Wahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der GRÜNE-Fraktion)
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss wählen. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.
Die GRÜNE-Fraktion schlägt Frau Lena Zagst vor.