Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 20 "Stadteingang Elbbrücken" - Zustimmung zur Erweiterung des Plangebiets -
Letzte Beratung: 05.11.2025 Stadtplanungsausschuss Nord Ö 3
Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 20 „Stadteingang Elbbrücken“ verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Neuordnung mit dem Rückbau der umfangreichen Verkehrsflächen („Autobahn-Ohren“) zu schaffen. Im Rahmen dieses Planverfahrens soll auch die Umsetzung des südlichen Teilstücks des Alster-Bille-Elbe-Grünzuges zwischen den Güterbahntrassen im Norden und der Elbe vorbereitet werden.
Die Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens erfolgte bereits am 19. Dezember 2022aus terminlichen Gründen im Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte unter Anwesenheit der Mitglieder desseinerzeit zuständigen Ausschusses Elbbrücken (Drucksache-Nr. 22-3453). Aufgrund der stadträumlichen Lage und der spezifischen Rahmenbedingungnen wie auch übergeordneten Leitungsführungen (insbesondere wichtige Siel-, Trinkwasser- und Stromleitungen) und der bestehenden Verkehrsinfrastruktur war seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ursprünglich beabsichtigt, den für die Umgestaltung vorgesehenen Bereich des Stadteingangs in zwei Teilbereiche mit jeweils eigenständigen Bebauungsplanverfahrenaufzuteilen. Die im Rahmen der Funktionsplanung dann festgestellten erheblichen Eingriffserfordernisse auf die Leitungsführungen haben sich im weiteren Prozess als sehr kostenintensiv erwiesen, zumal sich die Leitungsträger auch aus technischen Gründen gegen die ursprünglich vorgesehene Überbauung einzelner Leitungen ausgesprochen haben. Vor diesem Hintergrund hat die BBEG in enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), den Leitungsträgern und weiteren betroffenen Dienststellen der FHH in 2024/25 den Funktionsplan-Entwurf überarbeitet. Der aktuelle Funktionsplan-Entwurf hat nun einen weitgehenden Erhalt wichtiger unterirdischer Leitungsführungen zum Inhalt. Somit konnte das Fachamt Stadt-und Landschaftsplanung in die Lage versetzt werden, die Gesamtplanung östlich und westlich der Billhorner Brückenstraße mit nunmehr einem Bebauungsplanverfahren (s. Anlagen) fortzuführen. Die Plangebietserweiterung erfolgt nicht nur im Westen mit ca. 11,8 ha, sondern auch in einem kleinen Teilbereich im Norden undNordosten mit ca. 1 ha(siehe Pkt. 5 bzw. Anlage 1).
Nachstehend zusammenfassend die Gründe für ein zusammenhängendes Plangebiet im Bereich des Stadteingangs Elbbrücken:
1. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Rothenburgsort (Ortsteile 132, 133) und wird im Wesentlichen von der S-Bahn-Trasse im Westen, den Güterbahntrassen im Nordwesten und Norden, dem Billhorner Mühlenweg im Osten und dem Oberhafenkanal im Süden abgegrenzt. Es umfasst eine Fläche von nunmehr ca. 28,3 hastatt bislang 15,5 ha (s. Anlage 1).
Die Abgrenzung ergibt sich wie folgt:
Über die Flurstücke 2903 (Oberhafenkanal) und 3168 (Billhafen) entlang der Brücke mit S-Bahn-Trasse – Westgrenze des Flurstücks 3101, über die Flurstücke 3140 und 3114, West- und Nordgrenze des Flurstücks 3007, Nordgrenze des Flurstücks 3006, über das Flurstück 3115 (Brandshofer Deich), Nordgrenze des Flurstücks 2284, über das Flurstück 2811 (Billhorner Röhrendamm), über das Flurstück 2806 (Bahndamm), Südostgrenze des Flurstücks 2806, über das Flurstück 3317 (Billhorner Brückenstraße), über das Flurstück 3126 (Bahntrassen), Billhorner Mühlenweg, Ostgrenze des Flurstücks 2361, über die Flurstücke 2764 und 2757 (Alexandra-Stieg), 2762 (Haken), 2908 und 2903 (Oberhafenkanal) – Südwestgrenze des Flurstücks 2908 (Oberhafenkanal) der Gemarkung Billwerder Ausschlag.
