Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 08.01.2020

Ö 1

Begrüßung / Öffentliche Fragestunde

Da das vorsitzende Mitglied sowie das stellvertretende vorsitzende Mitglied verhindert sind, eröffnet Herr Ramlow als dienstältestes und dazu bereite Mitglied der Bezirksversammlung die Sitzung.

 

Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung ist für diese Sitzung zunächst der Vorsitz zu wählen.

 

Herr Sträter schlägt Herrn Ramlow als Vorsitzenden für diese Sitzung vor. Anderweitige Vorschläge werden nicht gemacht. Es folgt eine offene Abstimmung per Akklamation.

 

Herr Ramlow wird anschließend einstimmig - bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zum Vorsitzenden für diese Sitzung des Stadtplanungsausschusses gewählt.

 

In der vor der Tagesordnung durchgeführten Fragestunde kamen folgende Punkte zur Sprache:

 

· Neuordnung der Kleingärten im Plangebiet Wilhelmsburg 100 (Elbinselquartier Nord)

· Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 100 / Gebiet des Kleingartenvereins 715 „Sommerfreude" / zuständige Ansprechpartner / Pächter.

 

Ö 2

Beschlussfassung über die Niederschriften vom 06.11.2019 und 04.12.2019

Ö 3

Vorlagen und Mitteilungen der Verwaltung

Ö 3.1 - 22-0600

Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 13 "Textplanänderung" Umstellung von "Geschäftsgebiet" (G) zu "Kerngebiet" (MK) Feststellung der Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Absatz 1 BauGB für den Bereich zwischen Hammerbrookstraße, Nordkanalstraße, Heidenkampsweg/Hochwasserbassin und Süderstraße (Beschlussempfehlung für die Bezirksversammlung)

Herr Mathe stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Projekt- und Verfahrensstand vor (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Er stellt eingangs den räumlichen Geltungsbereich des Plangebiets vor. Dieser wird im Norden von der Nordkanalstraße, im Osten vom Heidenkampsweg und dem Hochwasserbasin, im Süden von der Süderstraße und im Westen von der Hammerbrookstraße begrenzt. Anschließend ordnet er die Zielsetzungen des Bebauungsplans in die übergeordneten Ziele des „Entwicklungskonzepts Hammerbrook 2020+“ des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung für den Stadtteil Hammerbrook ein. Ein wesentliches Kernziel bestehe darin, Hammerbrook zu einem gemischt genutzten Stadtteil mit einem verträglichen Nebeneinander von Arbeitsstätten und Wohnnutzungen zu entwickeln. Anhand von aktuellen Bestandsfotos stellt er die städtebauliche Situation im Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Hammerbrook 13 dar, die zum Teil bereits städtebaulich und architektonisch gut ausgebildet ist, zum Teil aber auch lückenhaft sei. Hier gelte es Potenziale zur Nachverdichtung und Nutzungsmischung weiter zu generieren. Das geltende Planungsrecht mit der überwiegenden Festsetzung Geschäftsgebiet mit dem Ausschluss von Wohnnutzungen müsse daher in Kerngebiet mit der nachgeordneten Zulässigkeit von Wohnnutzungen geändert werden. Dabei könne ein Wohnanteil von maximal bis zu 33 - 35 % erreicht werden.

Da die Planung mit dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsprogramm kompatibel sei, müssen diese übergeordneten Planwerke nicht geändert werden. Bei dem Bebauungsplanverfahren handelt es sich um ein Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch, bei dem keine Umweltprüfung erforderlich sei. Dennoch sei dieses Bebauungsplanverfahren vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Belange der Partikularinteressen von Grundeigentümerseite und den zu lösenden Umweltthemen ein schwieriges und sehr aufwändiges Bebauungsplanverfahren.

Der räumliche Geltungsbereich musste auf Basis einer Stellungnahme eines benachbarten Industriebetriebs im Rahmen der öffentlichen Auslegung um Flächen südlich Süderstraße bis Grüner Deich verkleinert werden, weil die Bewältigung der planerischen Konflikte in diesem Bereich langfristig und in einem größeren Kontext zu lösen sind. Weiterhin musste auf Basis vorliegender Ergebnisse eines Geruchsgutachtens für den Bereich zwischen Südkanal und Süderstraße das Wohnen ausgeschlossen werden, weil hier die gemäß Geruchsimmissionsrichtlinie einzuhaltenen Geruchshäufigkeiten für Wohnen von 10 % der Jahresstunden überschritten sind. Insofern musste für den betreffenden Teilbereich eine erneute öffentliche Auslegung mit den oben genannten Änderungen durchgeführt werden. Während der erneuten öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen ein.

