Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Die Fraktion DIE LINKE schlägt als stellvertretendes Mitglied
- Alexander Götz
vor. Herr Götz ist bislang beratendes Mitglied.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.