Sicherung des Schulweges der Schule am Schleemer Park, Außenstelle Billbrookdeich
Letzte Beratung: 06.12.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur Ö 9.1
Die Bezirksversammlung hat den Antrag 22-3872 Sicherung des Schulweges der Schule am Schleemer Park, Außenstelle Billbrookdeich (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion) in ihrer Sitzung am 25.05.2023 einstimmig beschlossen. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wurde gebeten eine Stellungnahme zur Information für den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur abzugeben.
Die Schule am Schleemer Park in Billstedt mit insgesamt ca. 430 Schülerinnen und Schülern umfasst aktuell zwei Standorte, nämlich den Standort Möllner Landstraße/Oberschleems sowie einen Außenstandort am Billbrookdeich. Der Standort an der Möllner Landstraße/Oberschleems besteht aus mehreren Einzelgebäuden – erbaut von 1966 bis 1977 – sowie zwei Sporthallen. Aufgrund des schlechten Bauzustandes sind aktuell jedoch alle Bestandsgebäude, bis auf die Sporthallen, zum Abriss vorgesehen. An diesem Standort wird ein Ersatzneubau mit Unterrichtsräumen, Mensa und Vitalküche sowie einem Kompetenzzentrum für Zuwanderung neu errichtet. Zudem werden eine Gymnastikhalle, Sport- und Bewegungsflächen ein weiterer Bestandteil des Ersatzneubaus sein. Ziel des Neubaus ist unter anderem, dass alle Schülerinnen und Schüler der Schule in dem Neubau in der Möllner Landstraße/ Oberschleems zusammengeführt werden.
Für die Zeit des Neubaus führt dies dazu, dass alle Schülerinnen und Schüler die Gebäude am Billbrookdeich nutzen müssen. Der Schulweg führt in der Zeit unter anderem durch Parkanlagen sowie über einen Gehweg, der parallel zum Schulgelände am Billbrookdeich verläuft. Dieser ist bislang lediglich mit einer wassergebundenen Decke befestigt, weswegen der Weg bei Regenwetter sehr schnell verschlammt. Auch im weiteren Verlauf des Weges lauern Gefahren: So führt der Weg nach Querung der Bille parallel zum Schleemer Bach durch eine Parkanlage – die Böschung zum Bach ist jedoch sehr steil, sodass hier eine Unfallgefahr besteht.
Der Schulweg ist somit ersichtlich in einem desolaten Zustand und bedarf einer dringenden Ertüchtigung, insbesondere auch im Hinblick auf die Tatsache, dass der Weg durch den Neubau der Schule in der nächsten Zeit noch viel stärker genutzt wird. Darüber hinaus würde die Ertüchtigung des Weges auch eine starke Verbesserung für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte am Billbrookdeich darstellen, da auch diese den Weg intensiv als Verbindung in das Billstedter Zentrum nutzen.
Eine möglichst kurzfristige Umsetzung der Schulwegsicherung erscheint nur möglich, wenn die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die Sanierung durch eigene finanzielle Mittel unterstützt.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt mit Schreiben vom 01.11.2023 wie folgt Stellung:
Die Wege sind aus Sicht der BUKEA technisch in einem ausreichenden Zustand. Eine Ortsbegehung am 15.07.2023 hat gezeigt, dass der genannte Weg mit wassergebundener Decke parallel der Gleise, trotz vorangegangenen Regens, lediglich etwas weich war, aber dennoch durchaus gut begehbar war. Alle Schülerinnen und Schüler, die von Osten her über die Fußgängerbrücke über die Bille laufen bzw. Fahrrad fahren, können, ohne die Gleise überqueren zu müssen, einen fast gleich langen Weg entlang des Billbrookdeichs Richtung Süden und dann weiter nach Westen den Fußweg nehmen, vorbei an der Kindertagesstätte und über das Schulgelände. Dieser Weg wird von der BUKEA ebenfalls nicht als sanierungsbedürftig eingestuft und daher als geeignete Alternative angesehen. Sollte das Bezirksamt Hamburg-Mitte einen Sanierungsbedarf an dem in der Bezirksversammlung diskutierten Weg sehen, kann bezirksseitig die Sanierung des Weges veranlasst werden.
Einer Beleuchtung der kurzen Wegstrecke im Schleemer Park (Abschnitt zwischen Klinkstraße und Billstedter Hauptstraße, östlich des Schleemer Bachs) kann die BUKEA nicht zustimmen. Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist künstliches Licht in der Nacht sehr problematisch. Besonders gut untersucht sind Wirkungen künstlichen Lichts auf Insekten, Fledermäuse und Vögel, bei denen vielfältige negative Auswirkungen bekannt sind, die oft sogar direkt oder indirekt zum Tode führen. Hinzu kommt, dass die Beleuchtung für Schülerinnen und Schüler nur für eine kurze Zeit im Jahr relevant ist. Die nur geringfügig längeren alternativen Routen weisen außerdem eine ausreichende Beleuchtung auf, sodass es unverhältnismäßig wäre, im Schleemer Park Beleuchtungsanlagen zu installieren.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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