Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 115 "Geesthang" Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum des Stadtteils Billstedt östlich Moorfleeter Straße/Schiffbeker Weg zwischen der Billstedter Hauptstraße und der Bergedorfer Straße (B 5). Es ist circa 4,0 ha groß und ist Bestandteil des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets Billstedt-Zentrum.
Grundlage für die Entwicklung in diesem Bereich bilden der Rahmenplan Billstedt-Zentrum 2020+ des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) und das Bezirkliche Wohnungsbauprogramm mit seiner aktuellen Fortschreibung 2018, in denen die Zielsetzungen für die zukünftige Entwicklung für diesen Bereich definiert sind. Danach soll mit dem Bebauungsplan die planungsrechtliche Grundlage für neuen Wohnungsbau im rückwärtigen Bereich zur Billstedter Hauptstraße geschaffen werden. Darüber hinaus erfasst der Bebauungsplanentwurf eine städtebauliche Neuordnung auf den Flächen der an der Billstedter Hauptstraße und der Moorfleeter Straße/Schiffbeker Weg bestehenden Bebauung.
Auf den derzeitigen öffentlichen Parkplatzflächen und einer im Osten angrenzenden Brachfläche südlich der Straße Geesthang soll neuer Geschosswohnungsbau entstehen. Die heute vorhandene Nutzung als Stellplatzfläche für das Zentrum-Billstedt kann nach aktuellen Erhebungen zu einem für das Zentrum Billstedt geplanten Parkraumbewirtschaftungskonzept aufgegeben und anderweitig kompensiert werden, so dass diese Fläche nun dem Wohnungsneubau zugeführt werden kann. Der im Bereich der Stellplatzfläche erhaltenswerte Baumbestand soll im Zuge der Neubauplanung soweit wie möglich berücksichtigt werden.
An der Billstedter Hauptstraße und der Moorfleeter Straße/Schiffbeker Weg soll eine städtebauliche Neuordnung und Neubebauung unterstützt werden. Derzeit ist der überwiegende Bereich entlang der Billstedter Hauptstraße durch eine drei- bis siebengeschossiger Straßenrandbebauung mit Wohn- und Gewerbenutzungen geprägt; östlich Geesthang/Geesttwiete schließt sich eine dreigeschossige Straßenrandbebauung an. Die Bestandsbebauung aus den 1970er/1980er Jahren entlang der Billstedter Hauptstraße ist durch mehrere Versätze in der straßenseitigen Gebäudeflucht geprägt und verursacht dadurch problematische Räume in den Vorbereichen der Gebäude. Hinzu kommt, dass die Gebäude und insbesondere deren Sockelbereiche vielfach einen sanierungsbedürftigen Zustand aufweisen. An der Ecke Billstedter Hauptstraße/Moorfleeter Straße ist ein bis zu 9-geschossiges Hotel vorhanden. Das Gebiet ist insgesamt durch den Verkehrslärm der südlich gelegenen Bergedorfer Straße (B 5), der Billstedter Hauptstraße und durch den Gewerbelärm aus dem südlich der Bergedorfer Straße gelegenen Industriegebiet vorbelastet.
Entlang der Billstedter Hauptstraße ist entsprechend der Nutzung im heutigen Bestand eine straßenbegleitende Wohnbebauung mit einem Mix aus Gewerbe- und Laden- sowie Dienstleistungsnutzungen in den unteren beiden Vollgeschossen geplant. Dabei soll jedoch zur Beruhigung der straßenseitigen Gebäudeflucht und zur Schaffung eines klaren und großzügigen Straßenraums eine geradlinig verlaufende, durchgehend geschlossene Raumkante ohne Versprünge mit einer bis zu sechsgeschossigen Bebauung zuzüglich Staffelgeschoss ausgebildet werden. Im Zuge der Schaffung des neuen Planungsrechts soll zudem im Vergleich zum Bestand eine maßvolle und für die Straßenräume Billstedter Hauptstraße und Geesthang verträgliche Erweiterung der baulichen Nutzung ermöglicht werden. Die Hotel- und Büronutzung im Westen soll planungsrechtlich gesichert werden. Auch hier soll für eine mittel- bis langfristige Entwicklung eine Erweiterungsmöglichkeit unterstützt werden, u.a. durch Verschiebung und geringfügige Erhöhung des städtebaulichen Hochpunktes in Höhe des Kreuzungsbereiches. Für den südlichen Gebäudeteil werden als Varianten derzeit eine weitere Erweiterung des Hotels und/oder eine Parkgarage geprüft, welche neben dem Hotel auch durch das Quartier genutzt werden könnte.
Nördlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich das Zentrum Billstedt mit zentralen Nutzungen wie dem Billstedt-Center mit der Fußgängerzone, der Möllner Landstraße, dem Billstedter Marktplatz sowie Gemeinbedarfs-, Wohn- und Gewerbenutzungen. Nahversorgungsmöglichkeiten und ein vielfältiges Einzelhandelsangebot sind im Billstedt-Center und sowie im Umfeld vorhanden. Der ÖPNV ist aus dem Plangebiet mit der U-Bahn-Haltestelle und dem Busbahnhof Billstedt sehr gut und fußläufig erreichbar. Schulen unterschiedlicher Ausrichtung und Kitas sind in der Nachbarschaft vorhanden. Die Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz (Bundesstraße B 5 und Bundesautobahn A 24) für den motorisierten Individualverkehr ist ebenfalls sehr gut.
