Kleine Anfrage: Information Förderung Quartiersmanager
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 15. April 2021 den interfraktionellen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke und FDP einstimmig beschlossen, den Einzelhandel in Hamburg-Nord, der durch die zunehmende Verlagerung der Kaufbereitschaft ins Internet und ganz besonders durch die Pandemie in große wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen ist, durch eine Vielzahl von Maßnahmen zu unterstützen. Eine der intensiv diskutierten und schließlich einstimmig beschlossenen Maßnahmen ist die Schaffung eines übergeordneten, professionellen, im Bezirksamt eingerichteten Quartiersmanagements (m/w/d). In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Digitales am 22.06.2021 musste der Ausschuss aus Äußerungen von Seiten der Verwaltung schließen, dass diese Stelle noch nicht besetzt ist.
Daher fragen wir den Bezirksamtsleiter:
Wir bitten um Beantwortung dieser Anfrage bis spätestens 20.8.2021 und mündlichen Vortrag im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitales am 25.8.21.
Antwort der Verwaltung:
Das Bezirksamt hat bislang keine Aktivitäten unternommen, eine neue Dienststelle eines Quartiersmanagements innerhalb des Bezirksamts zu schaffen. Jedoch wurden die Möglichkeiten einer solchen Stelle verwaltungsintern erörtert, zudem wurde der fachliche Rat der Handelskammer eingeholt. Die folgenden Argumente sprechen gegen die Einrichtung einer derartigen neuen Dienststelle:
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Digitales am 22.06.2021 wurde bereits die Idee andiskutiert, dass sich die Interessengemeinschaften zusammenschließen könnten und eine Förderung für ein gemeinsames Quartiersmanagement durch den „Neustartfonds“ beantragen.
Mit Hilfe dieser Fördermittel könnten die IGs einen Dienstleister beauftragen – lediglich ein Eigenanteil von 10% müsste durch die IGs eingebracht werden. Organisatorisch und fachlich wäre eine solche Lösung aus Sicht des Bezirksamts einer Einbindung in die Verwaltung in jedem Falle vorzuziehen.
Hinweis: Die Mittel aus dem Neustartfonds können lt. Förderrichtlinie nicht für Personalkosten innerhalb der Verwaltung verwendet werden. Voraussetzung für ein solches, aus dem „Neustartfonds“ kofinanziertes Förderprojekt wäre ein gemeinsamer Antrag von mindestens drei, besser vier oder fünf IGs.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleitung
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