22-1880

Den internationalen Frauentag - 8. März - zum Feiertag in Hamburg machen

Antrag

Sachverhalt


Die Benachteiligung von Frauen weltweit aber auch in Deutschland besteht nach wie vor in vielerei Hinsicht. So erhalten Frauen immer noch weniger Lohn bei selber Tätigkeit und selber Qualifikation als Männer und die Care-Arbeit für Senior*innen und Kinder wird immer noch überwiegend von Frauen geleistet. Auch im Zusammenhang mit Schwangerschaften (berufliche Auszeiten, gesundheitliche oder wirtschaftliche Belastungen, Schwangerschaftsverhütung, …) tragen Frauen bis heute höhere Belastungen. Immer häufiger trauen sich Frauen offen über Missbrauch, Gewalt und Diskriminierung zu sprechen. Jedes Jahr engagieren sich Menschen diese Diskriminierungen mittels Demonstrationen und Aktionen am Internationalen Frauentag sichtbar zu machen. Den 8. März auch in Hamburg zum gesetzlichen Feiertag zu erklären,rde sowohl jährlich allen Hamburger*innen die genannten besonderen Belastungen in Erinnerung rufen, als auch den in diesen Fragen engagierten Menschen größere Freiräume schaffen, um auf die Situation von Frauen hinzuweisen.

Eine Ablehnung unter Hinweis auf die alternative Schaffung kirchlicher Feiertage kann bei Anerkennung des grundgesetzlichen Fundamentalprinzips weltanschaulich- religiöser Neutralität des Staates (Trennung von Staat und Religion, der Staat darf seine Bürger*innen nicht im Sinne einzelner Religionen beeinflussen) nicht als rechtens akzeptiert werden.

Auf Grund der Bedeutung des Weltfrauentages wäre ein Feiertag am 8. März grundsätzlich aus gleichstellungsfachlicher Sicht zu begrüßen. 2018 entschied sich die Hamburgische Bürgerschaft den Reformationstag als neuen gesetzlichen Feiertag einzuführen. Im Zuge der Diskussion wurde die Einführung des Weltfrauentages als Feiertag von der Bürgerschaft abgelehnt. Mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und CDU fiel das Votum auf den Tag der Reformation. Die Entscheidung ist unter anderem darin begründet, einen „norddeutschen Konsens“ zu schaffen, da es in Hamburg an jedem Werktag 342.000 Einpendler*innen und 120.000 Auspendler*innen gebe. Jedoch ist der 8. März bereits in anderen Bundesländern ein Feiertag. Um einen „norddeutschen Konsens“ zu schaffen, wäre es auch hier sinnvoll, wenn Hamburg Mecklenburg-Vorpommern folgt.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, folgende Empfehlung der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke zu übermitteln:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel spricht sich dafür aus, dass Hamburg den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern folgt und den 8. März zu einem gesetzlichen Feiertag bestimmt.

Manuela Pagels
und Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung Eimsbüttel

Anhänge

keine

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