Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses Nord vom 05.11.2025

Ö 1

Begrüßung und öffentliche Fragestunde

Herr Dr. Böttcher eröffnet die Sitzung des Stadtplanungsausschusses Nord und weist darauf hin, dass die Sitzung zu Protokollzwecken aufgezeichnet wird.

Eine Verpflichtung von Herrn Christian Diaz kann aufgrund seiner Abwesenheit nicht durchgeführt werden.

Herr Dr. Böttcher informiert über das Ergebnis des Umlaufverfahrens zur Niederschrift vom 23. April 2025 sowie der ÖPD-Niederschrift im Bebauungsplanverfahren Rothenburgsort 19 und weist darauf hin, dass dieses Ergebnis in der Niederschrift vom 23. Juli 2025 dokumentiert wurde.

Eine öffentliche Fragestunde findet nicht statt.

Ö 2

Beschlussfassung über die Niederschrift vom 23.07.2025 (Die Niederschrift wird nachgereicht.)

Frau Hauck bittet unter TOP 6 um die Korrektur ihres Nachnamens.

Der Stadtplanungsausschuss Nord stimmt der Niederschrift vom 23.07.2025 mit dieser Änderung einstimmig zu.

Ö 3 - 23-1120

Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 20 "Stadteingang Elbbrücken" - Zustimmung zur Erweiterung des Plangebiets -

Herr Mathe stellt den aktuellen Projektstand vor und verweist auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sowie auf die zurückliegenden Berichterstattungen im Stadtplanungsausschuss. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung <https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1002975> abrufbar.

Herr Mathe führt aus, dass sein Fachamt mit dem Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 20 „Stadteingang Elbbrücken" das Ziel verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung einschließlich des Rückbaus der umfangreichen Verkehrsflächen („Autobahn-Ohren") zu schaffen. Im Rahmen dieses Planverfahrens soll auch die Umsetzung des südlichen Teilstücks des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges zwischen den Güterbahntrassen im Norden und der Elbe vorbereitet werden.

Herr Mathe informiert über die bereits am 19. Dezember 2022 erfolgte Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und verweist auf die seinerzeitige Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Drucksache-Nr. 22-3453). Aufgrund der stadträumlichen Lage und der spezifischen Rahmenbedingungen wie auch übergeordneten Leitungsführungen (insbesondere wichtige Siel-, Trinkwasser- und Stromleitungen) und der bestehenden Verkehrsinfrastruktur war seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ursprünglich beabsichtigt, den für die Umgestaltung vorgesehenen Bereich des Stadteingangs in zwei Teilbereiche mit jeweils eigenständigen Bebauungsplanverfahren aufzuteilen. Die im Rahmen der Funktionsplanung dann festgestellten erheblichen Eingriffserfordernisse auf die Leitungsführungen haben sich im weiteren Prozess als sehr kostenintensiv erwiesen, zumal sich die Leitungsträger auch aus technischen Gründen gegen die ursprünglich vorgesehene Überbauung einzelner Leitungen ausgesprochen haben. Vor diesem Hintergrund hat die BBEG in enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), den Leitungsträgern und weiteren betroffenen Dienststellen der FHH in 2024/25 den Funktionsplan-Entwurf überarbeitet. Der aktuelle Funktionsplan-Entwurf hat nun einen weitgehenden Erhalt wichtiger unterirdischer Leitungsführungen zum Inhalt. Somit konnte das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in die Lage versetzt werden, die Gesamtplanung östlich und westlich der Billhorner Brückenstraße mit nunmehr einem Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Die Plangebietserweiterung erfolgt nicht nur im Westen mit ca. 11,8 ha, sondern auch in einem kleinen Teilbereich im Norden und Nordosten mit ca. 1 ha.

Herr Mathe erläutert zusammenfassend die wesentlichen Gründe für ein zusammenhängendes Plangebiet. Demnach werden wie bereits ausgeführt die bestehenden Leitungsverläufe wesentlich stärker berücksichtigt, sodass sie weitgehend mit der Planung und zukünftigen Umsetzung harmonisiert werden können. Insgesamt wird durch die Plangebietserweiterung eine ganzheitlichere Betrachtung und flexiblere Planung bezüglich des Umbaus der Autobahn-Ohren und des Städtebaus möglich. Mit Änderung der Funktionsplanung können nun im westlichen Bereich auch die Grundstücksverhältnisse einer wichtigen Eigentümerfamilie weitestgehend berücksichtigt werden. Hierdurch können umliegende Flächen nunmehr unabhängig entwickelt werden.

Herr Mathe stellt anschließend die aktuelle Planung vor und erinnert an das vorgeschaltete Qualifizierungsverfahren ab 2019 (städtebaulich-freiraumplanerisches Testplanungsverfahren Stadteingang Elbbrücken) und den darauf fußenden Rahmenplan Stadteingang Elbbrücken. Der ursprüngliche Funktionsplan-Entwurf hat diese Vorplanungen aufgegriffen und bildete im Dezember 2022 die Grundlage für die Einleitung des Planverfahrens. Aufgrund der bereits ausgeführten Zielkonflikte mit den wichtigen Leitungstrassen gab es in Teilen des Plangebiets Anpassungen und Überarbeitungen im Städtebau und in der Verkehrsführung.

Im Weiteren stellt Herr Mathe nach seinen Hinweisen zu den übergeordneten Planwerken (Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm) und die damit in Verbindung stehende abschließende Befassung in der Grobabstimmung zu Mitte Dezember mit den zuständigen Fachbehörden den aktuellen Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vor. Dieser wurde auf den nunmehr überabeiteten Funktionsplan-Entwurf aufgesetzt. Herr Mathe führt aus, dass in Teilbereichen weitere Untersuchungen erforderlich sind (siehe Drucksache 23-1120). Diese betreffen die zwei Varianten für das sog. (ehem.) „Mercedes-Hochhaus, den Umgang mit dem nordöstlichen Block südlich des „Pocket-Parks" mit künftigem Durchstich im Verlauf des Alster-Bille-Elbe-Grundstücks und der zur prüfenden Blockschließung im Sinne des Lärmschutzes.

