22-0953

Verlängerung des Quartiersmanagement für die Insel Neuwerk (Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion) (endgültig beschlossen)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 05.05.2020 Hauptausschuss Ö 6.6

Sachverhalt

Im vergangenen Jahr wurde das „Entwicklungskonzept für die Insel Neuwerk“ erarbeitet, Drs. 21-5043, und es wurden ab dem 01. Mai 2019 Mittel für ein Quartiersmanagement bereitgestellt, Drs. 21-5046.

Für das Quartiersmanagement werden unverändert Gelder in Höhe von 3.400 € / Jahr benötigt. Es kommen die bezirklichen Sondermittel in Betracht, da diese jährlich und fest an die Bezirksämter verteilt werden.

Die Bereitstellung der Mittel für das Quartiersmanagement wurde zwar unbegrenzt beschlossen, jedoch sollte zur Beseitigung rechtlicher Unsicherheiten („Diskontinuität“) für die laufende Legislaturperiode eine Beschlussbestätigung erfolgen.

Aufgrund der Tatsache, dass die für den Bereich Finkenwerder (und Neuwerk) bereitgestellten Sondermittel für eine fortlaufende Bezuschussung zu stark dezimiert würden, werden für das Quartiersmanagement Sondermittel für den Gesamtbereich des Bezirks vorgeschlagen. Allerdings besteht in diesem Jahr die Situation, dass dort nicht ausreichend Gelder zur Verfügung stehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Dies vorausgeschickt möge der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung beschließen: 

1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte stellt jährlich und bis zu einem entgegengesetzten Beschluss 3.400,00 € für die Finanzierung des Quartiersmanagements Neuwerk aus den Sondermitteln für den gesamten Bezirksamtsbereich bereit.

2. In diesem Jahr werden die verbleibenden 1.200 € aus den Sondermitteln für den gesamten Bezirksamtsbereich und 2.200 € aus den Sondermitteln des Regionalbereichs Finkenwerder für die Finanzierung des Quartiersmanagements Neuwerk zur Verfügung gestellt.

3. Zukünftig soll die Finanzierung des Quartiersmanagements Neuwerk aus dem Quartiersfonds erfolgen. Das Bezirksamt wird gebeten, die Voraussetzung für die Aufnahme in den Quartiersfonds 2021 vorzubereiten.

4. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, an die zuständige Fachbehörde heranzutreten, ob sie sich an der Finanzierung künftig beteiligt.

 

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