2. Bestand und gegenwärtige Nutzungen
Der Bestand und die gegenwärtigen Nutzungen sind bereits in der Drucksache 22-3453 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ausführlich erläutert. Im Folgenden werden nur die Bestandssituation des westlichen Erweiterungsbereichs bzw. neue Sachverhalte beschrieben:
Westlich des vorgenannten Ensembles befindet sich ein weiterer dominanter Gewerbebau (u.a. Wollgeschäft) mit anschließender, großer Parkplatzfläche. Nördlich des Brandshofer Deichs bestehen weitere Gewerbebauten der Nachkriegszeit mit u.a. autoaffinen Nutzungen. Am Brandshofer Deich 33 bestehen darüber hinaus zwei mietbare Unterkünfte (Loftwohnungen) für bis zu 18 Gästen.
Südlich Reginenstraße befindet sich ein Regenrückhaltebecken. Die zukünftige Überbauung dieser Rückhaltemöglichkeit wäre auf der Grundlage eines wasserwirtschaftlichen Konzepts möglichst im Plangebiet selbst zu kompensieren. Westlich davon, in einer alten Lagerhalle in der Reginenstraße 18, residierte von 2015 bis 2024 das PEM-Theater. Heute befindet sich hier ein Gewerbebetrieb für Gastronomiebedarf. Südlich des Billwerder Neuen Deichs befindet sich eine etwa 1993/94 errichtete Blockrandbebauung. Sie besteht aus einem größeren Hotelkomplex („Holiday Inn“) mit 19-geschossigem Turm an der Wasserkante, einem weiteren nicht mehr in Betrieb befindlichen Hotel an der Nordspitze („Bridge Inn Hotel) sowie einer Appartement- und Wohnanlage (u.a. „Elb-Residence“) im rückwärtigen, östlichen Bereich. Beide Hotels mit ca. 250 bzw. 100 Betten wurden zwischenzeitlich von Fördern + Wohnen als Unterkunft für Geflüchtete angemietet.
Südlich des Alexandrastiegs, außerhalb des Plangebiets, ist eine neue Fußgänger- und Radfahrer-Brücke zwischen Elbbrücken und Entenwerder Elbpark im Bau. Dadurch ergibt sich für BewohnerInnen im Umkreis die Möglichkeit einer zukünftig fußläufigen Anbindung an die Schnellbahnhaltestellen Elbbrücken.
3. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Das Bebauungsplangebiet als Teil des Stadteingangs Elbbrücken liegt westlich und östlich der Billhorner Brückenstraße. Die Brücke über die Norderelbe bildet hier das südöstliche Tor zur inneren Stadt Hamburgs. Die angrenzenden Stadtteile sind jedoch durch die massive Verkehrsinfrastruktur fragmentiert und waren hierdurch in den letzten Jahrzehnten insbesondere in ihrer städtebaulichen Weiterentwicklung gehemmt. Dieser Raum wird heute eher als Durchgangsraum ohne Aufenthaltsqualitäten wahrgenommen. Um der möglichen städtebaulichen Entwicklung einen entscheidenden Impuls zu verleihen, haben das Bezirksamt Hamburg-Mitte/ Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, die BSW und die BBEG in 2019 gemeinsam ein städtebaulich-freiraumplanerisches Testplanungsverfahren durchgeführt. Ziel des Verfahrens war es, das Potenzial des Stadteingangs, das auch weitere Bereiche von der nördlichen Veddel im Süden bis zur Amsinckstraße und dem Hochwasserbassin im Norden umfasst, städtebaulich markant herauszuarbeiten, auch unter Aufnahme der Entwicklungsdynamik der angrenzenden HafenCity mit der auf der Südseite des Oberhafenkanals benachbarten Baustelle des Elbtowers. Anschließend wurde im zweiten Halbjahr 2020 im Auftrag der BSW und in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte/ Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der BBEG unter Einbeziehung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit, die übergeordnete Rahmenplanung für den ‚Stadteingang Elbbrücken‘ erarbeitet. Basierend auf den Beiträgen der drei Finalisten unter den teilnehmenden Entwurfsteams entstand dabei ein Leitkonzept, das für alle nachfolgenden Planungen (Rahmenplan Stadteingang Elbbrücken, Funktionspläne, Wettbewerbe, aber auch Bebauungsplanverfahren) als Grundlage dienen soll.
