22-1376

Wahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.10.2020
Sachverhalt

 

Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.

 

Die Fraktion DIE LINKE. meldet Alexander tz als beratendes Mitglied ab und schlägt folgende Besetzung als beratendes Mitglied vor:

 

Frau Maureen Schwalke

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird gebeten, Frau Schwalke als beratendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 3 AG SGB VIII zu wählen.