22-0123.2

Kreativ- und Kunstcampus in den Bestandsgebäuden am Hochwasserbassin sichern

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.01.2020
Sachverhalt

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.09.2019 den Antrag der CDU-Fraktion Drs. Nr. 22-0123 einstimmig zur Beratung und Abgabe einer Beschlussempfehlung in den Stadtplanungsausschuss überwiesen.

Der Stadtplanungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.01.2020 mit dem Antrag befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich - gegen die Stimmen der GRÜNE-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - , dem Antrag in der nachfolgend aufgeführten Fassung zuzustimmen.

 

 

Mit dem Bebauungsplan Hammerbrook 9 soll eine durchgängige Grünverbindung von der Außenalster über den Lohmühlengrünzug bis zum Elbpark Entenwerder gesichert werden. Das Areal wird im Westen von dem Kanal „Hochwasserbassin“ begrenzt, im Osten vom Bahndamm. Der Bebauungsplan Hammerbrook 9 befindet sich noch im Entwurfsstadium, der Aufstellungsbeschluss stammt aus 2006. Das Bebauungsplanverfahren konnte aus verschiedenen Gründen, u.a. zur Sicherung des Kraftwerkes Bille, nicht voran getrieben werden. Auf dem mittleren Areal (ehemals Hamburg Wasser) mit der Adresse Süderstraße 112, 114 befinden sich drei um einen Hof angeordnete Backstein-Gebäudekomplexe. Dieses Ensemble ist in den gegenwärtigen Planungen nur als „Bestandsgebäude“ gesichert, nicht hingegen bei eventueller Abgängigkeit, auch durch Naturereignisse, in seinem Bestand im Bebauungsplan langfristig abgesichert. Dieses Gebäudeensemble war auch Bestandteil der Diskussion im freiraumplanerischen Wettbewerbsverfahren „Hochwasserbassin“. Hier haben die Preisträger ausdrücklich auf die große Bedeutung des „Künstlercamps“ innerhalb und um die Bestandsgebäude für eine lebendige Quartiersentwicklung hingewiesen: „In den Erdgeschossen lassen sich offene Werkstätten wie auch ein Café zur Uferkante einbinden. Die nahen Grünräume können hierbei informell als temporäre Ausstellungsräume genutzt werden.“ Dementsprechend sollte die an das Ensemble angrenzenden Grünflächen auch eine besondere Ausweisung für künstlerische Nutzungsmöglichkeiten erhalten. Die Nutzungsänderung in „Künstlercampus“ ist in dem Bebauungsplanentwurf ausdrücklich für die Bestandsbebauung festgeschrieben worden, entsprechende Anträge auf Nutzungsänderung wurden auch bereits bewilligt, allerdings nur auf 20 Jahre befristet.

 

Dies vorausgeschickt beschließt der Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung:

 

  1. Das Backstein-Gebäudeensemble „Süderstraße 112, 114“ ist im Bebauungsplan Hammerbrook 9 planungsrechtlich in Bestand und Nutzungsart „Kreativ, Kunst und Kultur mit Versammlungsstätte“ dauerhaft zu sichern, über den bloßen Bestand hinaus, um eine sinnvolle Entwicklung zu ermöglichen.
  2. Die an das Backstein-Gebäudeensemble „Süderstraße 112, 114“ angrenzenden Grünflächen sind in angemessenem Umfang für eine Sondernutzung zu künstlerischen oder kreativen Zwecken auszuweisen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.