Nachfolgend stellt Herr Mathe kurz die wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs vor. Dies sei die Umwandlung von Geschäftsgebiet in Kerngebiet nach aktueller Baunutzungsverordnung und die Festlegung von Bereichen, in denen das Wohnen wegen Lärm-, Luftschadstoff- und Geruchsimmissionen auszuschließen ist. Davon betroffen seien Bereiche beiderseits des Heidenkampswegs, südlich der Nordkanalstraße und zwischen Südkanal und Süderstraße. Ebenfalls auszuschließen sei die Wohnnutzung im Bereich einer bestehenden Tankstelle mit Werkstattbetrieb auf einem rückwärtigen Grundstück in der Wendenstraße. Im Weiteren seien detaillierte Festsetzungen zum Lärmschutz und zur kontrollierten Belüftung aufgenommen worden, um gesunde Wohnnutzungen und gesunde Arbeitsstätten sicherzustellen. Spielhallen, Wettbüros und Bordelle seien ebenfalls ausgeschlossen worden.

Herr Mathe bittet den Ausschuss anschließend um Zustimmung zur Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Damit könnte durch Beschluss der Bezirksversammlung am 23. Januar 2020 die Vorweggenehmigungsreife erreicht werden.

 

Herr Sträter dankt Herrn Mathe für die gute und transparente Vorstellung und Arbeit des Fachamtes. Er kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an.

 

Auf Nachfrage von Herrn Sträter zur Beurteilung der zulässigen Gebäudehöhe und der Möglichkeit, den gewünschten Wohnungsbau rechtlich durchzusetzen, antwortet Herr Mathe wie folgt. Auf Basis eines Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts aus 2013 seien die Bereiche, die im Durchführungsplan D 83/51 mit einer viergeschossigen Bebauung festgesetzt sind, nachträglich für obsolet erklärt worden, weil die Geschossigkeit bei einigen Bauvorhaben überschritten worden ist. Hier müsse eine Beurteilung der Geschossigkeit und somit der Gebäudehöhe nach den Regularien von § 34 Baugesetzbuch (Einfügungsgebot) vorgenommen werden.

Die Generierung von Wohnungsbau sei im Verhandlungswege in den einzelnen Projekten und Genehmigungsverfahren abzustimmen.

Ö 3.2 - 22-0500

RISE-Schwerpunktquartier Haferblöcken / B-Planverfahren Billstedt 113 Monitoring und Pflege von Ausgleichsmaßnahmen, Schutz von Biotopflächen Empfehlung des Begleitgremiums Haferblöcken vom 07.11.2019 (Die Vorlage wurde in der Sitzung am 04.12.2019 vertagt)

Herr Mathe informiert über die am 07.11.2019 stattgefundene Sitzung des Begleitgremiums Haferblöcken, in der die Hinweise zum schlechten Zustand von Ausgleichsflächen gegeben und die Sorge um den Schutz der Biotopflächen geäußert wurden. Gemeinsam mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes (MR) habe das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung (SL) anschließend mehrere Gespräche geführt. In diesem Zusammenhang sei ebenfalls die Problematik erörtert worden, dass die Gräben und das südliche Regenrückhaltebecken nicht gesichert sind. Seitens Fördern und Wohnen war große Sorge über diese Situation geäußert worden, von der eine Gefährdung für Kinder ausgehe. Es wurde zwischen den Fachämtern MR und SL ein Lösungsvorschlag für die Situation erarbeitet, die in der Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung beschrieben sei.

 

Herr Dr. Böttcher unterstreicht, dass der beschriebene Zaun nicht nur ins Landschaftsbild passen, sondern auch für die Tierwelt geeignet sein müsse. Dies müsse in der Stellungnahme konkretisiert werden.

 

Herr Mathe bestätigt, dass neben dem Landschaftsbild auch naturschutzfachliche Anforderungen übersetzt werden sollten. Dies werde bei der weiteren Konkretisierung aufgegriffen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Willenbrock, ob es Maßnahmen bzw. Planungen hinsichtlich des genannten Trockenfallens des Feuchtbiotops gebe, antwortet Herr Mathe, dass sich die betreffenden Fachämter hierzu ebenfalls noch in den konzeptionellen Betrachtungen befinden.

