22-3872.1.1

Sicherung des Schulweges der Schule am Schleemer Park, Außenstelle Billbrookdeich - ergänzende Stellungnahme

Mitteilung öffentlich

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06.12.2023
Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung hat den Antrag 22-3872 Sicherung des Schulweges der Schule am Schleemer

Park, Außenstelle Billbrookdeich (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion) in ihrer Sitzung am

25.05.2023 einstimmig beschlossen. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

(BUKEA) wurde gebeten eine Stellungnahme zur Information für den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur abzugeben.

 

Die Schule am Schleemer Park in Billstedt mit insgesamt ca. 430 Schülerinnen und Schülern umfasst

aktuell zwei Standorte, nämlich den Standort Möllner Landstraße/Oberschleems sowie einen Außenstandort am Billbrookdeich. Der Standort an der Möllner Landstraße/Oberschleems besteht aus mehreren

Einzelgebäuden erbaut von 1966 bis 1977 sowie zwei Sporthallen. Aufgrund des schlechten Bauzustandes sind aktuell jedoch alle Bestandsgebäude, bis auf die Sporthallen, zum Abriss vorgesehen. An

diesem Standort wird ein Ersatzneubau mit Unterrichtsräumen, Mensa und Vitalküche sowie einem Kompetenzzentrum für Zuwanderung neu errichtet. Zudem werden eine Gymnastikhalle, Sport- und Bewegungsflächen ein weiterer Bestandteil des Ersatzneubaus sein. Ziel des Neubaus ist unter anderem, dass

alle Schülerinnen und Schüler der Schule in dem Neubau in der Möllner Landstraße/ Oberschleems zusammengeführt werden.

 

Für die Zeit des Neubaus führt dies dazu, dass alle Schülerinnen und Schüler die Gebäude am Billbrookdeich nutzen müssen. Der Schulweg hrt in der Zeit unter anderem durch Parkanlagen sowie über einen

Gehweg, der parallel zum Schulgelände am Billbrookdeich verläuft. Dieser ist bislang lediglich mit einer

wassergebundenen Decke befestigt, weswegen der Weg bei Regenwetter sehr schnell verschlammt.

Auch im weiteren Verlauf des Weges lauern Gefahren: So führt der Weg nach Querung der Bille parallel

zum Schleemer Bach durch eine Parkanlage die Böschung zum Bach ist jedoch sehr steil, sodass hier

eine Unfallgefahr besteht.

 

Der Schulweg ist somit ersichtlich in einem desolaten Zustand und bedarf einer dringenden Ertüchtigung,

insbesondere auch im Hinblick auf die Tatsache, dass der Weg durch den Neubau der Schule in der

chsten Zeit noch viel stärker genutzt wird. Darüber hinaus würde die Ertüchtigung des Weges auch

eine starke Verbesserung für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkünfte am Billbrookdeich darstellen, da auch diese den Weg intensiv als Verbindung in das Billstedter Zentrum nutzen.

 

 

Eine möglichst kurzfristige Umsetzung der Schulwegsicherung erscheint nur möglich, wenn die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die Sanierung durch eigene finanzielle Mittel unterstützt.Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

1. Die Verwaltung wird gebeten, den Schulweg zwischen den beiden Standorten der Schule am

Schleemer Park (Möllner Landstraße und Billbrookdeich) zeitnah zu ertüchtigen und zu sichern.

Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sollen noch vor der Schließung des Standortes Möllner

Landstraße/Oberschleems für den Neubau des Schulgebäudes erfolgen. Sofern dies geboten und

glich ist, soll die Verwaltung etwaige Anregungen der Schulleitung der Schule am Schleemer

Park für die Schulwegsicherung berücksichtigen.

 

2. Für diese Maßnahme stellt die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte insgesamt 100.000 EUR aus

dem Gestaltungsfonds für Investitionen bereit.

 

3. Die Verwaltung wird zudem gebeten, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und

Stadtnatur regelmäßig zumindest quartalsweise über den Stand der Maßnahme zu informieren___________________________________________________________________________________

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt mit Schreiben vom

01.11.2023 wie folgt Stellung:

Die Wege sind aus Sicht der BUKEA technisch in einem ausreichenden Zustand. Eine Ortsbegehung am

15.07.2023 hat gezeigt, dass der genannte Weg mit wassergebundener Decke parallel der Gleise, trotz

vorangegangenen Regens, lediglich etwas weich war, aber dennoch durchaus gut begehbar war. Alle

Schülerinnen und Schüler, die von Osten her über die Fußngerbrücke über die Bille laufen bzw. Fahrrad fahren, können, ohne die Gleise überqueren zu müssen, einen fast gleich langen Weg entlang des

Billbrookdeichs Richtung Süden und dann weiter nach Westen den Fußweg nehmen, vorbei an der Kindertagesstätte und über das Schulgelände. Dieser Weg wird von der BUKEA ebenfalls nicht als sanierungsbedürftig eingestuft und daher als geeignete Alternative angesehen. Sollte das Bezirksamt Hamburg-Mitte einen Sanierungsbedarf an dem in der Bezirksversammlung diskutierten Weg sehen, kann

bezirksseitig die Sanierung des Weges veranlasst werden.

 

Einer Beleuchtung der kurzen Wegstrecke im Schleemer Park (Abschnitt zwischen Klinkstraße und Billstedter Hauptstraße, östlich des Schleemer Bachs) kann die BUKEA nicht zustimmen. Aus artenschutzrechtlicher Sicht ist künstliches Licht in der Nacht sehr problematisch. Besonders gut untersucht sind

Wirkungen künstlichen Lichts auf Insekten, Fledermäuse und Vögel, bei denen vielfältige negative Auswirkungen bekannt sind, die oft sogar direkt oder indirekt zum Tode führen. Hinzu kommt, dass die Beleuchtung für Schülerinnen und Schüler nur für eine kurze Zeit im Jahr relevant ist. Die nur geringfügig

ngeren alternativen Routen weisen außerdem eine ausreichende Beleuchtung auf, sodass es unverltnismäßig wäre, im Schleemer Park Beleuchtungsanlagen zu installieren.

 

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt zur Stellungnahme der BUKEA vom 01.11.2023 wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt kann der Argumentation der Fachbehörde nicht folgen. Der Weg ist bereits jetzt nicht in einem guten Zustand. Bei stärkerer Nutzung durch die Schließung eines Schulstandorts wird von einer schnellen Verschlechterung ausgegangen.

 

Dem Bezirksamt ist bekannt, dass künstliches Licht in der Nacht problematisch für die Fauna sein kann. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen kurzen Wegeabschnitt in einer Anlage, die durch umgebende Straßen und Gebäude ohnehin nicht vollständig dunkel ist. Zudem wäre eine Beleuchtung, wie die Fachbehörde selbst feststellt, nur in einem kurzen Zeitfenster erforderlich.

 

Das Bezirksamt befürwortet daher weiterhin eine Beleuchtung des Weges und konnte sich im Nachgang zur Stellungnahme mit der BUKEA auf eine temporäre Beleuchtung während der Bauphase einigen. Die Form der Umsetzung und der Mittelbedarf für diese temporäre Beleuchtung wird derzeit geprüft.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.