22-0600

Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 13 "Textplanänderung" - Umstellung von "Geschäftsgebiet" (G) zu "Kerngebiet" (MK) Feststellung der Vorweggenehmigungsreife nach § 33 Absatz 1 BauGB für den Bereich zwischen Hammerbrookstraße, Nordkanalstraße, Heidenkampsweg/Hochwasserbassin und Süderstraße

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.01.2020
08.01.2020
Sachverhalt

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.01.2020 die nachfolgend aufgeführte Vorlage einstimmig beschlossen und empfiehlt damit der Bezirksversammlung, dem Entwurf des Bebauungsplans Hammerbrook 13 zuzustimmen.

 

 

  1. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Hammerbrook 13

Das Plangebiet befindet sich im Zentrum von Hammerbrook zwischen Hammerbrookstraße und Heidenkampsweg / Hochwasserbassin sowie zwischen Nordkanalstraße und Süderstraße. Es hat eine Größe von circa 30,3 ha. Davon sind circa 19 ha als Geschäftsgebiete oder andere Nutzungen nach Baupolizeiverordnung festgesetzt (siehe Ziffer 4), die in Kerngebiete nach Baunutzungsverordnung von 2017 geändert werden.

Nach der ersten öffentlichen Auslegung, die vom 04.06. bis 04.07.2018 stattfand, wurde das Bebauungsplangebiet auf Basis einer Stellungnahme eines benachbarten Industriebetriebes verkleinert. Der Bereich zwischen Süderstraße und Grüner Deich wurde aus dem Plangebiet herausgenommen. Die Bewältigung der planerischen Konflikte in diesem Bereich hinsichtlich der durch Gutachten ermittelten Geruchsbelastungen kann nur langfristig und in einem größeren Zusammenhang mit Einbeziehung der südlich angrenzenden Bereiche erfolgen. Damit würde aber die Umsetzung der gewünschten Nutzungsmischung und des Wohnungsbaus im weit größeren Teil des Plangebiets auch zukünftig verhindert werden.

 

  1. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Anlass der Textplanänderung sind das bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2018, das bezirkliche Entwicklungskonzept Hammerbrook 2020+ sowie die wohnungspolitischen Zielsetzungen des Senats. Im Kontext des in 2010 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung entwickelten Rahmenkonzepts für Hammerbrook vollzieht sich derzeit eine bedeutende Neuorientierung in dem in der Vergangenheit stark monofunktional und durch diverse städtebauliche Brüche geprägten Stadtteil. Insbesondere die Realisierung der durch das Rahmenkonzept Hammerbrook 2020+ projektierten bis zu 2.000 neuen Wohnungen, aber auch wichtige Vorhaben im Büro- und Hotelbereich nehmen fortlaufend Gestalt an bzw. werden im Zuge von Bebauungsplanverfahren und Einzelvorhaben weiter konkretisiert und umgesetzt (Bebauungspläne Hammerbrook 10, 11 und 12). Ausdrücklich ohne die vorhandenen Qualitäten und Stärken des Bürostandorts „City-Süd“ negativ zu beeinträchtigen, soll auch im zentralen Teil von Hammerbrook ganz gezielt eine zukunftsfähige und nachhaltige Nutzungsmischung etabliert werden. Der derzeit stark auf das Bürosegment ausgerichtete Gebäudebesatz soll durch ergänzenden Wohnungsbau auf hierfür geeigneten Teilflächen arrondiert werden.

Der Bebauungsplanentwurf Hammerbrook 13 soll hierbei einen zentralen Beitrag zu einem lebendigen und durchmischten innenstadtnahen Stadtteil leisten, der insbesondere durch den Bau von unterschiedlichen Wohnungstypen für verschiedene Haushalte und Zielgruppen mit der dazugehörigen Infrastruktur zukünftig nicht nur tagsüber belebt ist. Zusammen mit den in den westlich angrenzenden Plangebieten Hammerbrook 10, 11 und 12 bereits entstandenen und neu entstehenden Wohnungen und dem Wohnungsneubau südlich des Mittelkanals am Nagelsweg 24 stellt diese städtebauliche Neuordnung einen wichtigen Schritt zur weiteren Qualifizierung des Stadtteils als gemischter innenstadtnaher Arbeits- und Wohnstandort dar.

