Wahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 22.10.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.2
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.
Die Fraktion DIE LINKE. meldet Alexander Götz als beratendes Mitglied ab und schlägt folgende Besetzung als beratendes Mitglied vor:
Frau Maureen Schwalke
Die Bezirksversammlung wird gebeten, Frau Schwalke als beratendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 3 AG SGB VIII zu wählen.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.