 

Ö 4

Anträge

Ö 4.1 - 22-0123.1

Kreativ- und Kunstcampus in den Bestandsgebäuden am Hochwasserbassin sichern (Antrag der CDU-Fraktion)

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung eine Tischvorlage mit dem Petitum der Vertagung der Beschlussfassung zum Antrag der CDU-Fraktion vorgelegt. Herr Mathe hält dazu fest, dass seinerzeit die Entwicklung des Alster-Bille-Elbegrünzugs für den Geltungsbereich des Bebauungsplan-Entwurfs Hammerbrook 9 ohne Beeinträchtigung durch hochbauliche Anlagen gesichert werden sollte. Deshalb sollen die ehemals durch Hamburg-Wasser genutzten Gebäude mit einer auf 20 Jahre begrenzten Nachnutzung für Unternehmen aus dem Kreativ- und Kunstgewerbe versehen und deshalb planungsrechtlich nicht dauerhaft gesichert werden.

 

Herr Dr. Böttcher unterstreicht, dass mit dem durch die CDU-Fraktion initiierten Antrag die Forderung nach dem dauerhaften Erhalt des Ortes mit den Backstein-Gebäudekomplexen, auch über den bloßen Bestand hinaus, verbunden sei. Die Tischvorlage könne zwar zur Kenntnis genommen werden, eine Vertagung werde aber abgelehnt. Über den Antrag sollte aus seiner Sicht heute abgestimmt werden.

 

Herr Mathe erinnert zunächst an das zurückliegende Verfahren und geht anschließend auf das Eckpunktepapier aus dem Jahre 2015 ein, das zwischen der Kulturbehörde, der Kreativgesellschaft und dem Bezirksamt Hamburg-Mitte unterzeichnet wurde. Darin wurde die temporäre Nachnutzung der betreffenden Gebäude geregelt. Er betont, dass die Beteiligten an die darin vereinbarten Regelungen gebunden seien. Alle 5 Jahre solle eine Evaluierung erfolgen. Es müsse derzeit auch davon ausgegangen werden, dass die Behörde für Umwelt und Energie eine Änderung dieser Vereinbarung und somit eine dauerhafte planungsrechtliche Sicherung der Gebäude nicht mittragen werde. Er bittet darum, die für das Jahr 2020 vorgesehene Evaluierung zunächst abzuwarten.

 

Herr Sträter äußert sein Verständnis und seine Unterstützung für den Antrag der CDU-Fraktion, mit dem ein klares Signal gesetzt werden solle.

 

Herr Mathe schlägt vor, die Gebäudekomplexe gemeinsam mit den Fraktionen zu besichtigen, um zu eruieren, in welchem Zustand sich die Bausubstanz heute befinde und welche Baukörper langfristig unter städtebaulichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesichert werden könnten. Ebenso sollte parallel in einen Dialog mit der Behörde für Umwelt und Energie sowie der Kulturbehörde eingetreten werden.

 

Herr Dr. Böttcher schlägt nach weiterer eingehender Beratung vor, Ziffer 1 des Petitums folgendermaßen zu fassen:

 

„Das Backstein-Gebäudeensemble „Süderstraße 112, 114“ ist im Bebauungsplan Hammerbrook 9 planungsrechtlich in Bestand und Nutzungsart „Kreativ, Kunst und Kultur mit Versammlungsstätte“ dauerhaft zu sichern, über den bloßen Bestand hinaus, um eine sinnvolle Entwicklung zu ermöglichen.

 

Herr Willenbrock schlägt vor, das Gebäude-Ensemble aus dem Petitum Punkt 1 zu streichen und lediglich unabhängig von den Gebäuden die Nutzung dauerhaft sichern solle.

 

Herr Leipnitz macht darauf aufmerksam, dass das Petitum Punkt 3 angepasst werden müsse, da dort noch der Oktober 2019 genannt sei.

 

Herr Dr. Böttcher entgegnet, dass die von Herrn Willenbrock vorgeschlagene Änderung des Petitums zu Punkt 1 abgelehnt werde und Punkt 3 gestrichen werden solle, da ohnehin fortlaufend informiert werde.

 

Frau Jakob hält eine Vertagung für sinnvoll, da ein heutiger Beschluss nach ihrem Dafürhalten nicht zwingend notwendig sei.

