Wahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.
Die Fraktion DIE LINKE schlägt Alexander Götz als beratendes Mitglied vor.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, Alexander Götz als beratendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 3 AG SGB VIII zu wählen.