Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 09 "Park am Hochwasserbassin" - Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion -
Letzte Beratung: 05.11.2025 Stadtplanungsausschuss Nord Ö 4
Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 9 „Park am Hochwasserbassin“ im Osten des Stadtteils Hammerbrook verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die planungsrechtliche Sicherung und Qualifizierung des in diesem Bereich verlaufenden zentralen Teilabschnitts des Alster-Elbe-Bille-Grünzugs, der eine Grünverbindungvon der Außenalster über den Lohmühlengrünzug bis zum Elbpark Entenwerder ausbilden soll. Neben der planungsrechtlichen Sicherung der durchgängigen öffentlichen Wegebeziehung entlang des Hochwasserbassins zählen die Sicherung und Erweiterung der Sportinfrastruktur, die Entwicklung des Zentrums für Kunst und Kreativkultur sowie die denkmalgerechte Sanierung, der Teilumbau und die Nachnutzung des Ensembles Kraftwerk Bille zu den zentralen Zielen des Bebauungsplan-Entwurfs. Das Plangebiet selbst nimmt dabei eine strategische Bedeutung in der Komplettierung des Alster-Bille-Elbe-Grünzugs ein, dessen Entwicklung im Zukunftsbild „Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst“ des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossenwurde (Drucksache 20/14117).
1. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs
Das rd. 21 ha große Plangebiet erstreckt sich von der nördlichen bis zur südlichen Grenze des Stadtteils Hammerbrook (Ortsteile 117 und 118). Im Westen wird das Plangebiet durch das Hochwasserbassin bzw. den Heidenkampsweg und im Norden durch den Anckelmannsplatz begrenzt. Im Osten begrenzen die Trasse der Deutschen Bahn (DB), der Anton-Rée-Weg, die Straße Bullerdeich und der Michelsenweg das Plangebiet und im Süden die Bille. Das Plangebiet liegt damit zwischen dem westlich gelegenen und inzwischen mischgenutzten Quartier aus neuem Wohnen und Hotels sowie Büros und dem östlichen überwiegend gewerblich-industriell geprägten Teilbereich Hammerbrooks.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ergibt sich wie folgt:
Bille – Hochwasserbassin – Bullerdeichbrücke – Hochwasserbassin – Süderstraßenbrücke – Hochwasserbassin – Wendenbrücke – Hochwasserbassin – Südgrenze des Flurstücks 2219 – Südgrenze des Flurstücks 2245 – Heidenkampsweg – Anckelmannsplatz- über das Flurstück 1051, über das Flurstück 470 (Mittelkanal), Ostgrenze des Flurstücks 818, über das Flurstück 480 (Wendenstraße), Ostgrenze des Flurstücks 819, über das Flurstück 488 (Südkanal), Ostgrenze des Flurstücks 820, über das Flurstück 498 (Süderstraße), Ostgrenzen des Flurstücks 506, über das Flurstück 11 (Bullerdeich) – Bullerdeich – Anton-Rée-Weg – Michelsenweg –Bille der Gemarkung Borgfelde (Ortsteile 117 und 118).
2. Bestand und gegenwärtige Nutzungen
Das Plangebiet umfasst im Bestand heute eine heterogene Nutzungslandschaft. Den nördlichen Abschluss des Plangebiets bildet der Anckelmannsplatz mit Versorgungsanlagen von Hamburg Wasser. Zwischen Anckelmannsplatz und Hochwasserbassin liegt zudem in städtebaulich prominenter Lage das Bürogebäude Berliner Bogen mit einer östlich angrenzenden privaten Grünfläche. Südlich grenzt eine bezirkliche Sportrahmenvertragsfläche mit unterschiedlichen Nutzungen an. Hier befindet sich unter anderem auch die Kinderspielfläche einer in der Nähe des Plangebietes ansässigen Kita (Flurstück 1075 und 1084 der Gemarkung Borgfelde). Das parallel zum Bahndamm gelegene Bestandsgebäude gehört und nutzt die Hamburger Wassersport Gemeinschaft (HWSG), die auch einen nicht öffentlich zugänglichen Bootssteg mit 25 Motorbootliegeplätzen entlang des Ufers des Hochwasserbassins betreibt. In dem Gebäude am nördlichen Spielfeldrand des Oskar-Keßlau-Sportplatzes befinden sich Umkleideräume, die aktuell vom Betriebssportverband sowie von drei weiteren Fußballvereinen genutzt werden. Die südlich angrenzende jüngst umfassend sanierte Oskar-Keßlau-Sportanlage wird von verschiedenen Vereinen und Nutzergruppen aufgesucht. Südwestlich des Sportplatzes befindet sich eine provisorische Kanueinlassstelle mit Steg, die vom Verein Elbgänger e.V. genutzt wird. Der Verein verleiht auch Stand-up-Paddle-Boards und lagert diese in einem Container am Sportplatz.