Innerhalb des Betrachtungsraums der Rahmenplanung sind drei Teilbereiche identifiziert worden, die parallel in separaten Funktionsplan-Verfahren einer vertiefenden Betrachtung unterzogen wurden. Ein erster Funktionsplan-Entwurf von 2021 und der darauf aufbauende, erste Bebauungsplan-Entwurf sind aus der Rahmenplanung (Teilraum l „Billhorner Brückenstraße“) entwickelt und im weiteren Verlauf nochmals überarbeitet worden (s.o.).
Die Planung fügt sich ein in das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm mit letzter Fortschreibung 2024. Eine exakte Zahl an Wohneinheiten kann mit der überarbeiteten Funktionsplanung noch nicht angegeben werden. Ziel ist die Realisierung von bis zu 500 Wohneinheiten.
Der Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 20 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird als „klassischer“ Angebots-Bebauungsplan im Regelverfahren durchgeführt und stellt eine Generationenaufgabe mit seinem Realisierungszeitraum von mindestens 20 Jahren dar. Vorlaufend sind über einen längeren Zeitraum hinweg komplexere Umbaumaßnahmen im Bereich der Leitungsinfrastruktur zu leisten, um heutige Straßenflächen als neue Baugebiete festsetzen und die nur noch in Teilbereichen betroffenen Leitungen in neu definierten Straßenflächen verlegen zu können.
4. Planungskonzept / Beschreibung des Vorhabens (s. Anlage 4)
Mit der Entwicklung des Stadteingangs Elbbrücken sollen neue Stadtqualitäten mit attraktiven, öffentlich zugänglichen Wasserlagen und Freiräume geschaffen werden. Im Stadtraum sollen gemischt genutzte gewerbliche Strukturen und in dafür geeigneten Lagen auch neues Wohnen entstehen.
Im Zusammenspiel mit den weiteren städtebaulichen Entwicklungen in den angrenzenden Stadträumen soll hier eine eindeutige Raumwirkung geschaffen werden. Wichtig ist dazu eine räumliche Fassung des Stadteingangs in einer dem Ort und dem großzügigen Straßenquerschnitt der Billhorner Brückenstraße angemessenen Proportion.Dabei sollen übergeordnete freiraumbezogene und Orientierung schaffende Sichtbezüge geschaffen werden.
Ausgangspunkt für diese Entwicklung ist der Rückbau des raumgreifenden, autobahnähnlichen Verkehrsknotens mit seinen überdimensionierten „Ohren“ für Zu- und Abfahrten zwischen Billhorner Brückenstraße und Billhorner Röhrendamm. Durch diese verkehrlichen Neustrukturierungen werden Flächen gewonnen, die städtebaulich entwickelt werden können. Wesentliches Element der Verkehrsplanung ist nun ein Kreisverkehr östlich der Billhorner Brückenstraße, der sehr effizient den Verkehr in unterschiedliche Richtungen verteilen und vor allem die neue Hardenstraße gut anschließen soll.
