Straßenbaustellen im Bezirk Hamburg-Nord, Konkretisierung XXXVI
Sachverhalt:
Mit der vorangegangenen kleinen Anfrage (vgl. hierzu Drs. 21-4420) hatte die FDP-Fraktion Fragen zum linken Parkstreifen in der Güntherstraße kurz vor der Einmündung in die Lübecker Straße - gegenüber den Hausnummern 102 und 104 - gestellt.
Das Bezirksamt antwortete, dass ihm die Situation nicht bekannt gewesen sei und deshalb keine Maßnahmen ergriffen wurden. Seit Eingang der genannten kleinen Anfrage verfügt das Bezirksamt jedoch über entsprechende Kenntnisse, sodass sich die FDP-Fraktion erneut zum Sachverhalt erkundigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt seit Kenntnis der Situation in dieser Sache ergriffen?
Antwort der Verwaltung:
Der Außendienst des MR-Ordnungswidrigkeitenmanagements hat die Lage vor Ort betrachtet. Die vorgefundenen Säcke (BigPacs) wurden der Stadtreinigung gemeldet mit dem Auftrag zur Entsorgung. Die Säcke tragen die Aufschrift einer Baufirma, die im weiteren Verfahren ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden soll. Ob diese Firma verantwortlich für das unerlaubte Aufstellen ist, muss im Verfahren geprüft werden.
2) Wurde die Beseitigung der Abfallsäcke eingeleitet? Wenn ja - in welcher Art und Weise? Wenn nein - warum nicht?
Antwort der Verwaltung: s. Frage 1
3) Wurden nachträglich Sondernutzungsgebühren erhoben? Wenn ja - in welcher Höhe? Wenn nein - warum nicht?
Antwort der Verwaltung:
Der Fall wird für zurückliegende Zeiträume im Rahmen eines Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens geprüft und kann je nach Ergebnis mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden. Eine Sondernutzung kann für zukünftige Zeiträume beantragt, geprüft und genehmigt werden.
4) Wurden Sanktionen gegen die Verursacher erteilt, beispielsweise die Verhängung eines Bußgeldes? Wenn ja - welche? Wenn nein - warum nicht?
Antwort der Verwaltung:
Ein Verfahren wird eingeleitet. Ein Ergebnis steht noch aus und ist insbesondere davon abhängig, ob ein Verursacher festgestellt werden kann, der für die unerlaubte Aufstellung der Säcke verantwortlich gemacht werden kann. Andernfalls fallen die Entsorgungskosten durch die Stadtreinigung der öffentlichen Hand zur Last.
Michael Werner-Boelz 24.05.2023
Bezirksamtsleitung
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.