21-2603

Kleine Anfrage: Information Förderung Quartiersmanager

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 15. April 2021 den interfraktionellen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke und FDP einstimmig beschlossen, den Einzelhandel in Hamburg-Nord, der durch die zunehmende Verlagerung der Kaufbereitschaft ins Internet und ganz besonders durch die Pandemie in große wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen ist, durch eine Vielzahl von Maßnahmen zu unterstützen. Eine der intensiv diskutierten und schließlich einstimmig beschlossenen Maßnahmen ist die Schaffung eines übergeordneten, professionellen, im Bezirksamt eingerichteten Quartiersmanagements (m/w/d). In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Digitales am 22.06.2021 musste der Ausschuss aus Äußerungen von Seiten der Verwaltung schließen, dass diese Stelle noch nicht besetzt ist.

Daher fragen wir den Bezirksamtsleiter:

  1. Welche Aktivitäten das Bezirksamt initiiert hat, einen Quartiersmanager (m/w/d) einzustellen, also:
    1. Die finanzielle Ausgestaltung der Position zu definieren und zu gewährleisten.
    2. Ein Profil zu erstellen und die Einstellungskriterien festzulegen.
    3. Gezielte Rekrutierungsmaßnahmen einzuleiten.
    4. Den Auswahl- und Entscheidungsprozess zu gestalten.
    5. Eine Einstellung herbeizuführen.

Wir bitten um Beantwortung dieser Anfrage bis spätestens 20.8.2021 und mündlichen Vortrag im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitales am 25.8.21.

 

Antwort der Verwaltung:

Das Bezirksamt hat bislang keine Aktivitäten unternommen, eine neue Dienststelle eines Quartiersmanagements innerhalb des Bezirksamts zu schaffen. Jedoch wurden die Möglichkeiten einer solchen Stelle verwaltungsintern erörtert, zudem wurde der fachliche Rat der Handelskammer eingeholt. Die folgenden Argumente sprechen gegen die Einrichtung einer derartigen neuen Dienststelle:

  • Die Anbindung einer solchen Stelle innerhalb des Bezirksamts erscheint der Verwaltung aus fachlicher und rechtlicher Sicht nicht zweckmäßig. Ein Quartiersmanagement agiert üblicherweise als Auftragnehmer für die Gewerbetreibenden bzw. deren Interessengemeinschaft, die als Auftraggeber agiert. Ein privater Dienstleister als Auftragnehmer könnte diese Funktion für die Interessengemeinschaften sehr viel flexibler und unabhängiger ausführen, weil er nicht an die (teilw. starren) Verwaltungsvorschriften gebunden ist. Darüber hinaus besteht für einen privaten Dienstleister nicht die Gefahr von Interessenkonflikten, die für eine Dienstelle innerhalb der Verwaltung gegeben wäre.

 

  • Eine neue Dienststelle innerhalb der Verwaltung müsste sich erst das fachliche Know-How für das Aufgabenspektrum des Quartiersmanagements aufbauen, selbst wenn es gelingen sollte, zügig eine qualifizierte Person einzustellen. Dagegen gibt es zahlreiche private Dienstleister, die bereits das benötigte Wissen und eine jahrelange Erfahrung mit der Tätigkeit des Quartiersmanagements mitbringen. Diese könnten entsprechend zügiger und effizienter die Arbeit aufnehmen.

 

  • Auch die Handelskammer hat deutlich eine Organisation des Quartiersmanagement außerhalb der Verwaltung empfohlen: „Wichtig ist es, dass sich die Quartiersinitiativen ‚ihre‘ Quartiersmanagerin oder ihren Quartiersmanager auf Basis einer Ausschreibung selber auswählen können. Das Quartiersmanagement hätte u.a. die Aufgabe, gemeinsam mit den Gewerbetreibenden das spezifische Profil des Quartiers zu definieren, eine Marketingstrategie zu erarbeiten, und es wäre erster Ansprechpartner für Gewerbetreibende und das Bezirksamt. Eine ‚Anlaufstelle‘ im Bezirksamt, die für alle Quartiere im Bezirk Hamburg-Nord verantwortlich wäre, wäre mit dieser Aufgabe überfordert und könnte auch nicht die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Quartiere bedienen. Von den Erfahrungen dieser Quartiere mit einem professionellen Quartiersmanagement würden indes auch die Quartiere profitieren, die hierüber nicht verfügen.“

 

  • Das Bezirksamt hat keine Ressourcen (Stelle und finanzielle Mittel) für die Schaffung einer derartigen neuen Stelle, weder kurzfristig, noch dauerhaft. Als Jahreswert für eine Personalstelle (E12 o. E13) müssten rund 83.000 Euro Personalkosten angesetzt werden, Sachkosten nicht inbegriffen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Digitales am 22.06.2021 wurde bereits die Idee andiskutiert, dass sich die Interessengemeinschaften zusammenschließen könnten und eine Förderung für ein gemeinsames Quartiersmanagement durch den „Neustartfonds“ beantragen.

 

 

 

 

Mit Hilfe dieser Fördermittel könnten die IGs einen Dienstleister beauftragen – lediglich ein Eigenanteil von 10% müsste durch die IGs eingebracht werden. Organisatorisch und fachlich wäre eine solche Lösung aus Sicht des Bezirksamts einer Einbindung in die Verwaltung in jedem Falle vorzuziehen.

Hinweis: Die Mittel aus dem Neustartfonds können lt. Förderrichtlinie nicht für Personalkosten innerhalb der Verwaltung verwendet werden. Voraussetzung für ein solches, aus dem „Neustartfonds“ kofinanziertes Förderprojekt wäre ein gemeinsamer Antrag von mindestens drei, besser vier oder fünf IGs.

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung