nein, der Umfang der Begehungslängen hat sich nicht signifikant verändert.

 

 

Michael Werner-Boelz        08.05.2023

Bezirksamtsleitung

 

 

Anhänge

Keine