Ein wesentlicher Baustein im Plangebiet ist das Sportzentrum des Betriebssportverbands (BSV) an der Wendenstraße mit drei Tennisplätzen in einer Indoor-Halle sowie derzeit 18 Outdoor-Plätzen, die sich nördlich und südlich der Wendenstraße erstrecken. Der BSV hat hier auch sein Vereinshaus mit Gaststätte. Nördlich der Wendenstraße, gegenüber der bestehenden Halle befindet sich eine Stellplatzanlage.
Entlang des Victoriakai-Ufers liegen 14 Hausboote mit Wohn- und/oder Büronutzung für die jeweils eine Sondernutzungsgenehmigung gilt. Im Bereich der Hausboote befinden sich Ausgleichsflächen, welche als Ausgleichsmaßnahmen für den Bau der Hausbootanlage am Victoriakaiufer festgelegt wurden.
Nördlich der Süderstraße befindet sich ein eingewachsener Drei-Röhrenbunker sowie ein relativ neu angelegter Sportplatz, welcher von der Phormsschule genutzt wird. Nördlich des Röhrenbunkers grenzt eine Wendeanlage von Hamburg Wasser zur Wartung der Sielanlagen an.
Das Gebäudeensemble an der Süderstraße 112-114, bestehend aus drei separaten Gebäuden mit Innenhof, wurde von der Stadt Hamburg saniert. Die Flächen sind im Eigentum der Stadt Hamburg und werden über die Hamburg Kreativ Gesellschaft mietpreisgünstig an Kunstschaffende untervermietet.
Der Bereich zwischen Süderstraße und Bullerdeich - mit Ausnahme der vorgenannten verpachteten Flächen und den jeweiligen Anbindungen an die genannten Straßenzüge - wurde 2014 als öffentliche Grün- und Erholungsanlage fertiggestellt. Die westliche Begrenzung der Fläche bildet ein geschütztes Linienbiotop (Schilfröhricht, Großseggenried, Ufergehölze) im Uferbereich. Dieses resultiert aus einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahme für den Neubau des Bürogebäudes Berliner Bogen mit einem unterirdischen Mischwasserrückhaltebecken.
Zwischen Bullerdeich und Bille liegt der ehem. Recyclinghof. Dieser war der Standort von Hamburgs erster Müllverbrennungsanlage (1914 bis 1924) und ist bis heute schadstoffbelastet. Dieser Abschnitt befindet sich im bezirklichen Eigentum und wird über einen Nutzungsvertrag in Teilen dem HALLO: e.V. überlassen. Die Fläche ist zur Zeit noch nicht als öffentliche Parkanlage hergerichtet und wird daher auch nicht als solche unterhalten. Mit der temporären Nutzung, Bespielung und Gestaltung des Alster-Bille-Elbe-Grünzugs wurde die Arbeitsgemeinschaft HALLO:Park 2019 und 2020 von der Stadt Hamburg beauftragt. Hieraus ist das PARKS-Projekt entstanden, das vom HALLO: e.V. seit 2021 auf Basis einer Projektförderung mit Fokus auf den Alten Recyclinghof bis einschl. 2026 weitergeführt werden soll. Auf dieser Fläche finden heute unterschiedliche kulturelle und kreative Nutzungen statt. Neben dem Gemeinschaftsgarten und einem Pionierfeld steht auf der Fläche noch eine öffentliche, multifunktional nutzbare Industriehalle. Das ehemalige Betriebsleitergebäude am Bullerdeich 6 wird durch den HALLO: e.V. als Büro genutzt und dient als zentraler Standort für die Nutzungskoordination. Das Gebäude am Bullerdeich 8 steht aktuell leer und soll abgebrochen werden.
