22-0123

Kreativ- und Kunstcampus in den Bestandsgebäuden am Hochwasserbassin sichern (Antrag der CDU-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.09.2019
Sachverhalt

Mit dem Bebauungsplan Hammerbrook 9 soll eine durchgängige Grünverbindung von der Außenalster über den Lohmühlengrünzug bis zum Elbpark Entenwerder gesichert werden. Das Areal wird im Westen von dem Kanal „Hochwasserbassin“ begrenzt, im Osten vom Bahndamm. Der Bebauungsplan Hammerbrook 9 befindet sich noch im Entwurfsstadium, der Aufstellungsbeschluss stammt aus 2006. Das Bebauungsplanverfahren konnte aus verschiedenen Gründen, u.a. zur Sicherung des Kraftwerkes Bille, nicht voran getrieben werden. Auf dem mittleren Areal (ehemals Hamburg Wasser) mit der Adresse Süderstraße 112, 114 befinden sich drei um einen Hof angeordnete Backstein-Gebäudekomplexe. Dieses Ensemble ist in den gegenwärtigen Planungen nur als „Bestandsgebäude“ gesichert, nicht hingegen bei eventueller Abgängigkeit, auch durch Naturereignisse, in seinem Bestand im Bebauungsplan langfristig abgesichert. Dieses Gebäudeensemble war auch Bestandteil der Diskussion im freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren „Hochwasserbassin“. Hier haben die Preisträger ausdrücklich auf die große Bedeutung des „Künstlercamps“ innerhalb und um die Bestandsgebäude für eine lebendige Quartiersentwicklung hingewiesen: „In den Erdgeschossen lassen sich offene Werkstätten wie auch ein Café zur Uferkante einbinden. Die nahen Grünräume können hierbei informell als temporäre Ausstellungsräume genutzt werden.“ Dementsprechend sollte die an das Ensemble angrenzenden Grünflächen auch eine besondere Ausweisung für künstlerische Nutzungsmöglichkeiten erhalten. Die Nutzungsänderung in „Künstlercampus“ ist in dem Bebauungsplanentwurf ausdrücklich für die Bestandsbebauung festgeschrieben worden, entsprechende Anträge auf Nutzungsänderung wurden auch bereits bewilligt, allerdings nur auf 20 Jahre befristet.

 

Petitum/Beschluss

Dies vorausgeschickt beschließt der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung:

1. Das Backstein-Gebäudeensemble „Süderstraße 112, 114“ ist im Bebauungsplan Hammerbrook 9 planungsrechtlich in Bestand und Nutzungsart „Kreativ, Kunst und Kultur mit Versammlungsstätte“ dauerhaft zu sichern, über den bloßen Bestand hinaus.

2. Die an das Backstein-Gebäudeensemble „Süderstraße 112, 114“ angrenzenden Grünflächen sind in angemessenem Umfang für eine Sondernutzung zu künstlerischen oder kreativen Zwecken auszuweisen.

3. Der Hauptausschuss oder später der Stadtplanungsausschuss wird über den Fortgang des Bebauungsplanverfahrens Hammerbrook 9 im Sinne dieses Antrages im Oktober 2019 informiert.