Kreativ- und Kunstcampus in den Bestandsgebäuden am Hochwasserbassin sichern (Antrag der CDU-Fraktion) (beschlossene Fassung)
der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2019 den u.a. Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zur Abgabe einer Stellungnahme in den Stadtplanungsausschuss überwiesen.
Mit dem Bebauungsplan Hammerbrook 9 soll eine durchgängige Grünverbindung von der Außenalster über den Lohmühlengrünzug bis zum Elbpark Entenwerder gesichert werden. Das Areal wird im Westen von dem Kanal „Hochwasserbassin“ begrenzt, im Osten vom Bahndamm. Der Bebauungsplan Hammerbrook 9 befindet sich noch im Entwurfsstadium, der Aufstellungsbeschluss stammt aus 2006. Das Bebauungsplanverfahren konnte aus verschiedenen Gründen, u.a. zur Sicherung des Kraftwerkes Bille, nicht voran getrieben werden. Auf dem mittleren Areal (ehemals Hamburg Wasser) mit der Adresse Süderstraße 112, 114 befinden sich drei um einen Hof angeordnete Backstein-Gebäudekomplexe. Dieses Ensemble ist in den gegenwärtigen Planungen nur als „Bestandsgebäude“ gesichert, nicht hingegen bei eventueller Abgängigkeit, auch durch Naturereignisse, in seinem Bestand im Bebauungsplan langfristig abgesichert. Dieses Gebäudeensemble war auch Bestandteil der Diskussion im freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren „Hochwasserbassin“. Hier haben die Preisträger ausdrücklich auf die große Bedeutung des „Künstlercamps“ innerhalb und um die Bestandsgebäude für eine lebendige Quartiersentwicklung hingewiesen: „In den Erdgeschossen lassen sich offene Werkstätten wie auch ein Café zur Uferkante einbinden. Die nahen Grünräume können hierbei informell als temporäre Ausstellungsräume genutzt werden.“ Dementsprechend sollte die an das Ensemble angrenzenden Grünflächen auch eine besondere Ausweisung für künstlerische Nutzungsmöglichkeiten erhalten. Die Nutzungsänderung in „Künstlercampus“ ist in dem Bebauungsplanentwurf ausdrücklich für die Bestandsbebauung festgeschrieben worden, entsprechende Anträge auf Nutzungsänderung wurden auch bereits bewilligt, allerdings nur auf 20 Jahre befristet.
Dies vorausgeschickt beschließt der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung:
Um Beschlussfassung wird gebeten.