Im Zuge der geplanten denkmalgeschützten Sanierung des Kraftwerks Bille (Flurstück 1178 der Gemarkung Borgfelde), das sich östlich des ehem. Recyclinghofes befindet, wurde diese Fläche in 2014 ebenfalls in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Hammerbrook 9 aufgenommen. Das ehem. Kohlekraftwerk, wurde von 1898 bis 1901 errichtet und bis 1938 baulich erweitert. Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble besteht aus insgesamt sieben teilweise miteinander verbundenen Gebäuden verschiedener Ausprägung und Geschossigkeit und soll in enger Abstimmung mit der Behörde für Kultur und Medien (BKM) / Denkmalschutzamt, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte / Fachämter Stadt- und Landschaftsplanung und Bauprüfung und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), saniert, modernisiert und in Teilen baulich ergänzt werden. Hierzu hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit dem Eigentümer und der BKM sowie BSW eine Absichtserklärung unterzeichnet.
Auf dem Flurstück 1179 (Gemarkung Borgfelde) befindet sich ein Betriebsgebäude der Firma Vattenfall und auf dem Flurstück 1111 (Gemarkung Borgfelde) ein Gebäude der Stromnetz Hamburg GmbH als Versorgungsfläche für das Umspannwerk Bille.
3. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Der „Park am Hochwasserbassin“ erstreckt sich über eine Länge von ca. 1 km entlang des Hochwasserbassins vom Berliner Bogen am Anckelmannsplatz bis zum Alten Recyclinghof am Bullerdeich mit direktem Bezug zur Bille. Die Freiflächen sind Teil der gesamtstädtisch bedeutsamen Grünverbindung „Alster-Bille-Elbe Grünzug“ (mit der Senatsdrucksache 21/20049 wurde die Fortsetzung der Planung des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges beschlossen), welche sich im Grünen Netz der Stadt Hamburg über eine Länge von 4 km von der Alster über die Bille bis zur Elbe zieht und vier Landschaftsachsen kreuzt und verbindet. Das Einzugsgebiet des Vorhabens „Park am Hochwasserbassin“ erstreckt sich vom Stadtteil Hammerbrook über die benachbarten Stadtteile Borgfelde, Hamm und Rothenburgsort sowie die östliche HafenCity.
Die vorhandene Grünverbindung in der bestehenden Parkanlage weist in ihrem jetzigen Zustand deutliche Qualitätsmängel auf, die eine Überplanung des Bestands und eine Erweiterung der öffentlichen Grünflächen erforderlich machen. Der öffentliche Charakter der Anlage leidet durch die stark privatisierende Wirkung von Tor- und Zaunanlagen sowie Gebäudebeständen und -zugängen, die an die Grünflächen grenzen. Die Wegestrecke entlang des Hochwasserbassins ist derzeit nicht als durchgehende Verbindung erkennbar und die Orientierung im Raum ist erschwert. Wasserzugänge sind nahezu nicht vorhanden. Teile der derzeit für sportliche Zwecke genutzten Flächen, die über einen Sportrahmenvertrag an den BSV vergeben sind, sollen für die Umgestaltung und Nutzung als öffentliche Parkflächen freigegeben werden. Damit kann der Alster-Bille-Elbe-Grünzug im Abschnitt des Hochwasserbassins stellenweise verbreitert und aufgewertet werden.
Mit Aufnahme des im Südosten des Plangebiets gelegenen ehem. Kraftwerks Bille in den räumlichen Geltungsbereich Bebauungsplan-Entwurfs soll die vorgesehene denkmalgeschützte Sanierung unterstützt und die entsprechenden neuen Nutzungen bzw. baulichen Erweiterungen planungsrechtlich gesichert werden.