Dies ermöglicht es, das historisch gewachsene Rothenburgsort - unter Wahrung seiner Identität in seinem äußerst westlichen Teil - attraktiver, urbaner und lebenswerter zu gestalten. Der westliche Eingangsbereich soll nicht nur mit seiner Umgebung besser vernetzt, sondern auch stärker mischgenutzt entwickelt werden. Es soll ein breites Angebot an neuen Arbeitsplätzen geschaffen und gleichzeitig in dafür geeigneten Bereichen das Wohnen gestärkt werden. Westlich der Billhorner Brückenstraße können allerdings wegen der erheblichen Lärmimmissionen voraussichtlich nur gewerbliche Nutzungen neu vorgesehen werden.
5. Planinhalte des Bebauungsplan-Entwurfs Rothenburgsort 20 (s. Anlage 5)
Die Planung greift nunmehr die veränderte Funktionsplanung unter weitgehender Berücksichtigung der bestehenden Leitungsverläufe und des Trogbauwerks Billhorner Röhrendamm auf. Im Ergebnis kommt es in Vergleich zum bisher bekannten Funktionsplan- und Bebauungsplan-Entwurf an mehreren Stellen zu Änderungen im Städtebau.
Für Teilbereiche sind weitere Untersuchungen erforderlich: So hatte das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zunächst zwei Varianten für den Bereich des (ehem.) „Mercedes-Hochhauses“ im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehen. In Variante I wurde auf Basis des Rahmenplans „Stadteingang Elbbrücken“ eine Aufstockung des Bestands um weitere vier Geschosse auf insgesamt zwölf Geschosse vorgesehen. Variante II setzte das „Mercedes-Hochhaus“ in der Geschossigkeit bestandskonform fest. Die letztgenannte Variante ist derzeit auch Teil des erweiterten Bebauungsplan-Entwurfs.
Weitere Untersuchungen betreffen auch den nordöstlichen Baublock südlich des „Pocket-Parks“ mit künftigem Durchstich im Verlauf des Alster-Bille-Elbe-Grünzugs. Hier wird aktuell geprüft, ob und wie eine Schließung des heute offenen Blocks nach Norden erfolgen kann, um den Lärmschutz zu verbessern und somit auch weitere Wohnungen zu ermöglichen. Der aktuell vorliegende B-Plan-Entwurf enthält eine ggf. umsetzbare Möglichkeit zur Blockschließung, die weniger Fläche des Parks in Anspruch nähme, als der Funktionsplan mit hier älterem Stand noch aufzeigt. Zu diesem Zweck wird der „Pocket-Park“ etwa zur Hälfte neu in den räumlichen Geltungsbereich das Plangebiets einbezogen. Der Park ist zwar Teil des am 27. März 2025 festgestellten Bebauungsplans Rothenburgsort 16 (HmbGVBl. Nr. 15, S. 309) des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Die erneute Überplanung dieses Bebauungsplans auf einer Fläche von rd. 4.200 m² wird jedoch als unkritisch angesehen, da hiervon lediglich städtische Flächen betroffen sind.
In diesem nordöstlichen Bereich wird auch eine Erweiterung des Plangebiets bis zur Mitte der dortigen Güterbahntrassen vorgesehen, um hier den zukünftigen Durchstich im Verlauf des Alster-Bille-Elbe-Grünzugs mit darstellen zu können. Der Durchstich wird als unverbindliche Vormerkung auf Bahnflächen (jeweils hälftig in den Plangebieten Rothenburgsort 20 und Rothenburgsort 17 nördlich angrenzend) im B-Plan-Entwurf aufgenommen.
Der Funktionsplan-Entwurf sieht entlang der durch Immissionen stark belasteten Hauptverkehrsstraßen und Bahngleise kein Wohnen vor. Das Wohnen ist verstärkt in den vom Lärm geschützteren Bereichen des Plangebiets, vornehmlich östlich der Billhorner Brückenstraße, vorgesehen. Diese Nutzungsaufteilung bildet sich entsprechend im aktuellen Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ab. Für das Baufeld 03a (siehe Anlage 4) wird ein Kerngebiet (MK) als Art der baulichen Nutzung festgesetzt. Das östlich benachbarte Baufeld 03b wird als urbanes Gebiet (MU) festgesetzt. Hier hat sich im Vergleich zum bisherigen Funktionsplan-Entwurf der seinerzeitige Lärmriegel zu einer Kammbebauung weiterentwickelt.
