Herr Johannsen begrüßt den Ausschuss zur digitalen und öffentlichen Sitzung. Er erläutert sodann den Ablauf der heutigen Sitzung und fragt die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sowie das Verfahren zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen ab. Die Fachsprecherinnen und Fachsprecher übernehmen die Verkündung des jeweiligen Votums.
Eine öffentliche Fragestunde findet zu folgenden Themen statt:
- Bebauungsplan Hamm 3. Hier gibt es den Hinweis aus dem Ausschuss, dass der Stadtplanungsausschuss hinsichtlich des eingereichten Fragenkatalogs aussagefähiger ist.
- Schachfelder im Hammer Park
- Reinigungssituation auf den Rasenflächen im Hammer Park
- Kräutergarten im Hammer Park
Herr Schmidt führt in das in Rede stehende Thema ein. Herr Heecks teilt mit, dass der Ausgang am Ende des Fußgängertunnels unter der Hammer Landstraße bislang nicht barrierefrei hergestellt wurde. Dort sei aktuell nur eine feste Treppe vorhanden. Er geht sodann auf die konkreten Planungen zur Herstellung der Barrierefreiheit ein. Da der Aufzug am Ausgang zur Hammer Landstraße in das Tunnelbauwerk integriert werden muss, ist die Breite der vorhandenen Festtreppe zu verringern. Das bedeutet auch, dass die Tunnelaußenwände während der Baumaßnahme nicht geöffnet werden müssen. Es ist geplant, den Aufzug als Durchlader zu realisieren, d.h. dieser kann in Gehrichtung verlassen werden. Die Herstellung erfolge mit einer dreiseitigen Verglasung, so dass jederzeit eine gute Orientierung sichergestellt ist.
Herr Heeks teilt auf Nachfrage von Frau Kuhlwilm mit, dass der Baubeginn für Sommer 2022 vorgesehen ist. Es werde mit einer Bauzeit von ca. 1 Jahr gerechnet. Die Herstellung einer Fahrtreppe ist aufgrund der beengten Verhältnisse nicht möglich.
Frau Sickau stellt den Antrag vor und teilt mit, dass Bewohnerinnen und Bewohner eine Zunahme des PKW-Verkehrs beobachten. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollte eine Temporeduzierung geprüft werden.
Frau Blaschka schlägt vor, den Antrag zur weiteren Befassung an den Ausschuss für Mobilität abzugeben, damit dort eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen kann.
Herr Götz unterstützt den Antrag und teilt mit, dass die Pagenfelder Straße für eine Tempo 30 Zone prädestiniert ist.
Frau Kuhlwilm stellt den Antrag vor und teilt mit, dass eine geeignete Fläche für eine Benennung zu prüfen ist, zudem sollen die Kosten für eine Gedenktafel ermittelt werden. Sie geht auf das Wirken von Walter Gutmann ein.
Herr Götz unterstützt den Antrag und hält den Rosengarten am Geeignetsten für eine Benennung.
Frau Kuhlwilm führt auf Nachfrage von Herrn Götz aus, dass die im Antrag erwähnte Flugschrift vermutlich in der Geschichtswerkstatt liege. Sie werde sich hier nochmal erkundigen.
Frau Kuhlwilm begründet den Antrag und teilt mit, dass neben den Ausfahrten der Anwohnertiefgarage Sperrflächen einzurichten sind, damit eine Ausfahrt problemlos möglich ist. Zudem soll mit geeigneten Maßnahmen an den Einmündungsbereichen Chapeaurougeweg / Am Elisabethgehölz und im Curtiusweg / Am Elisabethgehölz das Parken verhindert werden, damit Rettungswagen etc. die Stellen problemlos passieren können.
Frau Clemens führt aus, dass diese Problematik bislang nicht bekannt gewesen sei, zumal sich neben der Tiefgarage eine Feuerwehrzufahrt befindet, wo generell das Parken verboten ist. Sie weist ergänzend daraufhin, dass an der Örtlichkeit ohnehin wenig Parkraum zur Verfügung stehe.