Mit der Drucksache 22-0123 der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte wurde in 2019 beschlossen, den Kreativ- und Kunst-Campus am Hochwasserbassin (Süderstraße 112-114) planungsrechtlich in Bestand und Nutzungsart „Kreativ, Kunst und Kultur mit Versammlungsstätte“ dauerhaft zu sichern. Darüber hinaus sollen die an die Gebäude angrenzenden Grünflächen „im angemessenen Umfang für eine Sondernutzung zu künstlerischen oder kreativen Zwecken ausgewiesen werden“.
Im April 2021 wurde der Park am Hochwasserbassin zudem als Nachrückerprojekt in das Modellvorhaben „Mitte Machen“ aufgenommen (Drs. 22-1813). Im Rahmen des Modellvorhabens wurde 2022 ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerisch-städtebaulichem Ideenteil durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte / Fachämter Management des öffentlichen Raums (MR) und Stadt- und Landschaftsplanung sowie der Behörde fürUmwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ausgelobt. In der Jurysitzung am 12.01.2023 wurde der Entwurf der Arbeitsgemeinschaft aus dem Berliner Büro atelier le balto Landschaftsarchitekten sowie C/O Zukunft - Stadtplanung und Stadtentwicklung aus Hamburg mit dem 1. Platz prämiert.
Seit der Einleitung des Planverfahrens im Jahr 2005 haben sich somit die inhaltlichen Ziele und Rahmenbedingungen wesentlich verändert. Hinzu kommt der seinerzeit aufgrund von neuen Entwicklungsüberlegungen getroffene mehrjährige Planungsstopp. Mit dem Wettbewerbsergebnis wurden in der Folge wesentliche Entwicklungsziele für das Gebiet neu ausgearbeitet und anschließend für zentrale Teilbereiche im Rahmen der Erstellung des Funktionsplan-Entwurfes überarbeitet. Um nun den Abschnitt des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges langfristig mit bestehenden und neu geplanten Nutzungen abzusichern, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Hammerbrook 9 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung erforderlich.
Der Bebauungsplan soll als Vorhaben der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung durchgeführt werden. Zur finalen Entscheidung hinsichtlich der Verfahrensart wird aktuell eine überschlägige Prüfung des Einzelfalls gemäß Anlage 2 BauGB im Fachamt durchgeführt.
4. Planungskonzept / Beschreibung des Vorhabens (Funktionsplanung) (s. Anlage 2 und 3)
Der Funktionsplan-Entwurf ist in einen Realisierungsteil (s. Anlage 2) und einen Ideenteil (s. Anlage 3) gegliedert. Der Realisierungsteil beinhaltet alle konkret absehbaren Planungen und Umsetzungsschritte. In Ergänzung des bereits modernisierten Oskar-Keßlau-Sportplatzes am Anckelmannsplatz soll das dort bestehende Umkleidegebäude durch ein neues Multifunktionsgebäude ersetzt werden. Neben den Umkleideräumen sind auch Lager-, Sportfunktions- sowie Diensträume für Platzwarte vorgesehen. Garagen am Multifunktionsgebäude dienen als Materiallager sowie als Lager für den bestehenden SUP-Verleih. Zwischen Multifunktionsgebäude undbestehendem Gebäude der HWSG sind die erforderlichen Stellplätze einschließlich einem Teil der Fahrradstellplätze angeordnet. Durch die Neuordnung der bestehenden Nutzungen weiter östlich wird eine Aufweitung des Grünzuges ermöglicht und ein neuer Parkeingang geschaffen. Entlang der grünen Wegeverbindung sind unterschiedliche Nutzungsangebote für Bewegung und Erholung geplant. Als wichtiger Lückenschluss der Fuß- und Radwegeverbindung im Alster-Bille-Elbe-Grünzug läuft derzeit das Wettbewerbsverfahren zur Realisierung der Bille-Brücke. Zum Mittelkanal und Südkanal hin werden Wasserzugänge geschaffen, der Drei-Röhrenbunker an der Süderstraße wird freigelegt und mit einer Rampe zugänglich gemacht. Die Wegeführung verläuft von der Süderstraße über den Kreativ-Campus bis zum Bullerdeich durch unterschiedlich gestaltete und genutzte Grünflächen. Das Gelbklinkergebäude Bullerdeich 8 im Eingangsbereich der bereits durch das Kulturprojekt PARKS genutzten Fläche des ehemaligen Recyclinghofes soll abgebrochen werden, um dem Park mehr Raum durch zusätzliche Entsiegelung zu schaffen. Die bestehende Mehrzweckhalle wird stattdessen durch einen Kopfbau ergänzt. Weiterhin soll das PARKS-Areal um eine barrierefreie öffentliche Steganlage im Hochwasserbassin ergänzt werden.
