22-0500

RISE-Schwerpunktquartier Haferblöcken Monitoring und Pflege von Ausgleichsmaßnahmen, Schutz von Biotopflächen Empfehlung des Begleitgremiums Haferblöcken vom 07.11.2019 (aktualisierte Fassung)

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.01.2020
08.01.2020
04.12.2019
Sachverhalt

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.01.2020 der nachfolgend aufgeführten Vorlage und damit der Empfehlung des Begleitgremiums einstimmig zugestimmt.

 

 

Das Wohnbauquartier Haferblöcken (westlich und östlich der Straße Haferblöcken) ist Schwerpunktquartier im RISE-Fördergebiet Billstedt-Horn. In der Sitzung des Begleitgremiums Haferblöcken am 07. November 2019 hat der Leiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zum Sachstand des Bebauungsplanverfahren Billstedt 113 berichtet.

 

Die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen obliegt dem Bezirksamt Hamburg-Mitte. Aus dem Begleitgremium heraus erfolgt der Hinweis, dass das Monitoring und die Pflege der Ausgleichsmaßnahmen oftmals nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Dies sei am Beispiel des Feuchtbiotops (festgesetzt im B-Plan Billstedt 90 und im B-Plan-Entwurf Billstedt 113 bestätigt) zu beobachten. Entsprechende Fotomaterialien wurden zur Veranschaulichung vorgelegt und sollen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zugesandt werden.

 

Das Begleitgremium bittet die Politik die zuständigen Fachämter und Fachressorts, dafür zu sorgen, dass das Monitoring und die Pflege von Ausgleichsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Insbesondere das Trockenfallen des Feuchtbiotops am Schleemer Bach soll umgehende behoben und eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Maßnahme sichergestellt werden.

Außerdem sollen die Biotopflächen im Plangebiet Billstedt 113, die östlich an das neue Wohngebiet angrenzen, wirkungsvoller vor Beschädigung und Vermüllung geschützt werden. 

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung steht im Kontext des laufenden Bebauungsplanverfahren Billstedt 113 zur Frage des zukünftigen Schutzes von Biotopflächen im direkten Austausch mit dem hierfür zuständigen Fachamt Management des öffentlichen Raumes. Das Ergebnis wird im Begleitgremium kommuniziert.

Die Bildmaterialien zum Zustand der in Rede stehenden Ausgleichsmaßnahmen sollen nach Erhalt an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes zusammen mit dieser Empfehlung weitergeleitet werden.

 

Ergänzende Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung vom 13.12.2019

Die das Plangebiet Billstedt 113 östlich begrenzenden Entwässerungsgräben und das Regenrückhaltebecken im Bereich der Grünen Mitte sollen aufgrund von Sicherheitsbedenken voraussichtlich teilweise durch Toranlagen und einen Zaun gesichert werden. Diese Maßnahmen sollten möglichst kurzfristig im Zusammenhang mit einem östlich des Entwässerungsgrabens verlaufenden Zauns zum Schutz der Biotopflächen durchgeführt werden. Entsprechende Gespräche wurden hierzu mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raums geführt.

 

Um Beschlussfassung und Bekräftigung durch die Bezirksversammlung wird gebeten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.