Herr Mathe weist darauf hin, dass die konkrete Zulässigkeit der geplanten Wohnnutzungen östlich der Billhorner Brückenstraße im weiteren B-Plan-Prozess insbesondere mit Blick auf die Lärmkulisse zu prüfen ist. Der Funktionsplan-Entwurf sieht entlang der durch Immissionen stark belasteten Hauptverkehrsstraßen und Bahngleise kein Wohnen vor. Das Wohnen ist verstärkt in den vom Lärm geschützteren Bereichen des Plangebiets, vornehmlich östlich der Billhorner Brückenstraße in zweiter und dritter Reihe, vorgesehen. Diese Nutzungsaufteilung bildet sich entsprechend im aktuellen Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ab. Als Art der baulichen Nutzung sieht der Bebauungsplan-Entwurf für die Flächen östlich der Billhorner Brückenstraße Kerngebiet und Urbane Gebiete vor. Im westlichen Plangebiet werden im Bereich der heutigen Autobahn-„Ohren" bzw. südlich davon drei neue, bis zu sechsgeschossige Baublöcke als Kerngebiet mit Ausschluss von Wohnen vorgesehen. Hier sind bis zu siebengeschossige Erweiterungs- und Verdichtungsmöglichkeiten vorgesehen. Die Bebauung südlich des Brandshofer Deichs wird im Wesentlichen bestandsgemäß und mit nachrichtlicher Übernahme des Denkmalschutzes für dieses Ensemble festgesetzt. In dessen westlichem Bereich wird aktuell ein Neubau mit bis zu sieben Geschossen als Erweiterungsmöglichkeit verfolgt (Baufeld 32). Der planungsrechtliche Umgang mit der nördlich davon bestehenden Wohnnutzung ist im weiteren Verfahren zu prüfen.

Herr Mathe hält fest, dass das Thema Verkehr und die bedarfsgerechte Abwicklung der Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehre mit Blick auf zukünftigen Entwicklungen im näheren Umfeld des Plangebiets sehr genau zu prüfen sind. Auf Basis der bisherigen verkehrstechnischen Untersuchungen werden die nach Umbau der autobahnähnlichen Zu- und Abfahrten neu zu definierenden Verkehrsflächen im aktuellen B-Planentwurf als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Die bestehenden Straßen werden bestandsgemäß übernommen. Zum Thema Verkehr insgesamt sind im weiteren Planungsprozess vertiefende Untersuchungsbedarfe zu prüfen.

Abschließend informiert Herr Mathe über die aktuelle Zeitschiene seines Fachamtes bis zur voraussichtlichen Vorweggenehmigungsreife Ende 2028 und weist auf die sehr hohe Komplexität mit unterschiedlichen Flächenkonkurrenzen und Bedarfen hin. Als nächster Verfahrensschritt steht die Grobabstimmung mit Scoping zum B-Plan-Entwurf an. In diesem Kontext werden die unterschiedlichen Dienststellen ihre Belange vortragen und potenzielle Gutachtenerfordernisse benennen. Auf dieser Basis wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die weiteren Schritte im Planungsprozess verfolgen. Die Zeitplanung kann nur eingehalten werden, wenn keine größeren Zielkonflikte oder zeitverzögernde Faktoren auftreten und alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten. Dies vorangestellt wird auf Basis der Drucksache und des aktuellen Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung der Stadtplanungsausschuss Nord zur Zustimmung zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Rothenburgsort 20 mit erweitertem Plangebiet gebeten.

Herr Dr. Böttcher bedankt sich bei Herrn Mathe für die Vorstellung und eröffnet die Fragerunde.

Frau Brinkmann bedankt sich ebenso bei Herrn Mathe. Sie begrüßt die Planung für diesen aus ihrer Sicht städtebaulich in Vergessenheit geratenen Stadtraum ausdrücklich. Sie weist auf die wichtige Bedeutung der Gesamtplanung hin, mit der dieser Stadtraum zukünftig gestärkt und die vorhandenen Qualitäten noch mehr hervorgehoben werden könne. Vor diesem Hintergrund teilt sie die Zustimmung der GRÜNEN-Fraktion zur Erweiterung des Plangebiets mit. 

Herr Hoitz bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion für die Vorstellung und die Arbeit des Fachamtes. Er erinnert sich gut an das damalige Testplanungsverfahren, das bereits im Jahr 2019 stattgefunden hat. Seitdem sind im Vorfeld des eigentlichen B-Planverfahrens sechs Jahre vergangen. Gleichwohl betont er die Wichtigkeit, diese Prozessschritte mit den damit einhergehenden Optimierungen (Erschließung, Kostenrahmen), wie von Herrn Mathe betont, nunmehr durchzuführen.    

Herr Johannsen erkundigt sich, ob es eine abgestufte Umsetzungsstrategie gibt, bei der durch eine Priorisierung in bestimmten Zeitabständen bereits erste Erfolge sichtbar werden. Außerdem möchte er wissen, ob der Verkehr trotz des Rückbaus großer Verkehrsknoten weiterhin fließen wird.