Die Zulässigkeit von Wohnnutzungen ist hier im weiteren Verfahren zu prüfen.
Als Kerngebiet ohne Wohnnutzung wird auch das bestehende, sog. „Mercedes“-Hochhaus inmitten der hochbelasteten Billhorner Brückenstraße festgesetzt. Dort, wo das Wohnen verfolgt wird, werden urbane Gebiete festgesetzt. Hier sollen bestehende oder neue gewerbliche Nutzungen verträglich integriert werden. Die bestehenden Wohngebiete an der Marckmannstraße und Hardenstraße werden als allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt.
Hierzu gehört auch der nach Norden offene Wohnblock südlich der bestehenden Parkanlage, der aus Gründen des Lärmschutzes zu schließen ist, um einen ruhigen Innenbereich zu schaffen.Die geringfügige Inanspruchnahme des „Pocket-Parks“ zur Blockschließung soll durch die Festsetzung einer weiteren Parkanlage auf der Westseite des Blocks, die auch dem Kinderspiel dienen soll, kompensiert werden. Für die nördliche Blockschließung (Baufeld 05) wird ein urbanes Gebiet (MU) mit einem entsprechenden Nutzungsmix festgesetzt.
Die zwischenzeitliche Änderung des Verlaufs des Durchstichs (geradlinig statt diagonal, siehe hierzu auch Befassung im Stadtplanungsausschuss Nord am 23.04.2025) hat zur Konsequenz, dass der südliche Tunnelmund weiter westlich liegt als ursprünglich vorgesehen. Damit bietet sich die Chance, die o.g. Blockschließung so vorzunehmen,dass der neue Grünzugverlauf städtebaulich unterstützt werden kann. In der vom Bahnlärm weiterhin besonders stark beeinflussten Zone der Parkanlage („Pocket-Park“) könnten weiterhin Spiel- und Bewegungsflächen für größere Kinder und Jugendliche (Bolzen, Basketball etc.) angeordnet werden und im neuen, intimeren Platzbereich zwischen Marckmannstraße und aufzuhebender Billhorner Kanalstraße neue attraktive Spielflächen für kleinere Kinder.Im Rahmen der Planung ist ein Umgang mit der Lärmkulisse zu finden, um einen attraktiven, ruhigen Platzraum im Bereich der neuen Parkanlage zu unterstützen. Die Festsetzung als Grünanlage ist auch als Kompensation im Rahmen des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün und des allgemeinen Defizits an öffentlichen Spielplätzen im Quartier nötig. Nur in den Randbereichen dieses neuen, grünen „Angers“ sollen Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden (soweit für die Erschließung angrenzender Grundstücke zwingend erforderlich).
Die vorbenannten Grünflächen sollen auch im Rahmen eines Wettbewerbs zur Gestaltung des Alster-Bille-Elbe-Grünzugs im Bereich Rothenburgsort zwischen dem Durchstich im Norden und Billwerder Neuer Deich im Süden qualifiziert werden. Die Bearbeitung der hier bis zum Alexandra-Stieg anschließenden Grünfläche war bereits Teil des Wettbewerbs zum neuen Stadtteilzentrum Rothenburgsort.
Die neuen, geschlossenen Baublöcke im östlichen Bereich sollen gemäß der bisherigen Funktionsplanung mit sechs Geschossen und ruhigen Innenhöfen entwickelt werden. Für den als urbanes Gebiet festgesetzten Baublock mit dem bestehenden Weingroßhandelan der Hardenstraße ist im weiteren Verfahren ggf. zu prüfen, ob hinsichtlich der bestehenden gewerblichen Nutzungen eine planungsrechtliche Anpassung bzw. Differenzierung erforderlich wird.
