23-0308

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (freie Träger)

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.2

Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

Der Verein Ikm e.V. hat Herrn Faissal Al Asmi als Stellvertretung für Frau Hanifah Soylu vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl von Herrn Faissal Al Asmi gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
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