Herr Mathe erklärt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg bzw. die BBEG über große eigene Flächen im Plangebiet verfügen, vor allem im Ostteil, wo zunächst der Lärmriegel im Zusammenhang mit der MK-Bebauung verfolgt wird. Dabei wird auch die Bebaubarkeit in der lärmgeschützten zweiten Reihe mit einer entsprechenden Priorisierung verfolgt. Die Stadt Hamburg wird auch mit Blick auf das geltende Vorkaufsrecht stets weitere Optionen hinsichtlich Grundstückserwerb in Betracht ziehen. Für die privaten Grundstücke gilt es zu berücksichtigen, dass es sich um ein sog. Angebotsbebauungsplan handelt. Gleichwohl ist auf einzelnen Grundstücken bereits heute ein Umsetzungswillen signalisiert worden, sei es durch eine Aufstockung von Bestandsgebäuden oder durch Rück- und Neubau.  Ein weiteres wichtiges Thema bei der angesprochenen Baustellenkoordination sind die erforderlichen Baumaßnahmen im Bereich der Brücken.  Der Rückbau umfangreicher Verkehrsinfrastruktur wird sicherlich den Pendlerverkehr morgens und abends deutlich belasten. Hinzu kommt der Verlauf wichtiger Leitungstrassen an diesem sensiblen Knotenpunkt. Deshalb sind ein sehr kluges Baustellenmanagement und eine übergeordnete, auch die angrenzenden Stadträume einbindende Gesamtverkehrsplanung und Führung der Verkehre erforderlich, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Mit Blick auf die Zuständigkeiten für Hauptverkehrsstraßen hat die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt und vielen anderen Akteuren eine zentrale Rolle.

Herr Dr. Böttcher fragt, ob die im Planbild dargestellt dreieckige Straßenverkehrsfläche im Osten des Plangebiets für den geplanten Kreisverkehr auskömmlich sei. Zum ehem. „Mercedes"-Hochhaus stellt sich die Frage, ob es bei der achtgeschossigen Bestandsbebauung bleibt und ob der im B-Plan-Entwurf dargestellte zweigeschossige Sockel als Ergänzung zum Bestand weiterverfolgt wird.

Herr Mathe bestätigt, dass der aktuelle B-Plan-Entwurf die Darstellungen des Funktionsplan-Entwurfs berücksichtigt und damit den Kreisverkehr entsprechend abbildet. Zum ehem. „Mercedes"-Hochhaus erinnert er an den bisherigen Austausch im Stadtplanungsausschuss. Das ursprüngliche Vorhaben der BBEG mit Rück- und Neubau wurde seitens der Mieter kritisch eingeordnet. Auch in der Bezirkspolitik hat es einen regen Austausch hierzu gegeben. Es ist zu bedenken, dass es sich auch hier mit den Baugrenzen um ein Angebot handelt, das nicht zwingend umgesetzt werden muss. 

 

Anschließend bittet Herr Dr. Böttcher den Stadtplanungsausschuss Nord um eine Abstimmung über die vorliegende Vorlage.

 

Der Stadtplanungsausschuss Nord stimmt der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Rothenburgsort 20 mit erweitertem Plangebiet einstimmig zu.

 

Ö 4 - 23-1119

Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 09 "Park am Hochwasserbassin" - Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion -

Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Nord zum aktuellen Stand des Bebauungsplan-Verfahrens Hammerbrook 09 „Park am Hochwasserbassin“. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung abrufbar.

 

Herr Mathe verweist auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sowie auf die zurückliegenden Berichterstattungen im Stadtplanungsausschuss. Das Plangebiet selbst gilt als wichtige Verbindungsachse zwischen der Alster über den Lohmühlengrünzug im Norden und die Konversionsfläche Huckepackbahnhof bis in den Süden zum Elbpark Entenwerder. Im Bereich des sog. Alster-Bille-Elbe Grünzugs und den umgebenden Flächen hat das Bezirksamt gemeinsam mit der Bezirkspolitik bereits in der Vergangenheit wichtige Entwicklungen gesteuert. Hier ist beispielsweise der Lohmühlengrünzug selbst zu benennen oder die wichtigen Entwicklungen im östlichen Teil Hammerbrooks.

Herr Mathe erinnert an vorangeschaltete Qualifizierungsmaßnahmen wie beispielsweise die damalige Freiraumplanung (Büro arbos) und an die Senatsdrucksache 21/20049 „Stromaufwärts an Elbe und Bille - Alster-Bille-Elbe Grünzug“ (Entwicklung einer durchgängigen Grünverbindung als attraktive urbane Parklandschaft).

 

Herr Mathe erläutert anschließend die heutige Bestandsnutzung des Plangebiets mit der unterschiedlichen Akteurslandschaft. Die Neuplanung verfolgt die Qualifizierung des Plangebiets auf Basis des gemeinsam mit dem Fachamt MR gestarteten Wettbewerbsverfahren im Kontext des sog. Modellvorhabens „Mitte Machen“ (MV). Bei der Qualifizierung des Grünzugs sind die unterschiedlichen Flächenbedarfe für Kultur, Soziales, Freizeit und Sport zu berücksichtigen. Die Realisierung der Flächen wird über das neue Planungsrecht und das genannte MV-Projekt erfolgen. Dabei ist zwischen dem sog. Realisierungsteil aus dem Wettbewerb (MV-Projekt) und dem langfristiger angelegten Ideenteil zu differenzieren. Der Realisierungsteil ist im Westen - direkt am Hochwasserbassin - verortet. Im südöstlichen Teil des Plangebiets ist das sog. Kraftwerk Bille verortet, das zukünftig im Zuge einer denkmalgerechten Sanierung und baulichen Erweiterungen qualifiziert werden soll. Hierfür hat es in den vergangenen Monaten intensive Verhandlungen mit dem Berliner Investor gegeben. Am Ende konnte ein guter Kompromiss erreicht und vereinbart werden. Inzwischen sind auf dieser Basis für den Kraftwerk Bille die Baugenehmigungen auf allen fünf Baufeldern erteilt worden. Hier ist anzumerken, dass die zwischenzeitlich den Investor verfolgte psychosomatische Klinik nicht mehr verfolgt wird. Damit ist der Zielkonflikt mit den umgebenden gewerblich-industriellen Bestandsnutzungen nicht mehr gegeben und das Bebauungsplanverfahren kann auf dieser Basis fortgeführt werden.