Da der Park von drei öffentlichen Straßen gequert wird, wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die in die aktuelle Planung eingeflossen ist. Als erste Maßnahme im öffentlichen Straßenraum ist ein Fußgängerüberweg über die Wendenstraße und den Bullerdeich sowie eine Lichtsignalanlage zur Querung der Süderstraße geplant.
Die denkmalgerechte Sanierung, Modernisierung und in Teilen bauliche Ergänzung des 1898 bis 1901 errichteten ehem. Kraftwerks Bille östlich des ehem. Recyclinghofs ist zwar nicht Teil der Funktionsplanung, soll jedoch mit dem Bebauungsplan Hammerbrook 9 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung neues Planungsrecht erhalten. Inzwischen sind die Baugenehmigungen für alle Einzelgebäude und Freianlagen erteilt. Zielsetzung ist es, dass das weitestgehend brachliegende Grundstück zu neuem Leben erweckt wird und sich städtebaulich und funktional zu einem wichtigen und attraktiven Ort im Stadtraum entwickelt. Neben den bestehenden Kunstateliergemeinschaften, die nach der Sanierung wieder Ateliers im Objekt beziehen werden, sollen weitere kreative Berufsgruppen sowie klassische Büro- und Gewerbemieter angesprochen werden.
Nach intensiven Gesprächen zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, der Bauprüfung und dem Eigentümer wurde die beabsichtigte Teilnutzung als psychosomatische Fachklinik seitens des Bauherren aufgegeben. Aufgrund der Schutzwürdigkeit dieser Nutzung im gewerblich industriell-geprägten Umfeld konnte die Grobabstimmung seinerzeit noch nicht abgeschlossen werden. Mit demaktuellen Sachstand ist dieser Zielkonflikt gelöst und das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung konnte nunmehr die Grobabstimmung des Bebauungsplanentwurfs abschließen und das Planverfahren fortführen.
Die Hamburger Energiewerke (HEnW) planen eine neue Wärmeleitungstrasse, die vom Wärmeumformwerk Spaldingstraße durch die Nordkanalstraße, über den Anckelmannsplatz am Berliner Bogen und weiter durch das Plangebiet führen soll. Diese Trasse soll die Wärmeversorgung in den Bereichen Bullerdeich, Brackdamm und Salzmannstraße sicherstellen und darüber hinaus auch Gebiete östlich des Kraftwerks Bille versorgen. Die neue Trasse verläuft im Plangebiet vom Anckelmannsplatz bis zum aktuellen Standort der Stadtreinigung (Flurstück 1040), der östlich der Bahntrasse liegt und nicht mehr im Plangebiet ist.
Auch die Deutsche Bahn verfolgt aktuelle Planungen im Bereich des Plangebietes. Im Zuge des Deutschlandtakts ist eine Gleiserweiterung um ein weiteres Gleis mit Stützmauer und Lärmschutzwand auf der durch das Projektgebiet verlaufenden Strecke Hamburg-Berlin geplant. Hierfür wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Die Genehmigungsplanung soll laut DB InfraGo AG im Zeitraum 2026-2027 erfolgen und die Baumaßnahme im Zeitraum 2030-2033 umgesetzt werden. Dringenderer Handlungsbedarf besteht aktuell bei der sukzessiven Erneuerung von vier bzw. fünf Eisenbahnbrücken innerhalb des Plangebietes, die im Zeitraum bis 2030 erfolgen sollen.