Derzeit ist der gesamte Bereich des Plangebiets Hammerbrook 13 überwiegend geprägt durch 6- bis 8-geschossige Bürogebäude. Entlang der Magistrale Heidenkampsweg sind einzelne noch höhere, repräsentative Bürobauten vorhanden. Einige rückwärtige Bereiche sind untergenutzt und beherbergen Flachbauten, Lagerhallen und großflächig versiegelte Stellplatzanlagen. Entlang der Hammerbrookstraße haben sich in Erdgeschosslagen inzwischen Gastronomie- und kleinteilige Einzelhandelsangebote etabliert.

In der Wendenstraße befindet sich eine Privatschule mit einer Kindertagestätte. Eine zweite Kindertagestätte liegt außerhalb des Plangebiets in der Friesenstraße. Ebenfalls außerhalb sind an der Straße Grüner Deich drei größere Wohngebäude vorhanden, die zwischen 1950 und 1960 – zum Teil als Wiederaufbau – entstanden sind. Im westlichen Bereich der Hammerbrookstraße außerhalb des Plangebiets befindet sich ein Studentenwohnheim. Südlich angrenzend an die Straße Grüner Deich besteht eine große Fabrikanlage zur Herstellung von Stärke. Hier wurde 2013 eine neue Produktionsanlage in Betrieb genommen. Diese Fabrik beabsichtigt, die Produktionsanlagen am Standort weiter auszubauen.

Eine öffentliche Zuwegung zu den Kanälen ist im Plangebiet aufgrund der Eigentumsverhältnisse und Parzellierungen nicht möglich. Die Freiraumqualität in den historisch bedingt schlanken Straßenraumprofilen ist mangels Stadtgrüns stark eingeschränkt. Das Gebiet wird durch das hohe Verkehrsaufkommen geprägt und belastet. Westlich ist die S-Bahntrasse in Hochlage mit der parallel geführten Hammerbrookstraße, östlich der Heidenkampsweg (mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 54.000 Kfz/24h in 2017) und nördlich die Nordkanalstraße vorhanden.

Die Verbesserung der nahräumlichen Grün- und Freiraumversorgung wird derzeit durch die in Entwicklung befindliche Grünfläche als Teil des Alster-Bille-Elbe-Grünzugs östlich des Hochwasserbassins (hierfür führt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung seit 2018 das Bebauungsplanverfahren Hammerbrook 9 fort) und die zukünftige öffentlich nutzbare Grünfläche im Plangebiet Hammerbrook 12 (Sonninpark) verfolgt.

 

  1. Planinhalt

Um in Zukunft innerstädtisches neues Wohnen zu ermöglichen, sollen die Festsetzungen nach Baupolizeiverordnung (BPVO) in die Festsetzung „Kerngebiet“ (MK) nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) geändert werden, damit Wohnen als Ausnahme im Kerngebiet entsprechend § 7 (3) BauNVO möglich wird. Für die in der Anlage mit (A) gekennzeichneten Teilbereiche soll das Wohnen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Hier sind aufgrund der Immissionen durch Verkehr und Gewerbe keine geschützten Bereiche für den Wohnungsbau vorhanden respektive entwickelbar. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche an der Wendenstraße erhält die dort vorhandene Tankstelle mit Werkstatt erweiterten Bestandsschutz.

Im Kerngebiet werden Spielhallen, Wettbüros sowie Bordelle ausgeschlossen. Weiterhin sind Einkaufszentren und großflächiger Einzelhandel unzulässig, Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment wird ebenfalls ausgeschlossen. Aufgrund der vorliegenden lärmtechnischen Untersuchung werden Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen. Schlafräume müssen zur lärmabgewandten Gebäudeseite orientiert sein oder es muss ein Innenraumpegel < 30 dB(A) nachts bei teilgeöffnetem Fenster gewährleistet werden. Auch ein Tagespegel < 65 dB(A) für einen Außenraum einer Wohnung wird festgesetzt, um hier gesundes Wohnen sicherzustellen. Außerdem müssen Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen zur lärmabgewandten Gebäudeseite orientiert sein. Vorgeschrieben ist auch eine kontrollierte Belüftung für Aufenthaltsräume, wenn die Höchstgrenzen für NO2 nicht eingehalten werden.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Hammerbrook 13 bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen. Das Maß der baulichen Nutzung ist entsprechend § 34 BauGB zu bestimmen.