Östlich der Billhorner Brückenstraße werden städtebaulich insgesamt drei Sonderbaukörper verfolgt:
Aufgrund der neu vorgesehenen Verkehrsführung entsteht südlich des nach wie vor frei stehenden, denkmalgeschützten Zombeck-Bunkers ein Baufeld, das einen sechsgeschossigen Baukörper z.B. mit innen liegendem Lichthof aufnehmen könnte.
Zwischen dem vorgesehenen, urban geprägten Platz (Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung) und dem Billhorner Röhrendamm wird ein neungeschossiger Baukörper als städtebaulich markanter Solitär festgesetzt.
Auf einer neuen Baufläche zwischen Hardenstraße und Billhorner Brückenstraße wird ein sechsgeschossiger Baukörper als Kerngebiet (ohne Wohnnutzung) festgesetzt, der zum Lärmschutz der östlich angrenzenden Wohngebäude beitragen kann.
Die erforderlichen Stellplätze sollen weitestgehend in Tiefgaragen untergebracht werden. Hierzu muss der Funktionsplan-Entwurf im weiteren Verfahren noch genauere Aussagen treffen.
Im westlichen Plangebiet werden im Bereich der heutigen Autobahn-„Ohren“ bzw. südlich davon drei neue, bis zu sechsgeschossige Baublöcke als Kerngebiet mit Ausschluss von Wohnen vorgesehen.
Der bestehende gewerblich geprägte Bereich nördlich des Brandshofer Deichs soll als Gewerbegebiet gesichert werden. Hier sind bis zu siebengeschossige Erweiterungs- und Verdichtungsmöglichkeiten vorgesehen. Die Bebauung südlich des Brandshofer Deichs wird im Wesentlichen bestandsgemäß und mit nachrichtlicher Übernahme des Denkmalschutzes für dieses Ensemble festgesetzt. In dessen westlichem Bereich soll jedoch ein Neubau mit bis zu sieben Geschossen als Erweiterungsmöglichkeit vorgesehen werden (Baufeld 32). Der planungsrechtliche Umgang mit der nördlich davon bestehenden Wohnnutzung ist im weiteren Verfahren zu prüfen (u.a. Verschattung). Denkbar wäre hier ggf. Kerngebiet mit Zulässigkeit von Wohnen oder die Feststezung als urbanes Gebiet.
Im äußersten Westen des Plangebiets, im Bereich des oben erwähnten großen Parkplatzes, wird ein bereits gemäß der Rahmenplanung 2021 als städtebaulicher Abschluss der Bebauung an der Wasserkante ein Hochhaus mit 25 Geschossen festgesetzt.
Konkrete Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur überbaubaren Grundstücksfläche in den einzelnen Baugebieten werden im weiteren Planungsprozess erfolgen.
Neben nachrichtlichen Übernahmen des Denkmalschutzes, die im B-Plan-Entwurf gekennzeichnet sind, werden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung auch zwei städtebauliche Erhaltungsbereiche gemäß § 172 Abs. 1 Nummer 1 BauGB für Wohngebäude der Fa. Frank (1929/30) aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen festgesetzt.
Die gemäß bisheriger verkehrstechnischer Untersuchungen bzw. nach Umbau der autobahnähnlichen Zu- und Abfahrten neu zu definierenden Verkehrsflächen werden als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Die bestehenden Straßen werden bestandsgemäß übernommen. Im Kreuzungsbereich des Billhorner Röhrendamms mit dem Billhorner Mühlenweg bzw. an der Schnittstelle mit dem künftigen Alster-Bille-Elbe-Grünzug wird ein weiterer Stadtplatz geschaffen, für den eine Festsetzung als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung vor allem zur Nutzung für zu Fuß Gehende festgesetzt wird. Der Umfang dieser Festsetzung ist im weiteren Verfahren zu prüfen. Gegenstand der Prüfung ist u.a. die Erweiterung der Platzfläche weiter in Richtung Westen und Planung als gestalterische Einheit.