Im Ideenteil (s. Funktionsplan-Entwurf Anlage 3) sind potentielle verkehrliche Weiterentwicklungen insbesondere der Straßenräume auf Basis der Verkehrsuntersuchung (keine Erschließungsplanung) aus dem Jahr 2023 dargestellt. Für eine Erschließungsplanung bedarf es gleichwohl weiterer Untersuchungen und Abstimmungen mit den betroffenen Fachdienststellen. Dies betrifft auch Überlegungen zu einer möglichen Umgestaltung der Straßenräume. Neben der verkehrlichen Neugestaltung ist auch ein möglicher Neubau des Betriebssportzentrums an der Wendenstraße als zweigeschossige Multifunktionssporthalle mit weiteren Nutzungen wie Verwaltung und Gastronomie angedacht. Ebenfalls Gegenstand weiterer Abstimmungen ist ein Neubau als Raum für Kunst und Begegnung, die „Orangerie“ auf dem südlichen Teil des ehem. Recyclinghofes.
5. Planinhalte des Bebauungsplan-Entwurfs Hammerbrook 9 (s. Anlage 4)
Zur Sicherung und Steuerung der denkmalgerechten Sanierung des Kraftwerks Bille östlich des Bahndamms sind baukörperbezogene Baugrenzen und differenzierte Festsetzungen zur Zahl der zulässigen Vollgeschosse sowie der maximal zulässigen Gebäude- oder Firsthöhen entsprechend des aktuellen Entwurfs festgesetzt. Als Art der baulichen Nutzung wird für das Baufeld ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Südlich des Kraftwerks Bille wird das Gebäude der Stromnetz Hamburg GmbH mit einer Versorgungsfläche (Umspannwerk) festgesetzt.
Die Straßenflächen werden im Plangebiet als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Die oberirdischen Bahnanlagen, die Wasserflächen und der Denkmalschutz (Einzelanlage und Ensemble) sind im Bebauungsplan-Entwurf nachrichtlich übernommen. Die aktuell projektierte Gleiserweiterung der DB und die Bille Brücke sind jeweils mit einer unverbindlichen Vormerkung gekennzeichnet.
Das geschützte Linienbiotop im Uferbereich zwischen der Süderstraße und dem Bullerdeich wird mit einer Umgrenzung zum Schutz, zur Pflege und zu Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.
Baustufenplan Hamm-Marsch vom 14. Januar 1955: Die Flächen vom Anckelmannsplatz bis zur Süderstraße sind als „Außengebiet“ festgesetzt. Die großflächigen Außengebietsausweisungen in Baustufenplänen hat die Rechtsprechung im Jahr 2000 für unwirksam erklärt. Vorhaben in den betroffenen Gebieten sind damit nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Die Flächen des Kunst-Campus, des ehemaligen Recyclinghofes und des Kraftwerks Bille südlich der Süderstraße sind als Industriegebiet festgesetzt.
Durchführungsplan D83 vom 16.Juni.1953: Ein Teilbereich des Plangebietes im Norden, östlich Heidenkampsweg (Flurstücke 2245, 2219, 2244, 2246, 2247) ist als „Grünfläche“ festgesetzt.
7. Darstellungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
Der Flächennutzungsplan (FNP) für die Freie und Hansestadt Hamburg stellt das Plangebiet überwiegend als Grünfläche dar. Eine Teilfläche am nordwestlichen Ende ist als Gemischte Baufläche und die Flächen des Kraftwerks Bille im südöstlichen Bereich sind als Gewerbliche Baufläche dargestellt. Weiterhin befinden sich im Plangebiet Wasserflächen sowie die als Schnellbahn/Fernbahn dargestellte östlich verlaufende Bahntrasse.
