22-2268

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss (Antrag der FDP-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.09.2021
Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

 

Die FDP-Fraktion schlägt Herrn Emad Salah Mohamed als stellvertretendes Mitglied vor.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.