Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 13.02.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.1
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Die Fraktion DIE LINKE schlägt als stellvertretendes Mitglied
- Alexander Götz
vor. Herr Götz ist bislang beratendes Mitglied.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.