Verlängerung des Quartiersmanagement für die Insel Neuwerk, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG
Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.16
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.05.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0953 einstimmig anstelle der Bezirksversammlung zugestimmt.
Im vergangenen Jahr wurde das „Entwicklungskonzept für die Insel Neuwerk“ erarbeitet, Drs. 21-5043, und es wurden ab dem 01. Mai 2019 Mittel für ein Quartiersmanagement bereitgestellt, Drs. 21-5046.
Für das Quartiersmanagement werden unverändert Gelder in Höhe von 3.400 € / Jahr benötigt. Es kommen die bezirklichen Sondermittel in Betracht, da diese jährlich und fest an die Bezirksämter verteilt werden.
Die Bereitstellung der Mittel für das Quartiersmanagement wurde zwar unbegrenzt beschlossen, jedoch sollte zur Beseitigung rechtlicher Unsicherheiten („Diskontinuität“) für die laufende Legislaturperiode eine Beschlussbestätigung erfolgen.
Aufgrund der Tatsache, dass die für den Bereich Finkenwerder (und Neuwerk) bereitgestellten Sondermittel für eine fortlaufende Bezuschussung zu stark dezimiert würden, werden für das Quartiersmanagement Sondermittel für den Gesamtbereich des Bezirks vorgeschlagen. Allerdings besteht in diesem Jahr die Situation, dass dort nicht ausreichend Gelder zur Verfügung stehen.
Dies vorausgeschickt möge der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung beschließen:
1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte stellt jährlich und bis zu einem entgegengesetzten Beschluss 3.400,00 € für die Finanzierung des Quartiersmanagements Neuwerk aus den Sondermitteln für den gesamten Bezirksamtsbereich bereit.
2. In diesem Jahr werden die verbleibenden 1.200 € aus den Sondermitteln für den gesamten Bezirksamtsbereich und 2.200 € aus den Sondermitteln des Regionalbereichs Finkenwerder für die Finanzierung des Quartiersmanagements Neuwerk zur Verfügung gestellt.
3. Zukünftig soll die Finanzierung des Quartiersmanagements Neuwerk aus dem Quartiersfonds erfolgen. Das Bezirksamt wird gebeten, die Voraussetzung für die Aufnahme in den Quartiersfonds 2021 vorzubereiten.
4. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, an die zuständige Fachbehörde heranzutreten, ob sie sich an der Finanzierung künftig beteiligt.
Die Behörde für Umwelt und Energie erklärt sich in Hinblick auf die Bezuschussung des Quartiersmanagements Neuwerk für nicht zuständig.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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