Das soll im Süden bündig an den Bebauungsplan HafenCity 16 (Elbtower) anschließen. Die hier vorhandenen Wasserflächen in der Zuständigkeit der HPA sowie aufgrund hafenbaulicher Tätigkeit festgelegte Ausgleichsmaßnahmen und die gesetzlich geschützten Biotope werden nachrichtlich in den Bebauungsplan-Entwurf übernommen. Im Nordwesten wird eine Bahnböschung zur Arrondierung in das Plangebiet aufgenommen.Im Osten, d.h. im Bereich des Billhorner Mühlenwegs, schließt das Plangebiet exakt an die hier angrenzenden vier Durchführungspläne an, so dass auch die hier bestehenden „Lücken“ planerisch geschlossen werden.
6. Bestehendes Planrecht (s. Anlage 3)
Zum bestehenden Planrecht östlich Billhorner Brückenstraße wird auf die Drs. 22-345 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung verwiesen. Für den Bereich der derzeitigen „Autobahn-Ohren“ im Norden des Plangebiets sind im Teilbebauungsplan 105 (1. Abschnitt) v. 26.11.1957 Straßenflächen bzw. „Neue Straßenflächen“ festgesetzt. In Teilbereichen existiert kein Planrecht, so im Bereich der beiden Baublöcke nördlich Billhorner Röhrendamm, der beiden Gebäude Billhorner Kanalstraße 1 und 3 sowie im Bereich des Billhafens südlich des Brandshofer Deichs (jeweils unbeplanter Innenbereich gemäß § 34 BauGB).
In einem schmalen Streifen nördlich des Brandshofer Deichs setzt der Durchführungsplan D 394-1 v. 22.11.1960 bis zu dreigeschossiges Geschäftsgebiet fest. Die bis zum Bahndamm im Westen verbleibende Restfläche ist Teil des Geschäftsgebiets im Durchführungsplan D 394 v. 19.05.1959, hier jedoch ohne Festsetzung hochbaulicher Anlagen.
Der „Pocket-Park“ im Norden ist zwischenzeitlich Bestandteil des Bebauungsplans Rothenburgsort 16 (i.W. „Parkanlage (FHH)“, hierzu siehe Erläuterungen unter Pkt. 5.
7. Darstellungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
Die Darstellungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm sind bereits in der Drucksache 22-3453 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung ausführlich erläutert.
Im westlichen Erweiterungsbereich werden westlich der Billhorner Brückenstraße Gewerbliche Bauflächen dargestellt, für den Bereich der Landzunge und des östlichen Ufers am Billhafen „Hafen“.
Das Landschaftsprogramm stellt für den Bereich westlich der Billhorner Brückenstraße das Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen“ dar.
Die vorgesehenen Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfs sind nach erster Einschätzung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung aus dem Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm entwickelbar.Die zuständigen Fachbehörden müssen im weiteren Verfahren prüfen, ob und inwieweit hier ggf. Änderungen vorzunehmen sind.
Beschluss:
Auf Basis dieser Drucksacheund des aktuellen Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird der Stadtplanungsausschuss Nord um Zustimmung zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Rothenburgsort 20 mit erweitertem Plangebiet gebeten.
gez. Michael Mathe
Anlagen:
1. B-Plan-Gebiet Rothenburgsort 20 mit Darstellung der Plangebietserweiterungen
2. Luftbild mit Verortung des räumlichen Geltungsbereichs
3. Besteh. Planungsrecht (insbesond. B-Plan Rothenburgsort 5, Teil-Bebauungsplan TB 105)
4. Funktionsplan-Entwurf, Stand 9/2024 (noch ohne Fortschreibung 2025 im nordöstl. Bereich)
5. Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 20 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung; Stand Oktober 2025
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