Aufgrund eines neuen, noch in der Bearbeitung befindlichen Gutachtens zur Geruchsbelastung durch die Fabrik zur Stärkeherstellung am Grünen Deich und insbesondere vor dem Hintergrund einer geplanten Betriebserweiterung hat sich nach der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs herausgestellt, dass im Bereich zwischen Süderstraße und Südkanal mit Geruchshäufigkeiten von bis zu 15% der Jahresstunden entsprechend der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zu rechnen ist. Erst nördlich des Südkanals sinkt dieser Wert unter 10%. Der höchste zulässige Wert der durch Gerüche belasteten Jahresstunden für Wohnen liegt gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung bei 10% und darf bei einer Gemengelage im Rahmen einer Mittelwertbildung nur geringfügig überschritten werden. Dementsprechend muss auch für diesen Bereich das Wohnen als Ausnahme im Kerngebiet ausgeschlossen werden.

 

  1. Bisher rechtsverbindliche Pläne innerhalb des Plangebiets

Für das Plangebiet gilt derzeit der Durchführungsplan D 83 von 1953. Dieser setzt überwiegend Geschäftsgebiet in viergeschossiger Bauweise (G 4), entlang des Heidenkampswegs fünfgeschossig (G 5) fest. Außerdem sind eine Fläche für besondere Zwecke und zwei kleinere Grünflächen an der Wendenstraße ausgewiesen. Die Viergeschossigkeit als Höchstgrenze in der Festsetzung G4 ist nach einem OVG-Urteil von 2013 funktionslos. Insofern muss für diese Bereiche eine Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (Einfügungsgebot) vorgenommen werden.

 

  1. Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Im Flächennutzungsplan werden für das Plangebiet gemischte Bauflächen dargestellt. Die Darstellung im Landschaftsprogramm lautet „verdichteter Stadtraum“ sowie „Gewässerlandschaft“. Eine Anpassung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm ist nicht erforderlich.

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einstimmig zugestimmt. Der Bebauungsplanentwurf wurde am 22.04.2016 behördenintern grobabgestimmt. Der Stadtplanungsausschuss hat am 21.09.2016 zugestimmt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) zu verzichten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Durchführung des behördlichen Arbeitskreises am 11.12.2017 abgeschlossen. Der Stadtplanungsausschuss hat am 18.04.2018 der öffentlichen Auslegung zugestimmt. Diese wurde in der Zeit vom 04.06.2018 bis 04.07.2018 durchgeführt. Der Arbeitskreis II hat am 11.03.2019 stattgefunden. Der Hauptausschuss Hamburg-Mitte hat am 11.06.2019 stellvertretend für die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte für den Bereich nördlich des Südkanals die Teilplanreife nach § 33 Absatz 2 BauGB beschlossen. Für den Bereich südlich des Südkanals hat der Hauptausschuss mit gleichem Datum der erneuten öffentlichen Auslegung zugestimmt. Die Abwägung der Stellungnahmen, die während der ersten öffentlichen Auslegung eingegangen sind und die Teil der Beschlussvorlage in der Sitzung des Hauptausschusses am 11.06.2019 war, ist als Anlage nochmals zur Information beigefügt (siehe Anlage 4).

Die erneute öffentliche Auslegung für den Teilbereich zwischen Hammerbrookstraße, Südkanal, Heidenkampsweg und Süderstraße wurde vom 13.11.2019 bis 27.11.2019 verkürzt nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauGB durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Plangebietsverkleinerung um Flächen südlich Süderstraße öffentlich ausgelegt. Da es keine Einwendungen gab, wurde den Trägern öffentlicher Belange am 06.12.2019 der Verzicht auf den Arbeitskreis II mitgeteilt.

 

  1. Aktueller Realisierungsstand

Es sind derzeit bereits mehrere Wohnungsbauvorhaben baugenehmigt worden (u.a. im Wandalenweg, in der Wendenstraße bzw. Sachsenstraße und in der Frankenstraße).