Ö 5

Verschiedenes

Ö 5.1

Auftaktveranstaltung Neues Fördergebiet Wilhelmsburg-Ost (Mündlicher Bericht des Fachamtes Stadt-und Landschaftsplanung)

In der letzten Sitzung war um eine Information zur öffentlichen Auftaktveranstaltung am 09.12.2019 gebeten worden. Herr Mathe informiert dazu anhand der Präsentation (als Anlage unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Einleitend  beschreibt er die  Gebietsabgrenzung und die in das Fördergebiet aufgenommenen Flächen (Altes Bahnhofsviertel, Altes Korallusviertel, Neues Korallusviertel mit angrenzenden Flächen in Richtung Wilhelmsburger Dove-Elbe). Anschließend zeigt er einige Impressionen der gut besuchten Veranstaltung sowie des am 08.12.2019 stattgefundenen „Stadtspaziergangs". Er hält fest, dass an beiden Terminen großes Interesse an den Planungen und Maßnahmen der Gebietsentwicklung geäußert worden sei. Die Auftaktveranstaltung sei im Dialog sehr ruhig und sachlich verlaufen. Ein wichtiges Thema war die Situation der Moschee im Gebäude Korallusring 4. Die dort gegebenen wichtigen Hinweise seien mitgenommen worden. Nachfolgend informiert Herr Mathe darüber, dass derzeit im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung das Integrierte Entwicklungskonzept erarbeitet werde, das 2020 beschlossen werden solle. In den kommenden Sitzungen würden weitere Informationen folgen.

 

Ö 5.2

Neuordnung der Kleingärten im Plangebiet Wilhelmsburg 100 (Elbinselquartier Nord) (Mündlicher Bericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Herr Mathe erinnert an die Beratung dieses Themas in der Sitzung am 06.11.2019, in der seitens der CDU-Fraktion die Bitte geäußert wurde, über die Regelung des Ausgleichs für die betroffenen Kleingärten des KGV 712 zu berichten.

Anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) geht er anschließend auf die Neuordnung der heute im Plangebiet befindlichen Kleingartenanlagen, die in enger Abstimmung mit dem Landesbund der Gartenfreunde und den KGV-Vorständen erarbeitet wurde, ein. Herr Mathe unterstreicht, dass durch diese Neuordnung zeitgemäße Parzellengrößen (durchschnittlich 300 m²) geschaffen werden konnten. Ebenso werde die Anlage neuer Infrastruktur (Fußwege, Wasser-und Stromversorgung, Vereinsheime, Stellplätze) unterstützt. Davon betroffen seien die Kleingartenvereine 711 „Kolonie der Gartenfreunde“, 712 „Op Schulzens Eck“ und 715, „Sommerfreude“. Für alle drei Kleingartenvereine seien abgestimmte Neuordnungen erarbeitet worden, die sich in der Umsetzungsphase befinden. Aus 118 Kleingartenzellen im Bestand werden nach Umsetzung der Planung insgesamt 120 Parzellen entstehen. Die planungsrechtliche Absicherung erfolge im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens.

 

Ö 5.3

Sach- und Projektstand zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung (Mündlicher Bericht des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) zum aktuellen Projektstand)

Auf Nachfrage von Herrn Hoitz aus der letzten Sitzung geht Herr Mathe mit Unterstützung einer Präsentation auf die Zahl der Überresidenten ein. Zunächst erläutert er, dass Überresidenten jene berechtigte Personen seien, die länger als ein halbes Jahr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen und in eine Folgeeinrichtung verlegt werden sollen. In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 04.12.2019 sei von ihm eine Zahl von 170 Überresidenten (Stand vom 15.11.2019) genannt worden. Diese Anzahl sei folgendermaßen zu erklären: Flüchtlinge, die in ihre Heimatländer rückzuführen sind, verbleiben bis zu ihrer Rückführung in Erstaufnahmen. Andere Flüchtlinge nehmen Angebote in einer Folgeunterkunft nicht an, sondern bevorzugen eine andere (z.B. wegen dort lebenden Verwandten/Bekannten) und verbleiben zunächst in der Erstaufnahme. Größere Familien seien schwieriger in Nachfolgeunterkünften unterzubringen, weil teilweise nicht die notwendigen Wohnungen zur Verfügung stehen und Über- bzw. Unterbelegungen vermieden werden sollen. Gleichwohl treten auch wegen unterschiedlichen Datenlagen Schwankungen bei der Zahl der Überresidenten auf.

Herr Mathe hält fest, dass die tatsächliche Zahl der Überresidenten in den letzten Monaten bei ca. 30-40 Personen lag.

 

Herr Hoitz dankt dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung für diese ausführlichen und schlüssigen Informationen.

 

Anschließend erläutert Herr Mathe, dass es zu allen anderen öffentlich-rechtlichen Standorten aktuell keine neuen Sachstände gebe. Es sei lediglich zu berichten, dass der UPW-Standort Haferblöcken nunmehr den Namen Prachtnelkenweg trage und mit 177 Personen belegt sei. Im UPW-Standort Eiffestraße befänden sich aktuell 708 Personen.