Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (freie Träger)
Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.2
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Der Verein Ikm e.V. hat Herrn Faissal Al Asmi als Stellvertretung für Frau Hanifah Soylu vorgeschlagen.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl von Herrn Faissal Al Asmi gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.
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