 

Petitum/Beschluss:

Der Stadtplanungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Hammerbrook 13 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in seiner Sitzung am 08.01.2020 für den Bereich zwischen Hammerbrookstraße, Nordkanalstraße, Heidenkampsweg / Hochwasserbassin und Süderstraße zu und gibt folgende Empfehlung an die Bezirksversammlung ab:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge dem Entwurf des Bebauungsplans Hammerbrook 13 zustimmen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.01.2020 die nachfolgend aufgeführte Vorlage einstimmig beschlossen und empfiehlt damit der Bezirksversammlung, dem Entwurf des Bebauungsplans Hammerbrook 13 zuzustimmen.

 

 

  1. Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Hammerbrook 13

Das Plangebiet befindet sich im Zentrum von Hammerbrook zwischen Hammerbrookstraße und Heidenkampsweg / Hochwasserbassin sowie zwischen Nordkanalstraße und Süderstraße. Es hat eine Größe von circa 30,3 ha. Davon sind circa 19 ha als Geschäftsgebiete oder andere Nutzungen nach Baupolizeiverordnung festgesetzt (siehe Ziffer 4), die in Kerngebiete nach Baunutzungsverordnung von 2017 geändert werden.

Nach der ersten öffentlichen Auslegung, die vom 04.06. bis 04.07.2018 stattfand, wurde das Bebauungsplangebiet auf Basis einer Stellungnahme eines benachbarten Industriebetriebes verkleinert. Der Bereich zwischen Süderstraße und Grüner Deich wurde aus dem Plangebiet herausgenommen. Die Bewältigung der planerischen Konflikte in diesem Bereich hinsichtlich der durch Gutachten ermittelten Geruchsbelastungen kann nur langfristig und in einem größeren Zusammenhang mit Einbeziehung der südlich angrenzenden Bereiche erfolgen. Damit würde aber die Umsetzung der gewünschten Nutzungsmischung und des Wohnungsbaus im weit größeren Teil des Plangebiets auch zukünftig verhindert werden.

 

  1. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung

Anlass der Textplanänderung sind das bezirkliche Wohnungsbauprogramm 2018, das bezirkliche Entwicklungskonzept Hammerbrook 2020+ sowie die wohnungspolitischen Zielsetzungen des Senats. Im Kontext des in 2010 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung entwickelten Rahmenkonzepts für Hammerbrook vollzieht sich derzeit eine bedeutende Neuorientierung in dem in der Vergangenheit stark monofunktional und durch diverse städtebauliche Brüche geprägten Stadtteil. Insbesondere die Realisierung der durch das Rahmenkonzept Hammerbrook 2020+ projektierten bis zu 2.000 neuen Wohnungen, aber auch wichtige Vorhaben im Büro- und Hotelbereich nehmen fortlaufend Gestalt an bzw. werden im Zuge von Bebauungsplanverfahren und Einzelvorhaben weiter konkretisiert und umgesetzt (Bebauungspläne Hammerbrook 10, 11 und 12). Ausdrücklich ohne die vorhandenen Qualitäten und Stärken des Bürostandorts „City-Süd“ negativ zu beeinträchtigen, soll auch im zentralen Teil von Hammerbrook ganz gezielt eine zukunftsfähige und nachhaltige Nutzungsmischung etabliert werden. Der derzeit stark auf das Bürosegment ausgerichtete Gebäudebesatz soll durch ergänzenden Wohnungsbau auf hierfür geeigneten Teilflächen arrondiert werden.

Der Bebauungsplanentwurf Hammerbrook 13 soll hierbei einen zentralen Beitrag zu einem lebendigen und durchmischten innenstadtnahen Stadtteil leisten, der insbesondere durch den Bau von unterschiedlichen Wohnungstypen für verschiedene Haushalte und Zielgruppen mit der dazugehörigen Infrastruktur zukünftig nicht nur tagsüber belebt ist. Zusammen mit den in den westlich angrenzenden Plangebieten Hammerbrook 10, 11 und 12 bereits entstandenen und neu entstehenden Wohnungen und dem Wohnungsneubau südlich des Mittelkanals am Nagelsweg 24 stellt diese städtebauliche Neuordnung einen wichtigen Schritt zur weiteren Qualifizierung des Stadtteils als gemischter innenstadtnaher Arbeits- und Wohnstandort dar.

Derzeit ist der gesamte Bereich des Plangebiets Hammerbrook 13 überwiegend geprägt durch 6- bis 8-geschossige Bürogebäude. Entlang der Magistrale Heidenkampsweg sind einzelne noch höhere, repräsentative Bürobauten vorhanden. Einige rückwärtige Bereiche sind untergenutzt und beherbergen Flachbauten, Lagerhallen und großflächig versiegelte Stellplatzanlagen. Entlang der Hammerbrookstraße haben sich in Erdgeschosslagen inzwischen Gastronomie- und kleinteilige Einzelhandelsangebote etabliert.

In der Wendenstraße befindet sich eine Privatschule mit einer Kindertagestätte. Eine zweite Kindertagestätte liegt außerhalb des Plangebiets in der Friesenstraße. Ebenfalls außerhalb sind an der Straße Grüner Deich drei größere Wohngebäude vorhanden, die zwischen 1950 und 1960 – zum Teil als Wiederaufbau – entstanden sind. Im westlichen Bereich der Hammerbrookstraße außerhalb des Plangebiets befindet sich ein Studentenwohnheim. Südlich angrenzend an die Straße Grüner Deich besteht eine große Fabrikanlage zur Herstellung von Stärke. Hier wurde 2013 eine neue Produktionsanlage in Betrieb genommen. Diese Fabrik beabsichtigt, die Produktionsanlagen am Standort weiter auszubauen.

Eine öffentliche Zuwegung zu den Kanälen ist im Plangebiet aufgrund der Eigentumsverhältnisse und Parzellierungen nicht möglich. Die Freiraumqualität in den historisch bedingt schlanken Straßenraumprofilen ist mangels Stadtgrüns stark eingeschränkt. Das Gebiet wird durch das hohe Verkehrsaufkommen geprägt und belastet. Westlich ist die S-Bahntrasse in Hochlage mit der parallel geführten Hammerbrookstraße, östlich der Heidenkampsweg (mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von 54.000 Kfz/24h in 2017) und nördlich die Nordkanalstraße vorhanden.

Die Verbesserung der nahräumlichen Grün- und Freiraumversorgung wird derzeit durch die in Entwicklung befindliche Grünfläche als Teil des Alster-Bille-Elbe-Grünzugs östlich des Hochwasserbassins (hierfür führt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung seit 2018 das Bebauungsplanverfahren Hammerbrook 9 fort) und die zukünftige öffentlich nutzbare Grünfläche im Plangebiet Hammerbrook 12 (Sonninpark) verfolgt.

 

  1. Planinhalt

Um in Zukunft innerstädtisches neues Wohnen zu ermöglichen, sollen die Festsetzungen nach Baupolizeiverordnung (BPVO) in die Festsetzung „Kerngebiet“ (MK) nach Baunutzungsverordnung (BauNVO) geändert werden, damit Wohnen als Ausnahme im Kerngebiet entsprechend § 7 (3) BauNVO möglich wird. Für die in der Anlage mit (A) gekennzeichneten Teilbereiche soll das Wohnen weiterhin ausgeschlossen bleiben. Hier sind aufgrund der Immissionen durch Verkehr und Gewerbe keine geschützten Bereiche für den Wohnungsbau vorhanden respektive entwickelbar. Auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche an der Wendenstraße erhält die dort vorhandene Tankstelle mit Werkstatt erweiterten Bestandsschutz.

Im Kerngebiet werden Spielhallen, Wettbüros sowie Bordelle ausgeschlossen. Weiterhin sind Einkaufszentren und großflächiger Einzelhandel unzulässig, Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment wird ebenfalls ausgeschlossen. Aufgrund der vorliegenden lärmtechnischen Untersuchung werden Festsetzungen zum Immissionsschutz getroffen. Schlafräume müssen zur lärmabgewandten Gebäudeseite orientiert sein oder es muss ein Innenraumpegel < 30 dB(A) nachts bei teilgeöffnetem Fenster gewährleistet werden. Auch ein Tagespegel < 65 dB(A) für einen Außenraum einer Wohnung wird festgesetzt, um hier gesundes Wohnen sicherzustellen. Außerdem müssen Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen zur lärmabgewandten Gebäudeseite orientiert sein. Vorgeschrieben ist auch eine kontrollierte Belüftung für Aufenthaltsräume, wenn die Höchstgrenzen für NO2 nicht eingehalten werden.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Hammerbrook 13 bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen. Das Maß der baulichen Nutzung ist entsprechend § 34 BauGB zu bestimmen.