Herr Huber macht deutlich, dass bei Einrichtung der Sperrflächen die dort vorhandenen Grünflächen unangetastet bleiben und fragt, weshalb nur an den genannten Einmündungsbereichen Maßnahmen angedacht sind und nicht in weiteren Kurvenbereichen mit ähnlicher Problematik.
Frau Wöhlk schlägt vor, den Antrag zu vertagen und zu konkretisieren.
Herr Sediqi stellt den Antrag vor und teilt mit, dass die beschriebenen Parkplatzflächen auszubessern sind. Zudem sind fehlende Baumschutzbügel aufzustellen und die Parkflächen ergänzend mit Schildern zu versehen, dass nur Fahrzeuge bis 3,5 t abgestellt werden dürfen. Es ist zu beobachten, dass die Parkplätze auch durch Lkw´s genutzt werden. Darin liege vermutlich die Ursache für die größeren Schäden an den Parkplatzflächen.
Frau Wöhlk begründet den Antrag und stellt die ehrenamtliche Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Billstedt-Horn heraus. Sie wirbt dafür, dass die nötigen Mittel für eine Übungsplattform zur Verfügung gestellt werden.
Frau Wöhlk stellt den Antrag vor und erläutert die Situation vor Ort, die für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht ungefährlich ist. Der Weg entlang der Baustelle ist daher weiter abzusichern und der Fahrradverkehr umzuleiten. Sollte dies nicht möglich sein, sollte ein Verkehrsschild aufgestellt werden, dass Radfahrerinnen und Radfahrer absteigen müssen, da die Baustelle noch mehrere Jahre bestehen bleibe. Die Barrierefreiheit des Wegs sei ihrer Kenntnis nach mittlerweile hergestellt.
Auf Nachfrage von Herrn Jordan teilt Frau Wöhlk mit, dass der Weg für einen separaten Radweg zu schmal sei, daher müsse der Radverkehr umgeleitet werden. Alternativ müssen die Radfahrerinnen und Radfahrer absteigen. Sie gehe nicht davon aus, dass bei Einrichtung der Baustelle gegen einschlägige Normen verstoßen wurde.
Es liegen keine Sondermittelanträge vor.
Herr Götz fragt nach, ob die Anwohnerinnen und Anwohner von der Umbenennung informiert und um ein Meinungsbild gebeten wurden.
Herr Jordan fragt ergänzend nach, wie es zu dieser Namensfindung kam.
Frau Wöhlk verweist auf den Sachverhalt. Eine Umbenennung könne sie daher nachvollziehen.
Frau Wöhlk teilt mit, dass neben den Verkehrszeichen, die aufgestellt werden sollen, zusätzlich auch die in der Stellungnahme erwähnten Piktogramme und Fahrbahnverengungen gewünscht sind, um die Verkehrssicherheit der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen.
Es liegt keine Baumfällliste vor.
Frau Kuhlwilm teilt mit, dass bislang keine konkrete Antwort auf Ziffer 3 des obigen Beschlusses vorliege und bittet um entsprechende Nachbesserung. Sie nimmt ergänzend Bezug auf die Situation im Öjendorfer Park was das Grillen anbelangt.
Frau Sievert regt an, bei Anträgen, in denen die Beseitigung von Schäden im öffentlichen Raum gefordert werde, Fotos zur Veranschaulichung beizufügen.
Herr Eichhorn führt aus, dass der Parkraum zwar großflächig abgesperrt sei, jedoch ein größerer Teil nicht für die Baustellennutzung verwendet werde, sondern als Parkplatz für die Mitarbeitenden diene. Dieser werde zudem abends abgesperrt und stehe damit den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zur Verfügung. Es sollte daher geprüft werden, ob die Fläche, die abgesperrt ist, tatsächlich für die Baustelle benötigt werde und nicht teilweise freigegeben werden kann.