21-4518

Den internationalen Frauentag - 8. März - zum Feiertag in Hamburg machen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.03.2024
Sachverhalt

Die Benachteiligung von Frauen weltweit aber auch in Deutschland besteht nach wie vor in vielerlei Hinsicht. So erhalten Frauen immer noch weniger Lohn bei selber Tätigkeit und selber Qualifikation als Männer und die Care-Arbeit für Senior:innen und Kinder wird immer noch überwiegend von Frauen geleistet. Auch im Zusammenhang mit Schwangerschaften (berufliche Auszeiten, gesundheitliche oder wirtschaftliche Belastungen, Schwangerschaftsabbrüche, ...) tragen Frauen bis heute höhere Belastungen. Daher weisen jedes Jahr engagierte Menschen auf diese Diskriminierungen mittels Demonstrationen und Aktionen am Internationalen Frauentag hin.

 

Den 8. März auch in Hamburg zum gesetzlichen Feiertag zu erklären, würde sowohl jährlich allen Hamburger:innen die genannten besonderen Belastungen in Erinnerung rufen, als auch den in diesen Fragen engagierten Menschen größere Freiräume schaffen, um auf diese besonderen Bürden hinzuweisen. Eine Ablehnung unter Hinweis auf die alternative Schaffung kirchlicher Feiertage kann bei Anerkennung des grundgesetzlichen Fundamentalprinzips weltanschaulich-religiöser Neutralität des Staates (Trennung von Staat und Religion, der Staat darf seine Bürger nicht im Sinne einzelner Religionen beeinflussen) nicht als rechtens akzeptiert werden.

 

Auf Grund der Bedeutung des Weltfrauentages wäre ein Feiertag am 8. März grundsätzlich aus gleichstellungsfachlicher Sicht zu begrüßen.

Jedoch wurde im Jahr 2018 unlängst ein neuer gesetzlicher Feiertag eingeführt (vgl. Drs. 21/18019 und Drs. 21/12153). Im Zuge der Diskussion wurde die Einführung des Weltfrauentages als Feiertag von der Bürgerschaft abgelehnt (vgl. Drs. 21/12154). Mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und CDU fiel das Votum auf den den Tag der Reformation. Die Entscheidung ist unter anderem darin begründet, einen „norddeutschen Konsens“ zu schaffen, da es in Hamburg an jedem Werktag 342.000 Einpendler:innen und 120.000 Auspendler:innen gebe (vgl. dazu Drs. 21/20).

Dies könnte ebenfalls gleichstellungspolitische Auswirkungen haben (bspw. auf die Care-Arbeit etc.), die nicht absehbar wären.

 

Jedoch ist der 8. März bereits in einigen nördlichen Bundesländern ein Feiertag. Um einen „norddeutschen Konsens“ zu schaffen, wäre es sinnvoll, wenn Hamburg Mecklenburg-Vorpommern folgt.

 

Petitum/Beschluss

:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, folgende Empfehlung der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke zu übermitteln:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel spricht sich trotz der in der Drucksache 21-3913 genannten Gründe weiter dafür aus, dass Hamburg den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern folgt und den 8. März zu einem gesetzlichen Feiertag bestimmt.

 

 

DIE LINKE. Fraktion in der Bezirksversammlung Eimsbüttel

 

Anhänge

keine