Die im Plangebiet vorhandenen Flächenpotenziale für Wohnungsneubau bieten Anknüpfungspunkte für eine Belebung des Zentrums durch neue Haushalte und unterschiedliche Wohnformen. Das bedeutet auch ein Fortführen der Zielsetzungen und Entwicklungsansätze aus dem IEK Billstedt-Horn 2016, den Sanierungszielen für das Sanierungsgebiet Billstedt Zentrum und dem Rahmenplan 2020+ sowie dem Bezirklichen Wohnungsbauprogramm 2016 und seiner Fortschreibung aus 2018 sowie nicht zuletzt der Leitplanung „Stromaufwärts an Elbe und Bille“ 2014.
Die Fläche selbst verfügt über eine bewegte Topografie und zum Teil umfangreichen Baumbestand im südlichen Randbereich des Plangebietes zur Bergedorfer Straße sowie zwischen den einzelnen Parkplätzen im Verlauf der Geländesprünge, der zum Teil erhaltenswert ist. Die Erschließung soll ausschließlich von der Billstedter Hauptstraße aus über die vorhandenen Straßen Geesttwiete und Geesthang erfolgen. Die vorhandene Wendekehre in der Straße Geesthang soll zugunsten des Hotel-Grundstücks ggf. weiter nach Osten verlegt werden.
Für das Plangebiet soll entsprechend der vorhandenen und der angestrebten Nutzung entlang der Billstedter Hauptstraße „Urbanes Gebiet“ (MU) und im Eckbereich Moorfleeter Straße/Billstedter Hauptstraße Kerngebiet festgesetzt werden. Im rückwärtigen Bereich des Baublocks, südlich Geesthang ist „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) vorgesehen. Die Baugrenzen orientieren sich als baukörperbezogene Festsetzungen an den Zielsetzungen des Funktionsplans. Im Zuge der weiteren hochbaulichen Konkretisierung kann eine Anpassung der Baugrenzen im Verfahren erforderlich werden.
Die Stellplätze für die Neubauten sollen jeweils in Tiefgaragen untergebracht werden. Für die Bestandsbauten werden die jeweiligen Stellplätze auf den eigenen Grundstücken nachgewiesen. Das Hotel hat neben einer eigenen Tiefgarage derzeit 50 Stellplätze auf der angrenzenden öffentlichen Stellplatzfläche nachgewiesen, die in besagter Variante zukünftig etwa in einer bewirtschafteten Parkgarage südöstlich angrenzend untergebracht werden können.
Für das Plangebiet gelten derzeit die Bebauungspläne Billstedt 23 vom 14. März 1972, der Bebauungsplan Billstedt 91 (Textplan) vom 13. Juni 1989, der Bebauungsplan Billstedt 108/Horn 48 (Textplan) vom 07. März 2017, der Teilbebauungsplan TB 98 vom 06. Mai 1958 sowie der Baustufenplan Billstedt (Teil 1) vom 14. Januar 1955.
Der Bebauungsplan Billstedt 23 setzt an der Billstedter Hauptstraße Kerngebiet, VI g bzw. am Schiffbeker Weg Kerngebiet, VIII g fest. Im südöstlichen Bereich des Plangebietes ist eine kleine Fläche als Gewerbefläche mit der Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen ausgewiesen. Westlich und südlich daran angrenzend ist ein schmaler Streifen als „Grünfläche Parkanlage (FHH)“ festgesetzt. Östlich Geesttwiete/Geesthang ist Kerngebiet bzw. Mischgebiet in bis zu dreigeschossiger Bauweise festgesetzt. Im Übrigen werden bestandsgemäß Verkehrsflächen und Parkplatzflächen festgesetzt. Die Bebauungspläne Billstedt 91 sowie Billstedt 108/Horn 48 dienen im Wesentlichen dem Ausschluss von Vergnügungsstätten, Wettbüros sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben.
Für die Änderung des Planrechts verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die Aufstellung eines sog. Angebotsbebauungsplanes. Die Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) sind gegeben, da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient, die festgesetzte zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung weniger als 20.000 m2 beträgt, durch den Bebauungsplan keine Vorhaben begründet werden, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter, also der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, bestehen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Änderung der Bebauungspläne Bill-stedt 23, Billstedt 91, Billstedt 108/Horn 48 teilweise und des Baustufenplans Billstedt sowie des Teilbebauungsplans 98 teilweise erforderlich.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet „Gemischte Bauflächen“ bzw. am südlichen Rand „Grünflächen“ dar, im Landschaftsprogramm ist „Verdichteter Stadtraum“ bzw. „Grünanlage“ dargestellt. Da die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans eine Abweichung vom geltenden Flächennutzungsplan beinhalten, ist eine Berichtigung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms notwendig.
Der Bebauungsplan-Entwurf wird als Tischvorlage in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses Ost vorgelegt.
Auf Basis der Vorlage und des Funktionsplanentwurfs sowie des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Billstedt 115 gebeten.
gez. Michael Mathe
Anlagen: