Das Bezirksamt Hamburg-Nord ist für die Umsetzung des Online Zugangs Gesetzes auf Bezirksebene zum 31.12.2022 für sämtliche Hamburger Bezirksämter verantwortlich. Laut Aussage des für die Bezirke zuständigen Chief Digital Officers kam es bislang nicht zu dieser Umsetzung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
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Laut zugänglichen Informationen ist das Bezirksamt für insgesamt 90 Leikas (Leistungskatalog der Öffentlichen Verwaltung) verantwortlich.
- Ist diese Zahl zutreffend?
- Wie viele Einzelfälle werden unter diesen 90 Leikas subsumiert?
- Wie viele Leikas sind bereits umgesetzt?
- Welche Leikas sind bisher umgesetzt?
- Wie viele Leikas werden priorisiert und warum?
- Wie viele werden depriorisiert und warum?
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In einer Anfrage der CDU-Fraktion vom Dezember 2020 wird auf die Frage „Welche Herausforderungen sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord insgesamt, um die geforderten Maßnahmen gem. OZG bis Ende 2022 bzw. die Maßnahmen aus der Digitalstrategie Hamburg umzusetzen?“ wie folgt vom Bezirksamtsleiter geantwortet:
„Herausforderungen sind die Fülle der einzuführenden und umzusetzenden digitalen Dienstleistungen, der zeitliche Horizont, ausreichende Personalressourcen im Projektmanagement und bei den Fachbereichen, der IT-Fachkräftemangel im Rahmen der Rekrutierung sowie ausreichende Ressourcen für den Betrieb nach Implementierung.“
- Welche Maßnahmen hat der Bezirksamtsleiter in Kenntnis dieser Defizite zwischen Dezember 2020 und Dezember 2022 vorgenommen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitplan einzuhalten?
- Wo liegen im Nachhinein die Hauptursachen für das Nichteinhalten des Zeitplans?
- Seit wann ist dem Bezirksamtsleiter bekannt, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann?
- Wieso ist der WAD oder die Bezirksversammlung über den Zeitverzug nicht proaktiv informiert worden?
- Welche Maßnahmen hat der Bezirksamtsleiter ergriffen, seit ihm bekannt ist, dass er den Zeitplan nicht wird einhalten können?
- Wann wird die Umsetzung des OZG erfolgen?
- Wie viele FTE-Stellen sind im Bezirksamt Hamburg-Nord mit der Umsetzung des OZG beschäftigt? Bitte die jeweiligen Titel und organisationalen Zuordnungen auflisten.
- Sind oder werden konkret weitere Personalressourcen aufgebaut, um das OZG umzusetzen und nach dessen Implementierung den Betrieb zu gewährleisten?
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-5:
Fehlanzeige
Begründung:
Die Zuständigkeit für die Umsetzung des OZG für die Bezirksämter ist mit Gründung der CDO-Organisation zum 01.09.2021 auf die BWFGB übergangen (siehe Drs 22/7378).
Im Zuge dieser Neuausrichtung wurde das bisherige Programm „Bezirksverwaltung Digital (BVD)“ aus dem Fachamt IT-Angelegenheiten der Bezirksämter des Bezirksamtes Hamburg-Nord (N/ITB) herausgelöst.
Zur Einführung neuer Online Dienste werden die Fachämter aller Bezirksämter beteiligt. Der dafür gebundene Personalaufwand in HH-Nord ist nicht bezifferbar.
Michael Werner-Boelz Hamburg, 21.04.2023
Bezirksamtsleitung