Herr Mathe stellt anschließend den aktuellen B-Plan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung mit den jeweiligen Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung vor und geht auf die aktuell vorliegenden Fachuntersuchungen und Gutachten ein.

 

Abschließend informiert Herr Mathe über die aktuelle Zeitschiene seines Fachamtes bis zur voraussichtlichen Vorweggenehmigungsreife im 1. Quartal 2027. Als nächster wichtiger Schritt im B-Plan-Prozess steht die Durchführung der öffentlichen Plandiskussion im 1. Quartal 2026 an.

Herr Dr. Böttcher bedankt sich bei Herrn Mathe für die Vorstellung und eröffnet die Fragerunde. Zuvor bedankt er sich bei Herrn Mathe und seinem Fachamt für die Berücksichtigung der in 2019 in der Bezirksversammlung beschlossenen planungsrechtlichen Sicherung des Kunst- und Kreativ-Campus mit dem aktuell vorgesehenen Sondergebiet im B-Plan-Entwurf.

Herr Johannsen bedankt sich bei Herrn Mathe für die Vorstellung und hebt die mit der Planung verfolgten Qualitätssteigerungen an diesem Standort hervor. Auch hier gilt es, auf eine gute und abgestimmte Koordination zwischen den verschiedenen Beteiligten wie den Energiewerken und der Deutschen Bahn zu achten.

 

Herr Mathe hält fest, dass der Funktionsplan-Entwurf aufgrund der geplante DB-Gleiserweiterung und der damit in Verbindung stehenden Flächenmehrbedarfe zwischenzeitlich angepasst werden musste. Hierzu hat es mehrere intensive Abstimmungsrunden mit den diversen Akteuren gegeben. Auch die Leitungstrassen der Hamburger Energiewerke sind Gegenstand der laufenden Abstimmungen mit den jeweils zuständigen Dienststellen.

 

Herr Dr. Böttcher bittet den Stadtplanungsausschuss Nord um Abstimmung über die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.

 

Der Stadtplanungsausschuss Nord stimmt der Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplan-Entwurfs Hammerbrook 9 „Park am Hochwasserbassin“ einstimmig zu.

 

Ö 5 - 23-1112

Abschlussbilanzierung mit Nachsorgekonzept RISE-Fördergebiet Entwicklungsraum Billstedt/Horn (Abschlussbilanzierung Billstedt/Horn)

 

Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Nord zum Stand der Abschlussbilanzierung und zum Nachsorgekonzept für das RISE-Fördergebiet Entwicklungsraum Billstedt/Horn. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung abrufbar. Die Entwicklung des RISE-Fördergebietes „Entwicklungsraum Billstedt/Horn“ wurde vor ca. 20 Jahren initiiert. Die Steuerung des Gesamtverfahrens, die Koordinierung von Vorhaben und Planungen verschiedenster privater und öffentlicher Akteure und die Förderung und Umsetzung auf Projektebene erfolgte von Beginn an bis heute in Verantwortung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Nun steht dieser Prozess kurz vor seinem Abschluss. Herr Mathe erläutert und illustriert anhand mehrerer Projektbeispiele, welche Erfolge in den Quartieren erzielt wurden. Mit dieser abschließenden Bilanzierung wird die Gebietsfestlegung des Entwicklungstraumes nunmehr beendet. Einzelne Projekte werden noch in einer „Nachsorgephase“ weiter begleitet und zum Abschluss gebracht. Die TÖB-Abstimmung wurde nach Fristverlängerung vor zwei Tagen, am 03.11.2025, abgeschlossen und die wenigen Hinweise werden nunmehr in seinem Fachamt abgewogen und eingearbeitet.

 

Herr Mathe zeigt ebenfalls die aktuellen Perspektiven der Stadtteilentwicklung im Osten des Bezirks auf. Angesichts neuer Entwicklungen und Bedarfslagen, die sich in den jüngsten Jahren in Teilbereichen ergeben hatten, werden zwei potenzielle neue RISE-Fördergebiete bei der BSW angemeldet.

Der Ausschuss bedankt sich für die Ausführungen und den langjährigen intensiven Prozess und die erreichte Gesamtleistung im Entwicklungsraum.

 

Herr Johannsen würdigt ausdrücklich die erreichten Erfolge in Billstedt/Horn und weist darauf hin, dass bei der Umsetzung vieler Projekte der Nachhaltigkeitsaspekt wichtig ist, damit sich diese langfristig selbst tragen und nicht dauerhaft auf Fördergelder angewiesen sind. Herr Johannsen möchte wissen, ob es Projekte gibt, bei denen unklar ist, ob sie ohne Förderung weitergeführt werden können und ob es bereits negative Erfahrungen in diesem Zusammenhang gibt.