Aufgrund eines neuen, noch in der Bearbeitung befindlichen Gutachtens zur Geruchsbelastung durch die Fabrik zur Stärkeherstellung am Grünen Deich und insbesondere vor dem Hintergrund einer geplanten Betriebserweiterung hat sich nach der ersten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs herausgestellt, dass im Bereich zwischen Süderstraße und Südkanal mit Geruchshäufigkeiten von bis zu 15% der Jahresstunden entsprechend der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zu rechnen ist. Erst nördlich des Südkanals sinkt dieser Wert unter 10%. Der höchste zulässige Wert der durch Gerüche belasteten Jahresstunden für Wohnen liegt gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung bei 10% und darf bei einer Gemengelage im Rahmen einer Mittelwertbildung nur geringfügig überschritten werden. Dementsprechend muss auch für diesen Bereich das Wohnen als Ausnahme im Kerngebiet ausgeschlossen werden.

 

  1. Bisher rechtsverbindliche Pläne innerhalb des Plangebiets

Für das Plangebiet gilt derzeit der Durchführungsplan D 83 von 1953. Dieser setzt überwiegend Geschäftsgebiet in viergeschossiger Bauweise (G 4), entlang des Heidenkampswegs fünfgeschossig (G 5) fest. Außerdem sind eine Fläche für besondere Zwecke und zwei kleinere Grünflächen an der Wendenstraße ausgewiesen. Die Viergeschossigkeit als Höchstgrenze in der Festsetzung G4 ist nach einem OVG-Urteil von 2013 funktionslos. Insofern muss für diese Bereiche eine Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch (Einfügungsgebot) vorgenommen werden.

 

  1. Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Im Flächennutzungsplan werden für das Plangebiet gemischte Bauflächen dargestellt. Die Darstellung im Landschaftsprogramm lautet „verdichteter Stadtraum“ sowie „Gewässerlandschaft“. Eine Anpassung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm ist nicht erforderlich.

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2015 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens einstimmig zugestimmt. Der Bebauungsplanentwurf wurde am 22.04.2016 behördenintern grobabgestimmt. Der Stadtplanungsausschuss hat am 21.09.2016 zugestimmt, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) zu verzichten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit Durchführung des behördlichen Arbeitskreises am 11.12.2017 abgeschlossen. Der Stadtplanungsausschuss hat am 18.04.2018 der öffentlichen Auslegung zugestimmt. Diese wurde in der Zeit vom 04.06.2018 bis 04.07.2018 durchgeführt. Der Arbeitskreis II hat am 11.03.2019 stattgefunden. Der Hauptausschuss Hamburg-Mitte hat am 11.06.2019 stellvertretend für die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte für den Bereich nördlich des Südkanals die Teilplanreife nach § 33 Absatz 2 BauGB beschlossen. Für den Bereich südlich des Südkanals hat der Hauptausschuss mit gleichem Datum der erneuten öffentlichen Auslegung zugestimmt. Die Abwägung der Stellungnahmen, die während der ersten öffentlichen Auslegung eingegangen sind und die Teil der Beschlussvorlage in der Sitzung des Hauptausschusses am 11.06.2019 war, ist als Anlage nochmals zur Information beigefügt (siehe Anlage 4).

Die erneute öffentliche Auslegung für den Teilbereich zwischen Hammerbrookstraße, Südkanal, Heidenkampsweg und Süderstraße wurde vom 13.11.2019 bis 27.11.2019 verkürzt nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 BauGB durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde auch die Plangebietsverkleinerung um Flächen südlich Süderstraße öffentlich ausgelegt. Da es keine Einwendungen gab, wurde den Trägern öffentlicher Belange am 06.12.2019 der Verzicht auf den Arbeitskreis II mitgeteilt.

 

  1. Aktueller Realisierungsstand

Es sind derzeit bereits mehrere Wohnungsbauvorhaben baugenehmigt worden (u.a. im Wandalenweg, in der Wendenstraße bzw. Sachsenstraße und in der Frankenstraße).

 

Der Stadtplanungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Hammerbrook 13 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in seiner Sitzung am 08.01.2020 für den Bereich zwischen Hammerbrookstraße, Nordkanalstraße, Heidenkampsweg / Hochwasserbassin und Süderstraße zu und gibt folgende Empfehlung an die Bezirksversammlung ab:

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte möge dem Entwurf des Bebauungsplans Hammerbrook 13 zustimmen.