8. März: Auch in Hamburg verdient Gleichstellung einen Feiertag! Antrag der GRÜNE-Fraktion
Letzte Beratung: 08.10.2026 Bezirksversammlung Ö 6.5
Der Antrag in Kürze und einfacher Sprache
Das Problem: Nicht alle wissen: Frauen haben nicht die gleichen Chancen im Alltag wie Männer. Sie verdienen oft weniger als Männer. Sie kümmern sich mehr um Kinder und Kranke. Sie werden häufiger bedroht und verletzt.
Die Lösung: Der 8. März soll in Hamburg ein Feier-Tag werden. So gibt es Zeit für: Erinnerung, Gespräche und mehr Kampf für gleiche Rechte für Frauen.
Wer das machen soll: Der Hamburger Senat und das Hamburger Parlament soll ein Gesetz machen.
Der Internationale Frauentag am 8. März ist seit mehr als einem Jahrhundert ein internationaler Feier- und Kampftag für die Rechte von Frauen und für die Gleichstellung der Geschlechter. Er erinnert an die historischen Kämpfe um politische und gesellschaftliche Teilhabe und richtet zugleich den Blick auf die Ungleichheiten, die bis heute fortbestehen.
Zivilgesellschaftliche Initiativen, Gewerkschaften, Verbände und politische (Jugend--) Organisationen gehen jedes Jahr am 8. März auf die Straße. Sie machen bestehende Machtungleichheiten sichtbar und formulieren Forderungen für die Zukunft.
Denn rechtliche Gleichberechtigung bedeutet noch nicht tatsächliche Gleichstellung. Frauen und andere geschlechtlich marginalisierte Menschen sind weiterhin überproportional von Einkommensungleichheit, unbezahlter Sorgearbeit und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen.
Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind. Viele erleben in ihrem Leben körperliche oder sexualisierte Gewalt. Verantwortung für Kindererziehung, Pflege und Haushalt ist weiterhin ungleich verteilt. Das sind keine voneinander unabhängigen Einzelfälle. Sie sind Ausdruck gesellschaftlicher Strukturen, die politische Veränderung erfordern.
Ein gesetzlicher Feiertag allein beseitigt diese Ungleichheiten nicht. Das ist auch nicht sein Anspruch. Gesetzliche Feiertage erfüllen eine andere gesellschaftliche Funktion. Sie unterbrechen den Alltag und schaffen gemeinsam verfügbare Zeit für Erinnerung, öffentliche Auseinandersetzung und gesellschaftliches Engagement. Sie bringen zum Ausdruck, welchen historischen Ereignissen, gesellschaftlichen Errungenschaften und gemeinsamen Werten ein Gemeinwesen besondere Bedeutung beimisst.
Das zeigt auch der Blick auf andere gesetzliche Feiertage. Der Tag der Arbeit am 1. Mai ist bis heute zugleich Feiertag und politischer Aktionstag. Dass Arbeitnehmer*innen an diesem Tag frei haben, bedeutet nicht, dass der Kampf um gute Arbeitsbedingungen beendet wäre. Gerade der arbeitsfreie Tag ermöglicht Demonstrationen, Veranstaltungen und gesellschaftliche Debatten über aktuelle Forderungen. Auch andere politische Feiertage (wie der Tag der Einheit am 3. Oktober) und Gedenktage (wie der 27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus oder der 17. Juni – Gedenktag an den Volksaufstand in der DDR 1953) dienen dazu, historische Erfahrungen und demokratische Werte dauerhaft im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.
Diese Funktion kann auch der 8. März erfüllen. Seine Geschichte reicht von der Forderung nach dem Frauenwahlrecht über den Kampf für gleiche politische und wirtschaftliche Teilhabe bis zu heutigen Forderungen nach gerechter Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit, Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und sexueller Selbstbestimmung. Ein gesetzlicher Feiertag würde diese Geschichte nicht abschließen, sondern ihr dauerhaft öffentlichen Raum geben.
Berlin hat diesen Schritt bereits 2019 vollzogen. In der dortigen Debatte wurde der 8. März als Tag der Erinnerung an die Kämpfe und Errungenschaften der Frauenbewegung, als Mahnung angesichts fortbestehender Ungleichheit und als Möglichkeit verstanden, gesellschaftliches Engagement zu erleichtern. Am ersten gesetzlichen Feiertag 2019 beteiligten sich nach Angaben der Berliner Landeszentrale rund 20.000 Menschen an einer Demonstration.
Mecklenburg-Vorpommern folgte 2023. Auch dort wurde die Einführung mit der historischen Bedeutung des 8. März als Feier-, Gedenk- und Kampftag sowie mit der weiterhin nicht erreichten tatsächlichen Gleichstellung begründet. In der parlamentarischen Beratung wurde Gleichstellung ausdrücklich als gesamtgesellschaftliche und demokratische Aufgabe beschrieben.
Ein gesetzlicher Feiertag am 8. März wäre deshalb nicht lediglich ein zusätzlicher freier Tag. Er wäre eine institutionelle Anerkennung der historischen Kämpfe um Gleichberechtigung, eine Erinnerung daran, dass erreichte Rechte nicht selbstverständlich sind, und ein jährlich wiederkehrender öffentlicher Raum für die Auseinandersetzung mit den Aufgaben, die weiterhin vor uns liegen.
Hamburg ist eine vielfältige, demokratische und weltoffene Stadt. Der Internationale Frauentag hat anders als konfessionell geprägte Feiertage einen internationalen und religionsübergreifenden Charakter. Er richtet sich unabhängig von Herkunft oder Religion an die gesamte Gesellschaft. Auch dies war eines der Argumente für seine Einführung in Berlin.
Mit der Einführung des 8. März als gesetzlichem Feiertag würde Hamburg die Gleichstellung der Geschlechter sichtbar als eigene und gesamtgesellschaftliche Aufgabe anerkennen und zugleich den Menschen Zeit geben, diesen Tag gemeinsam zu begehen, zu feiern, zu erinnern und für weitere Veränderungen einzutreten.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen:
Für die GRÜNE Fraktion
Daniela Clément
Thorsten Schmidt
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