22-0763

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 13.02.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.1

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

Die Fraktion DIE LINKE schlägt als stellvertretendes Mitglied

- Alexander Götz

vor. Herr Götz ist bislang beratendes Mitglied.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
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