Das Landschaftsprogramm (LaPro) für die Freie und Hansestadt Hamburg stellt für den überwiegenden Teil des Plangebiets den Milieutyp „Parkanlage“ dar. Der Bereich des Bürogebäudes Berliner Bogen im nordwestlichen Plangebiet sowie die Flächen des Kraftwerks Bille sind als „Verdichteter Stadtraum“ dargestellt. Als Milieuübergreifende Funktion ist das gesamte Plangebiet als „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“ dargestellt. Der Großteil des Plangebietes soll der Funktion der „Entwicklung des Landschaftsbildes“ dienen. Entlang des Bille-Ufers verläuft eine Landschaftsachse in west-östlicher Richtung. Der südliche Rand des Kraftwerk-Bille-Areals ist als eingeschränkt nutzbare Grünanlage dargestellt. Zudem wird das Plangebiet durch mehrere Grüne Wegeverbindungen gekreuzt. Die Fachkarte Arten- und Biotopschutz (AuBS) stellt ebenfalls für den überwiegenden Teil des Plangebiets den Biotopentwicklungsraum „Parkanlage“ und ansonsten „Städtisch verdichtete Bereiche“ dar. Das Hochwasserbassin ist als „flächiger Biotopverbund“ dargestellt.
Die Planung entspricht den übergeordneten Zielen des FNP und dem LaPro inklusive der Fachkarte AuBS.
8. Ablauf des Bebauungsplanverfahrens
09. November 2005 – Zustimmung zur Einleitung des
Planverfahrens im Stadtplanungsausschuss
12. Dezember 2005 – Grobabstimmung des B-Plan-Entwurfs
31. Januar 2006 – Aufstellungsbeschluss
15. Mai 2006 – Nachgespräch zur Grobabstimmung
24. September 2009 – Preisgericht freiraumplanerischer Ideenwettbewerb „Grünzug am
Hochwasserbassin“
2014 – Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches um die Fläche des ehem. Kraftwerks Bille
2019 – BV-Beschluss zur dauerhaften Sicherung des „Kreativ- und
Kunst-Campus am Hochwasserbassin“ Süderstraße 112-114
April 2021 – Aufnahme in das Modellvorhaben ‚Mitte Machen‘
12. Januar 2023 – Preisgericht freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit
freiraumplanerisch-städtebaulichem Ideenteil
ab 2023 – Grundlegende Überarbeitung Funktionsplan-Entwurf
13. Mai 2024 – Erneute Grobabstimmung mit der überarbeiteten Planung als
zukünftige Grundlage. Die Grobabstimmung konnte aufgrund des Zielkonflikts mit dem Nutzungsbaustein psychosomatische Fachklinik zunächst nicht abgeschlossen werden.
12.12.2024 – Abschluss Grobabstimmung
Die weitere vorläufige Zeitplanung:
1. Quartal 2026 – Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion
2./3. Quartal 2026 – Verschickung an die Träger öffentlicher Belange
4. Quartal 2026 – Arbeitskreis I
4. Quartal 2026 – Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Durchführung der
Öffentlichkeitsbeteiligung
4. Quartal 2026 – Öffentlichkeitsbeteiligung des B-Plan-Entwurfs
1. Quartal 2027 – Arbeitskreis II
1. Quartal 2027 – Stadtplanungsausschuss: Empfehlung zum Beschluss der
Vorweggenehmigungsreife
1. Quartal 2027 – Bezirksversammlung: Beschluss Vorweggenehmigungsreife
Auf Basis der Drucksache und des aktuellen Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird der Stadtplanungsausschuss Nord um Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplan-Entwurfs Hammerbrook 9 „Park am Hochwasserbassin“ gebeten.
Die ÖPD soll im 1. Quartal 2026 durchgeführt werden.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird den konkreten Termin zeitnah mit dem Stadtplanungsausschuss Nord abstimmen.
gez. Michael Mathe
Anlagen:
1. Lageplan – Bestandsnutzungen ohne Maßstab
2. Funktionsplan-Entwurf Realisierungsteil (Stand 01.09.2025) Maßstab 1/1000
3. Funktionsplan-Entwurf Ideenteil (Stand 01.09.2025) Maßstab 1/1000
4. Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 9 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (Stand:28.10.2025) Maßstab 1/2000
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.