22-2268

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss (Antrag der FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.4

Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

 

Die FDP-Fraktion schlägt Herrn Emad Salah Mohamed als stellvertretendes Mitglied vor.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.

 

 

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