Engpass bei nicht-investiven Sondermitteln vermeiden Handlungsfähigkeit der Bezirkspolitik bewahren
Der Bezirksversammlung Eimsbüttel stehen mit den bezirklichen Sondermitteln Gelder zur Verfügung, um insbesondere Eimsbütteler Vereine, Einrichtungen und Initiativen bei der Umsetzung gemeinnütziger Projekte im Bezirk finanziell zu unterstützen.
Neben der Mittelvergabe an externe Antragsteller wurden in der letzten Zeit durch Beschlüsse der Bezirksversammlung vermehrt umfangreiche Vorhaben unterstützt, deren Umsetzung im Bezirksamt zu verorten ist bzw. vom Bezirksamt koordiniert wird.
Zum Beispiel sind schon seit Mai 2020 Sondermittel in Höhe von 75.000 Euro für eine „qualitative und quantitative Erhebung und Analyse der derzeitigen/künftigen Parkraumbedarfssituation“ geblockt (siehe Drucksache 21-0831). Weitere Sondermittel in Höhe von 150.000 Euro sind für „begleitende Maßnahmen bei der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes“ vorgesehen (siehe Drucksache 21-1626).
Allein diese beiden Vorhaben machen mehr als 40 % des im Jahr 2021 zur Verfügung stehenden Budgets im nicht-investiven Bereich aus.
Laut Verwaltung wurden die mit Drucksache 21-0831 zur Verfügung gestellten Sondermittel in Höhe von 75.000 Euro bislang lediglich in geringem Umfang abgerufen. Ein Großteil der Mittel würde gar nicht bzw. nicht im Haushaltsjahr 2021 benötigt.
Zudem sind die mit Dr 21-1626 geforderten „begleitenden Maßnahmen bei der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes“ bereits zu einem Großteil umgesetzt und es zeichnet sich ab, dass die hierfür benötigten finanziellen Bedarfe deutlich unter den mit Drucksache 21-1626 bewilligten Sondermitteln in Höhe von 150.000 Euro liegen.
Damit auch im letzten Quartal des Jahres 2021 ausreichend nicht-investive Sondermittel für förderungswürdige, gemeinnützige Projekte zur Verfügung stehen, sollte daher unvoreingenommen geprüft werden, inwieweit bereits bewilligte, jedoch noch nicht abgerufene Mittel der beiden erwähnten Vorhaben freigegeben und die Durchführung der künftig noch geplanten Maßnahmen ganz oder teilweise in das Jahr 2022 verlegt werden bzw. mit geringerem Mitteleinsatz erfolgen kann.
Am 10. August wurde im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport die angespannte finanzielle Situation im Bereich der nicht-investiven Sondermittel thematisiert. Um die Handlungsfähigkeit der Bezirksversammlung bei der Vergabe von konsumtiven Sondermitteln im Sinne der antragstellenden Eimsbütteler Vereine und Institutionen möglichst rasch sicherzustellen, ist Dringlichkeit geboten. Die Dringlichkeit ergibt sich insbesondere mit Blick auf die Prüfung einer möglichen Ko-Finanzierung von Projekten über Mittel des Quartierfonds (siehe Punkt 3 des Petitums), da hierfür enge Fristen gesetzt sind.
Sachverhalt:
Der Bezirksversammlung Eimsbüttel stehen mit den bezirklichen Sondermitteln Gelder zur Verfügung, um insbesondere Eimsbütteler Vereine, Einrichtungen und Initiativen bei der Umsetzung gemeinnütziger Projekte im Bezirk finanziell zu unterstützen.
Neben der Mittelvergabe an externe Antragsteller wurden in der letzten Zeit durch Beschlüsse der Bezirksversammlung vermehrt umfangreiche Vorhaben unterstützt, deren Umsetzung im Bezirksamt zu verorten ist bzw. vom Bezirksamt koordiniert wird.
Zum Beispiel sind schon seit Mai 2020 Sondermittel in Höhe von 75.000 Euro für eine „qualitative und quantitative Erhebung und Analyse der derzeitigen/künftigen Parkraumbedarfssituation“ geblockt (siehe Drucksache 21-0831). Weitere Sondermittel in Höhe von 150.000 Euro sind für „begleitende Maßnahmen bei der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes“ vorgesehen (siehe Drucksache 21-1626).
Allein diese beiden Vorhaben machen mehr als 40 % des im Jahr 2021 zur Verfügung stehenden Budgets im nicht-investiven Bereich aus.
Laut Verwaltung wurden die mit Drucksache 21-0831 zur Verfügung gestellten Sondermittel in Höhe von 75.000 Euro bislang lediglich in geringem Umfang abgerufen. Ein Großteil der Mittel würde gar nicht bzw. nicht im Haushaltsjahr 2021 benötigt.
Zudem sind die mit Dr 21-1626 geforderten „begleitenden Maßnahmen bei der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes“ bereits zu einem Großteil umgesetzt und es zeichnet sich ab, dass die hierfür benötigten finanziellen Bedarfe deutlich unter den mit Drucksache 21-1626 bewilligten Sondermitteln in Höhe von 150.000 Euro liegen.
Damit auch im letzten Quartal des Jahres 2021 ausreichend nicht-investive Sondermittel für förderungswürdige, gemeinnützige Projekte zur Verfügung stehen, sollte daher unvoreingenommen geprüft werden, inwieweit bereits bewilligte, jedoch noch nicht abgerufene Mittel der beiden erwähnten Vorhaben freigegeben und die Durchführung der künftig noch geplanten Maßnahmen ganz oder teilweise in das Jahr 2022 verlegt werden bzw. mit geringerem Mitteleinsatz erfolgen kann.
Am 10. August wurde im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport die angespannte finanzielle Situation im Bereich der nicht-investiven Sondermittel thematisiert. Um die Handlungsfähigkeit der Bezirksversammlung bei der Vergabe von konsumtiven Sondermitteln im Sinne der antragstellenden Eimsbütteler Vereine und Institutionen möglichst rasch sicherzustellen, ist Dringlichkeit geboten. Die Dringlichkeit ergibt sich insbesondere mit Blick auf die Prüfung einer möglichen Ko-Finanzierung von Projekten über Mittel des Quartierfonds (siehe Punkt 3 des s), da hierfür enge Fristen gesetzt sind.
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