 

Herr Mathe erläutert am Beispiel des Projekts „Horner Freiheit“, dem zentralen neuen Stadtteilzentrum mitten in Horn, wie das Bezirksamt als Bauherrin in einem Public-Private-Partnership-Modell zunächst verschiedene Finanzierungswege geprüft hatte. Zum Zeitpunkt der Planung und Umsetzung dieses Projektes galten letztlich Vorgaben, die von den heutigen Fördermöglichkeiten abweichen. Denn bei der Horner Freiheit betrug der investive öffentlich Förderanteil nur etwas über 50%, so dass hier über den laufenden Betrieb auch das Investment anteilig zu refinanzieren ist. Trotz Förderungen der Baukosten fallen somit weiterhin Mieten und nicht nur Personal- und verbrauchsabhängige Betriebskosten und an. In anderen Projekten werde heute hingegen bis zu 100% der investiven Kosten gefördert. Die Horner Freiheit vereint mehr als 10 Einzelprojekte unter einem Dach, darunter eine Stadtteilbücherhalle, das Stadtteilarchiv Horn, das privat betriebene Café May und mehrere soziale Träger. In der Praxis zeigte sich, dass z.B. die kalkulierten Einnahmen aus Vermietungen nicht wie geplant erzielt werden konnten, da die Nutzungskonflikte zu groß waren. Gleichwohl wird die Arbeit und der Mehrwert der Horner Freiheit einstimmig bestätigt und die jährliche Deckungslücke konnte stets geschlossen werden. Die gesammelten Erfahrungen sind für das Bezirksamt auch für aktuell laufende Planungen sehr wertvoll.

 

Frau Groß führt aus hinzu, dass die Mittel aus RISE dem Grunde nach für laufende Kosten nicht eingesetzt werden dürfen. Nicht zuletzt, um derartige Finanzierungslücken im laufenden Betrieb insbesondere von aus RISE geförderten Projekten und Stadtteilzentren zu decken, solle daher aus Sicht der BSW insbesondere der Quartiersfonds herangezogen werden, der bereits vor vielen Jahren (nachträgliche Anmerkung: zum Doppelhaushalt 2013/2014) durch den Senat eingeführt worden war. Über die Mittel aus dem Quartiersfonds entscheidet die jeweilige Bezirksversammlung. Da die Zweckbestimmung dieses Fonds jedoch inzwischen deutlich erweitert wurde und sich auch zunehmend andere, verschiedenste Projekte und Träger für eine Förderung bewerben, nicht zuletzt, weil ihnen ihre regelhafte Förderung wegbricht, ist er inzwischen sehr deutlich überbucht. Die Mittel des Quartiersfonds reichen somit nicht aus, um alle Lücken zu schließen. Die BSW habe nunmehr vor einigen Wochen angekündigt, sich mit der Frage des laufenden Betriebes geförderter Projekte im Rahmen einer Überprüfung auf Senatsebene erneut auseinander zu setzen. Positiv hervorzuheben ist, dass das Stadtteilzentrum „Horner Freiheit“ als Pilotprojekt dient, aus dem wichtige Erfahrungen für zukünftige Projekte gewonnen werden können.

 

Herr Dr. Böttcher würdigt abschließend ebenfalls den Prozess und das Engagement des Fachamtes im Entwicklungsraum Billstedt/Horn und bittet den Stadtplanungsausschuss Nord um Abstimmung über die Vorlage.

 

Der Stadtplanungsausschuss Nord stimmt der Abschlussbilanzierung mit Verstetigung sowie dem Nachsorgekonzept einstimmig zu und befürwortet die Weitergabe des Entwurfs nach Abschluss der TÖB-Beteiligung an den Leitungsausschuss für die Programmsteuerung RISE (LAP) zur weiteren Befassung im Dezember 2025. Gleichzeitig wird der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte empfohlen, den Beschluss des Stadtplanungsausschusses Nord zu bestätigen.

 

Ö 6

Sach- und Projektstand zum Neubau RV Bille in Rothenburgsort (Mündlicher Sachstandsbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Nord zum aktuellen Stand der Projektsituation und nunmehr geplanten Ersatzbaumaßnahme am Standort der RV Bille in Rothenburgsort. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung abrufbar. Als räumlicher Teil des Entwicklungsbereichs "Neues Gewerbe am Bullenhuser Damm/Großmannstraße" im Bebauungsplangebiet Rothenburgsort 19 wurde das städtische Grundstück zunächst in das Eigentum der städtischen Billebogen Entwicklungsgesellschaft übertragen. Im Juli 2024 wurde entschieden, dass die ansässigen Wassersportvereine an ihrem Standort bleiben und dort langfristig gesichert und zukunftsfähig aufgestellt werden sollen. Der Sportrahmenvertrag wird verlängert und das Grundstück wird an das Bezirksamt Hamburg-Mitte zurück übertragen. Im Rahmen der ÖPD im laufenden Bebauungsplanverfahren hatte das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung dies bereits berichtet und große öffentliche Zustimmung erhalten. Das Gelände mit den derzeitigen Bestandsgebäuden wird durch die RV Bille und von der Kanusparte des Vereins FWV Vorwärts e.V. genutzt. Es gibt weitere Vereinskooperationen, enge Schulkooperationen und die Zusammenarbeit mit Betrieben und Behörden. Ein Schwerpunkt der Kooperation liegt in der Betreuung des Rudertrainings von gehandicapten Menschen, insbesondere Schüler:innen der überregionalen Förderschule Marckmannstraße im Stadtteil. Um die Angebote des Vereins für seine Mitglieder und für die Kooperationspartner:innen langfristig zu sichern und die erforderliche Weiterentwicklung der Vereinsarbeit zu gewährleisten, wurde im Auftrag des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die Bestandssituation baulich, energetisch und auch räumlich eingehend untersucht. Im Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie (Nov. 2024) mit Variantenbetrachtungen ist ein Abbruch der Bestandsgebäude mit einem kompakten Neubau die wirtschaftlichste Variante. Ziel ist die Sicherung und Ausweitung des Rudersports und weiterer Wassersportarten (Kanu, SUP, Drachenboot) im Stadtteil mit einem Schwerpunkt an Angeboten für Gehandicapte und auch zunehmend für Senioren:innen.

