22-0763

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.02.2020
Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

Die Fraktion DIE LINKE schlägt als stellvertretendes Mitglied

- Alexander Götz

vor. Herr Götz ist bislang beratendes Mitglied.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.