 

Herr Mathe stellt das erarbeitete architektonische Konzept des Boots- und Vereinshauses vor, erläutert das Raumkonzept und gibt einen Überblick über die anstehenden Kosten und mögliche Förderprogramme für das Bauprojekt.

 

Herr Sediqi erkundigt sich, ob bereits Luftbilder zur Auswertung im Zusammenhang mit der Kampfmittelsondierung bereitgestellt wurden.

 

Herr Mathe erklärt, dass es sich bei dem Gebiet nicht um eine „grüne“ Fläche handelt. Das Thema Kampfmittelsondierung wurde berücksichtigt und in die Kostenkalkulation mit einbezogen.

 

Der Stadtplanungsausschuss Nord bedankt sich bei Herrn Mathe und seinem Fachamt und nimmt nach weiteren Wortbeiträgen von Frau Szillus, die das architektonische Konzept des neuen Vereinsgebäudes lobt, und Frau Brinkmann, die den visualisierten Ersatzbau als zukunftsfähige Immobilie bezeichnet, die Informationen zur Kenntnis.

 

 

Ö 7

Sach- und Projektstand zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung (Mündlicher Sachstandsbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Nord über den aktuellen Stand zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg-Mitte. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung abrufbar.

 

Der Stadtplanungsausschuss Nord nimmt Kenntnis.

 

Ö 8

Anträge der Politik

Es liegen keine Anträge der Politik vor.

Ö 9

Vorlagen und Mitteilungen der Verwaltung

Ö 9.1 - 23-0994

Haushaltsvoranschlag 2027/2028 - Abstimmung der Schlüssel für die Rahmenzuweisungen gem. § 37 Abs. 3 BezVG

Herr Dr. Böttcher fragt, ob die für Planungsleistungen und Öffentlichkeitsarbeit angesetzten 206.000 € aus Sicht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung auskömmlich sind.

Herr Mathe antwortet, dass der vorgesehene Ansatz auskömmlich ist, auch wenn die herangezogenen Parameter zur Ermittlung und Verteilung der Mittel auf die sieben Bezirke weiterhin nicht nachvollziehbar sind.

Der Stadtplanungsausschuss Nord nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Ö 9.2 - 23-0932

Besetzung im Beirat Billstedt-Horn (Mitteilung der Fraktion DIE LINKE)

Der Stadtplanungsausschuss Nord nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Ö 9.3 - 23-0931

Besetzung im Sanierungsbeirat Billstedt-Zentrum (Mitteilung der Fraktion DIE LINKE)

Der Stadtplanungsausschuss Nord nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Ö 9.4 - 23-0930

Besetzung im Beirat Haferblöcken / Dringsheide (Mitteilung der Fraktion DIE LINKE)

Der Stadtplanungsausschuss Nord nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Ö 9.5 - 23-0929

Besetzung im Sanierungsbeirat Mümmelmannsberg (Mitteilung der Fraktion DIE LINKE)

Der Stadtplanungsausschuss Nord nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

Ö 10

Verschiedenes

Ö 10.1

Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 „Arbeiten und neues Wohnen an der Archenholzstraße“ (Mündlicher Sachstandsbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Herr Mathe stellt dem Stadtplanungsausschuss Nord den aktuellen Stand des Bebauungsplan-Verfahrens Billstedt 117 „Arbeiten und neues Wohnen an der Archenholzstraße“ vor. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung abrufbar.

 

Herr Mathe stellt den aktuellen Projektstand vor und informiert den Stadtplanungsausschuss Nord über die wenigen Umplanungen, die im Nachgang zur ÖPD erfolgt sind. Im Kontext des Hamburg-Standards und der damit einhergehenden Initiative kostenreduziertes Bauen verfolgt die Firma Otto Wulff als Vorhabenträgerin über eine serielle Bauweise zu nennenswerte Kostenreduzierungen zu gelangen. In diesem Kontext soll für den geplanten Wohnungsbau das oberste Geschoss anstelle der bisherigen Staffelgeschosse jeweils als Vollgeschoss ausgebildet werden. Damit soll eine stärkere Wirtschaftlichkeit mit dem Realisierungsziel von nahezu ausschließlich öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau erreicht werden können. Herr Mathe hält fest, dass die Qualität im Hochbau gleichwohl gesichert sein muss. Die Tiefgarage selbst wird im aktuellen Funktionsplan-Entwurf nicht mehr bis ganz nach Süden geführt. Damit geht eine weitere Kostenreduzierung einher und der Verkehr wird im südlichen Teil vom MIV freigehalten. Aufgrund der Hinweise der BVM wurden die ursprünglich geplanten 224 Stellplätze bzw. Parkstände reduziert. Damit ist mit aktuell insgesamt 200 Stellplätzen und Parkständen der Nachweis des ruhenden Verkehrs weiterhin auskömmlich.

Herr Mathe berichtet über die nunmehr erreichte Einigung zwischen Otto Wulff, der westlich benachbarten WEG und dem Fachamt MR bezüglich der Entwässerung. Auch die HSE hat bezüglich der inzwischen vereinbarten Leitungsführen für die WEG auf das Grundstück von Otto Wulff eine grundsätzliche Zustimmung erteilt. Damit einhergeht die Aufgabe der Leitung auf öffentlicher Grundfläche östlich des Plangebiets und die Übernahme der Anschlussleitung durch die HSE in der südlichen öffentlichen Grünfläche.

Herr Mathe stellt anschließend den aktuell vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf mit Stand September 2025 und den erfolgten Überarbeitungs- und Anpassungsbedarfen vor. Die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag zwischen seinem Fachamt und Otto Wulff befinden sich auf der Zielgeraden. Mit Blick auf die aktuelle Marktlage weist Herr Mathe darauf hin, dass bei den Fristen ein gewisser Spielraum eingeplant werden muss. Die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags wird im 1. Quartal 2026 angestrebt. Der weitere Ablauf des Bebauungsplan-Prozesses sieht vor, dass im 4. Quartal 2025 die Rechtsprüfung erfolgt. Anschließend wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im 1. Quartal 2026 im Stadtplanungsausschuss Nord die Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung einholen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung selbst ist für das 2. Quartal 2026 geplant. Ob der Arbeitskreis II durchgeführt werden muss, wird sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und mit Blick auf die eingehenden Stellungnahmen zeigen. Auf dieser Basis verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die Vorweggenehmigungsreife im Sommer 2026.

 

Der Stadtplanungsausschuss Nord bedankt sich und nimmt Kenntnis.

 

Ö 10.2

Verfahrensstand Qualifizierungsverfahren Kandinskyallee 14-18 (Mündlicher Sachstandsbericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Nord zum aktuellen Verfahrensstand im Qualifizierungsverfahren Kandinskyallee 14-18“. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung abrufbar. Herr Mathe berichtet, dass seitens der Vorhabenträgerin BRAWO Real Estate, einem Unternehmen der Volksbankgruppe, nunmehr die konkrete Bereitschaft besteht, die heutige Stadtteilklinik samt Ärzteteam in das projektierte Ärztezentrum aufzunehmen. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte und die Sozialbehörde begrüßen ausdrücklich das Engagement der Vorhabenträgerin. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung steht bereits seit dem Sommer 2024 in intensiven Gesprächen mit dem heutigen (neuen) Eigentümer zur Entwicklung des Grundstücks. Dabei hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung frühzeitig die städtebaulichen Parameter und zentralen Nutzungsbausteine im Kontext der Sanierungsziele und des geltenden Planungsrechts definiert und dabei frühzeitig das Fachamt Bauprüfung einbezogen. Es wurden unterschiedlichen Planungsalternativen mit dem Fokus auf genehmigungsfähige Neuordnungsplanungen inkl. Nutzungsbausteine (ohne Änderung des Planungsrechts) verprobt. Im Ergebnis der intensiven Gespräche und Verhandlungen unterstützt die Vorhabenträgerin die Integration der heutigen Stadtteilklinik in das projektierte Ärztehaus. Im weiteren Planungsprozess entstehen dadurch zwei Baufelder. Eines für gesundheitsbezogene Nutzungen und eines für überwiegend neues Wohnen. Herr Mathe hebt die Absicht der Vorhabenträgerin hervor, das öffentlich geförderte Studierendenwohnen und das Seniorenwohnen seriös verfolgen zu wollen. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat stets klargestellt, keine Mikroappartements unterstützen zu wollen. Im Erdgeschoss ist zudem eine gewerbliche Nutzung, beispielsweise für Gastronomie und Gewerbe, vorgesehen. Außerdem gab es einen Wechsel der Baufelder, um mit dem Bau des Ärztehauses möglichst schnell beginnen zu können und damit das alte, abgängige Gebäude im Zentrum zeitnah ersetzen zu können. Dies auch mit Blick auf das komplexe Baustellenmanagement und eine Beschleunigung des Umzugs. Damit geht eine Trennung der Planungsprozesse für die Kernnutzung Gesundheit (BF1) durch ein spezialisiertes Planungsbüro und die Kernnutzung neues Wohnen (BF2) über ein eigenes Qualifizierungsverfahren einher. Auf dieser Basis wurde Ende Juni 2025 ein Antrag auf Vorbescheid für die Gesamtfläche eingereicht. Anschließend wurde in enger Abstimmung zwischen der Vorhabenträgerin und dem Fachamt das hochbauliche Qualifizierungsverfahren für das BF2 gestartet. Nach dem bereits erfolgten Auftakt- und Rückfragenkolloquium findet nun am 14.11.2025 die Zwischenpräsentation statt. Die Gremiensitzung selbst mit der Endpräsentation und Entscheidung ist für den 17.12.2025 terminiert.

 

Herr Dr. Böttcher bedankt sich bei Herrn Mathe für die Vorstellung und eröffnet die Fragerunde.

 

Frau Hauck berichtet, dass das Projekt unter Senioren umstritten ist. Sie hätte insgesamt drei Fragen. Sie fragt, ob die Gebäude barrierefrei seien und ob es eine Interimslösung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung während der Übergangszeit gibt. Abschließend weist sie darauf hin, dass die Wohnungsbauplanung seitens der Seniorinnen umstritten sei, da bei Pflegebedürftigkeit ein Umzug notwendig wird. Der Bezirksamtsleiter habe bereits erklärt, dass es schwierig sei, einen Betreiber für ein Seniorenheim zu finden. Was können Sie hierzu sagen?

 

Herr Mathe erläutert, dass das frühere Modell der AWO (im ehemaligen „Haus Billetal“) aufgrund der heutigen Marktlage, der veränderten Betreuungs-Konzeptionen und neuen Träger-Strukturen so nicht mehr auf private Bauherren übertragbar ist. Bezüglich der Interimslösung für die ärztliche Versorgung erklärt er, dass derzeit alle Anstrengungen darauf gerichtet sind, schnell in das Bauantragsverfahren zu kommen. Der Geschäftsführer der Stadtteilklink hat zugesichert, dass die Stadtteilklinik mit den Ärzten so lange im Betrieb bleibt, bis das neue Ärztezentrum bezugsfertig ist. Die notwendige Barrierefreiheit wird über die hochbauliche Planung gesichert.

 

Der Stadtplanungsausschuss Nord dankt Herrn Mathe für den Sachstandsbericht und nimmt Kenntnis.

 

Ö 10.3

Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 50 "Nikolai-Insel / Domstraße"

Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Nord zum aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Bebauungsplangebiet Hamburg-Altstadt 50 „Nikolai-Insel / Domstraße“. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung abrufbar.

Herr Mathe berichtet, dass Aug. Prien als eine von zwei Vorhabenträgerinnen im B-Plan-Prozess aktuell das laufende Baugenehmigungsverfahren auf eigenen Wunsch gestoppt hat. Zur aktuellen Umplanung der Vorhabenträgerin haben bereits erste Gespräche im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung stattgefunden, worüber er heute den Stadtplanungsausschuss Nord informieren möchte. Im Fokus steht die bisher geplante Büronutzung, die nunmehr durch eine hochwertige Hotelnutzung aufgrund der schwierigen Marktlage für das Asset Office ersetzt werden soll. Des Weiteren bestehen langfristige Mietverhältnisse mit zwei gewerblichen Bestandsmietern im Bereich der geplanten neuen Wohnnutzungen, die den geplanten Rückbau der Immobilie aktuell nicht möglich machen. Deshalb wurde geprüft, ob man mit dem aktuellen Bestand arbeiten und dennoch neues Wohnen realisieren kann. Vor diesem Hintergrund wäre ein Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag erforderlich.

Herr Mathe spricht sich mit Blick auf die aktuell schwierige Marktlage für die seitens der Vorhabenträgerin avisierte Umplanung aus. Wichtig ist, dass die verabredeten Qualitäten im Städtebau wie auch im Hochbau inkl. der Nutzungen in den Erdgeschosslagen beibehalten und gesichert werden. Der Wohnungsbau muss, wie im B-Plan-Prozess vereinbart, realisiert werden unter Sicherung des anteilig öffentlich geförderten Mietwohnungsbaus. Eine hochwertige Hotelnutzung wird aus seiner Sicht zu mehr Belebung auch in den späten Abendstunden mit Blick auf die Herausforderungen in der City beitragen können.

Herr Hoitz zeigt sich überrascht über die Marktlage in Hamburg und verweist auf aktuelle Berichterstattungen zu ansteigender Nachfrage im Frankfurter Office-Markt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Hamburg standortpolitisch etwas falsch macht. Mit Blick auf die ausgeführten langfristigen Mietverhältnisse mit Bestandsmietern stellt sich die Frage, wann der Wohnungsbau tatsächlich in die Realisierung geht. Er ist besorgt, dass in einem Teil ein neues Hotel entsteht, während im anderen Teil der Bestand erhalten bleibt und weiterhin als Büros genutzt wird. Dadurch befürchtet er, dass am Ende weniger oder gar keine Wohnungen, insbesondere keine geförderten Wohnungen, entstehen.

Herr Mathe erklärt, dass er und das Bezirksamt Hamburg-Mitte bereits seit vielen Jahren eng und vertrauensvoll mit der Vorhabenträgerin zusammenarbeiten. Es sei unstrittig, dass das Wohnen nicht gefährdet werden soll und darf. Mit Blick auf die bestehenden langfristigen Mietverhältnisse insbesondere zur Büronutzung prüft die Vorhabenträgerin unter Beibehaltung dieser Büroeinheit den Umbau zum Wohnen. Damit soll eine kurz- bis mittelfristige Umsetzung erreicht werden. Bezüglich der Marktlage im Asset Office weist Herr Mathe darauf hin, dass auch Frankfurt in Teilen strukturelle Leerstände aufweist. In Hamburg-Mitte gibt es bekanntermaßen mit Hammerbrook sehr stabile Office-Standorte mit einem guten Kosten-Leistungs-Verhältnis. Es gibt aber auch City-Rand-Lagen, die eine schwächelnde Nachfrage verzeichnen.

Frau Brinkmann begrüßt die geplante Umwandlung von Büroräumen in Wohnraum in den kommenden Jahren, da sie darin eine wichtige Maßnahme sieht, um den großen Herausforderungen im Wohnungsbau zu begegnen.

 

Herr Mathe informiert im Weiteren darüber, dass bekanntermaßen die Procom Invest GmbH & Co. KG als zweite Vorhabenträgerin unverzüglich nach Erreichen der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans im September 2024 zur großen Verwunderung seines Fachamtes ihre Grundstücke an den neuen Eigentümer Bilton Real Estate GmbH veräußert hat. Hier gilt es nun auf die neue Situation zu reagieren. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat frühzeitig einen 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag mit der neuen Vorhabenträgerin geschlossen. Darin verpflichtet sich die neue Vorhabenträgerin an die Einhaltung der bisherigen Vereinbarungen mit Procom. Allerdings plant nun die neue Eigentümerin, die Büronutzung im Teilbereich NIK 8 aufzugeben und stattdessen im vorderen Bereich ein Boardinghouse zu errichten, was nach den Regelungen des neuen Bebauungsplans planungsrechtlich genehmigungsfähig wäre. Unverhandelbar bleibt weiterhin das geplante Wohnen sowie der anteilige öffentlich geförderte Mietwohnungsbau. Im November 2025 ist ein gemeinsamer Termin im Fachamt geplant, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

Bereits jetzt steht fest, dass es einen 2. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag geben wird. Herr Mathe schlägt einen gemeinsamen Termin mit beiden Vorhabenträgern und den Regierungsfraktionen Anfang 2026 vor. Der Stadtplanungsausschuss Nord begrüßt diesen Vorschlag.

Der Stadtplanungsausschuss Nord bedankt sich bei Herrn Mathe für den Bericht und nimmt die Informationen zur Kenntnis.

 

Herr Dr. Böttcher beendet die Sitzung um 20:38 Uhr und verabschiedet die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses Nord.